Zurueck zur Homepage
Auszug aus der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der Daimler AG am 9.April 2008, Seiten 13 -14


9.  Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Die Gesellschaft steht im Wettbewerb um herausragende Persönlichkeiten zur Besetzung ihres Aufsichtsrats. Die derzeitige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bleibt jedoch hinter der Vergütung für Aufsichtsräte vergleichbarer Unternehmen zurück. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Mitglieder des Prüfungsausschusses beständig gestiegen. Daher soll die Vergütung erhöht und die Tätigkeit im Prü-fungsausschuss besser honoriert werden.

Vorstand und Aufsichtsrats schlagen vor, zu beschließen:

Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats aus einer mit einer erhöhten Vergütung verbundenen Funktion ausscheidet, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende Satz entsprechende Anwendung.

a)  Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen - einschließlich einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Urnsatzsteuer - eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die sich für das einzelne Mitglied auf 100.000,00 €, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den 3-fachen Betrag, für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf den 2-fachen Betrag, für Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats und für Mitglieder des Prüfungsausschusses auf den 1,5-fachen Betrag und für Mitglieder in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats auf den 1,3-fachen Betrag beziffert. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der vorstehend genannten Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich nach der Funktion, die unter diesen am höchsten vergütet wird. Die Vergütung der Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglieder teilnehmen, ein Sitzungsentgelt von 1.100,00 €.


b) § 13 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen - einschließlich einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer - eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die sich für das einzelne Mitglied auf 100.000,006, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den 3-fachen Betrag, für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf den 2-fachen Betrag, für Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats und für Mitglieder des Prüfungsausschusses auf den 1,5-fachen Betrag und für Mitglieder in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats auf den 1,3-fachen Betrag beziffert. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der vorstehend genannten Funktionen ausübt, bernisst sich seine Vergütung ausschließlich nach der Funktion, die unter diesen am höchsten vergütet wird. Die Vergütung der Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats-und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglieder teilnehmen, ein Sitzungsentgelt von 1.100,00 €.

Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats aus einer mit einer erhöhten Vergütung verbundenen Funktion ausscheidet, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende Satz entsprechende Anwendung.«

Zurzeit lautet § 13 Abs. 1 der Satzung:

»(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen - einschließlich einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer - eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die sich für das einzelne Mitglied auf 75.000,00 €, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den 3-fachen Betrag, für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf den 2-fachen Betrag, für Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats auf den 1,5-fachen Betrag und für Mitglieder in Ausschüssen des Aufsichtsrats auf den 1,3-fachen Betrag beziffert. Soweit ein Mitglied des Auf-sichtsrats mehrere der vorstehend genannten Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich nach der Funktion, die unter diesen am höchsten vergütet wird.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsentgelt von 1.100,00 €.

Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats aus einer mit einer erhöhten Vergütung verbundenen Funktion ausscheidet, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende Satz entsprechende Anwendung.«