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Auszug aus der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der
Daimler AG am 9.April 2008, Seiten 13 -14
9. Beschlussfassung über die Änderung der
Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung
Die Gesellschaft steht im Wettbewerb um herausragende
Persönlichkeiten zur Besetzung ihres Aufsichtsrats. Die derzeitige
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bleibt jedoch hinter
der Vergütung für Aufsichtsräte vergleichbarer
Unternehmen zurück. Darüber hinaus sind die Anforderungen an
die Mitglieder des Prüfungsausschusses beständig gestiegen.
Daher soll die Vergütung erhöht und die Tätigkeit im
Prü-fungsausschuss besser honoriert werden.
Vorstand und Aufsichtsrats schlagen
vor, zu beschließen:
Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines
Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die
Vergütung zeitanteilig. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats aus
einer mit einer erhöhten Vergütung verbundenen Funktion
ausscheidet, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion
verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende Satz entsprechende
Anwendung.
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz
ihrer Auslagen - einschließlich einer ihnen für die
Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Urnsatzsteuer - eine
feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung,
die sich für das einzelne Mitglied auf 100.000,00 €, für den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den 3-fachen Betrag, für den
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses auf den 2-fachen Betrag, für
Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats und
für Mitglieder des Prüfungsausschusses auf den 1,5-fachen
Betrag und für Mitglieder in sonstigen Ausschüssen des
Aufsichtsrats auf den 1,3-fachen Betrag beziffert. Soweit ein Mitglied
des Aufsichtsrats mehrere der vorstehend genannten Funktionen
ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich
nach der Funktion, die unter diesen am höchsten vergütet
wird. Die Vergütung der Ausschusstätigkeiten für ein
Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in
diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die
Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten
für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als
Mitglieder teilnehmen, ein Sitzungsentgelt von 1.100,00 €.
b) § 13 Abs. 1 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen - einschließlich einer
ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden
Umsatzsteuer - eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres
zahlbare Vergütung, die sich für das einzelne Mitglied auf
100.000,006, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den
3-fachen Betrag, für den Stellvertreter des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf den
2-fachen Betrag, für Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des
Aufsichtsrats und für Mitglieder des Prüfungsausschusses auf
den 1,5-fachen Betrag und für Mitglieder in sonstigen
Ausschüssen des Aufsichtsrats auf den 1,3-fachen Betrag beziffert.
Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der vorstehend genannten
Funktionen ausübt, bernisst sich seine Vergütung
ausschließlich nach der Funktion, die unter diesen am
höchsten vergütet wird. Die Vergütung der
Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus,
dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung
seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner
Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats-und
Ausschusssitzung, an der sie als Mitglieder teilnehmen, ein
Sitzungsentgelt von 1.100,00 €.
Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats
im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten
sie die Vergütung zeitanteilig. Wenn ein Mitglied des
Aufsichtsrats aus einer mit einer erhöhten Vergütung
verbundenen Funktion ausscheidet, findet in Ansehung des mit der
betreffenden Funktion verbundenen Teils der Vergütung der
vorstehende Satz entsprechende Anwendung.«
Zurzeit lautet § 13 Abs. 1 der
Satzung:
»(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz
ihrer Auslagen - einschließlich einer ihnen für die
Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer - eine
feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung,
die sich für das einzelne Mitglied auf 75.000,00 €, für den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den 3-fachen Betrag, für den
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses auf den 2-fachen Betrag, für
Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats auf den
1,5-fachen Betrag und für Mitglieder in Ausschüssen des
Aufsichtsrats auf den 1,3-fachen Betrag beziffert. Soweit ein Mitglied
des Auf-sichtsrats mehrere der vorstehend genannten Funktionen
ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich
nach der Funktion, die unter diesen am höchsten vergütet
wird.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten
für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie
teilnehmen, ein Sitzungsentgelt von 1.100,00 €.
Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines
Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die
Vergütung zeitanteilig. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats aus
einer mit einer erhöhten Vergütung verbundenen Funktion
ausscheidet, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion
verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende Satz entsprechende
Anwendung.«