Berliner Bürger wollen von RWE ihre Wasserversorgung
zurück haben!
Die Berliner Wasserbetriebe versorgen ca. 3,3 Millionen Berlinerinnen
und Berliner mit Trink- und Abwasser. Es ist der größte
städtische Wassserversorgungsbetrieb in Europa.
1999 erwarben die Privaten Unternehmen RWE und Veolia 49,9% der Anteile
– das Land Berlin hält 50,1% . Das Berliner Parlament
beschloß 1999 aein Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner
Wasserbetriebe. (TPrG)
• Die Privaten Konzerne stellen seit 1999 die unternehmerische
Führung .
• Der Kaufpreis betrug 1,7 Mrd. Euro.
Die Wasserpreise stiegen nach der Privatisierung kontinuierlich an.
Im Privatisierungsvertrag von 1999 wurde eine Preisstabilität bis
zum 31.12.2003 vereinbart. Schon am 1.1.2004 stiegen die Preise um 15%,
im Jahr 2005 nochmals um plus 5,4% und im Jahr 2006 um plus 2,5%.
Renditegarantie
Im geheimen Konsortialvertrag von 1999 wurde im §23(7) die
Renditegarantie vereinbart.
"Wird § 3 TPrG ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund
einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem
Recht für unvereinbar erklärt ("Nichtigerklärung'') und
führt die Nichtigerklärung zu wirtschaftlichen Nachteilen der
BWB („Nachteile"), so ist .das Land Berlin verpflichtet,
unverzüglich gemeinsam mit der BWB, der Holding und der BB-AG zu
prüfen, welche rechtlichen und/oder tatsächlichen
Maßnahmen geeignet sind, die Nachteile dar BWB in vollem Umfang
auszugleichen. Der Senat von Berlin wird insbesondere prüfen, ob
die Nachteile durch eine Novellierung, des TPrG ausgeglichen werden
können. Ferner wird das Land Berlin gemeinsam mit der BWB, der
Holding und der BB-AG nach besten Kräften versuchen, strukturelle,
operative und sonstige unternehmerische Maßnahmen zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der BWB-Gruppe, insbesondere im
Kerngeschäft und Wettbewerbsgeschäft, vorzubereiten und
durchzuführen, welche die Nachteile der BWB ausgleichen
können. Soweit die Nachteile der BWB durch die in Satz 2 oder Satz
3 genannten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden, da das Land
Berlin die ihm möglichen Maßnahmen nicht getroffen oder an
den von der Holding und der BB-AG vorgeschlagenen Maßnahmen nicht
mitgewirkt hat, obwohl ihm dies ohne wirtschaftliche Nachteile und ohne
gegen höherrangiges Recht oder eine gerichtliche Entscheidung zu
verstoßen möglich gewesen wäre, verpflichtet sich das
Land Berlin, der BB-AG die geringeren Gewinne oder höheren
Verluste der BB-AG aus dem StG-Vertrag l, die auf der
Nichtigerklärung beruhen, in vollem Umfang auszugleichen. Soweit
die Nachteile der BWB durch die in Satz 2 oder 3 genannten
Maßnahmen nicht ausgeglichen werden, obwohl das Land Bertin die
ihm möglichen Maßnahmen getroffen und an den von der Holding
und der BB-AG vorgeschlagenen Maßnahmen mitgewirkt hat, ist das
Land Berlin verpflichtet, der BB-AG die Hälfte der geringeren
Gewinne oder höheren Verluste der BB-AG aus dem StG-Vertrag l, die
auf der Nichtigerklärung beruhen und durch die vorgenannten
Maßnahmen nicht ausgeglichen werden, abzugleichen. Der Ausgleich
nach Satz 4 und Satz 5 erfolgt durch eine teilweise oder
vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs des Landes
Berlin gegen die BWB für das jeweilige Geschäftsjahr. Sofern
der abgetretene Gewinnanspruch des Landes Berlin niedriger ist als der
auszugleichende Betrag, wird das Land Berlin der BB-AG den
Differenzbetrag erstatten."
Das Teilprivatisierungsgesetz von 1999 wurde in Teile für
verfassungswidrig erklärt. Die Verfassungswidrigkeit bezog sich
auf die Kalkulation des Gewinns im Wasserpreis. Damit entfaltete der
obige Text seine volle Wirkung!
Wegen des oben zitierten §23(1) der „Renditegarantie“ im
Konsortialvertrag wurde im Jahr 2003 das Teilprivatisierungsgesetz
novelliert und werthaltig den Forderungen von RWE und Veolia angepasst.
Tarifkalkulation
Die Tarife werden auf der Grundlage des Kostendeckungsprinzips
zuzüglich des Gewinns (kalkulatorische Zinsen) festgelegt.
Es handelt sich um ein Monopolbetrieb.
Das Besondere ist, daß der jährliche Gewinnanspruch von RWE
und Veoli sich nicht auf den gezahlten Kaufpreis bezieht. Die
Bemessungsgrundlage für die kalkulatorischen Zinsen (Gewinn)
wächst jährlich an.
Es handelt sich um : das „ betriebsnotwendigen Kapital“.
Laut Aussage des Senats wird sich das betriebsnotwendige Kapital,
welches die Grundlage für „r“ (Rendite) bildet, wie folgt
entwickeln:
2004
2005
2006
2007
2008 2009
3,3 Mrd.€ 3,5 Mrd.€ 3,7
Mrd.€ 3,9 Mrd.€ 4,0 Mrd.
€ 4,1 Mrd.€
• Diese Regelung, gekoppelt mit der Renditegarantie, führt damit
zu ständig steigenden Preisen.
• Senken die Berliner der Wasserverbrauch muß das Land die
versprochene Rendite zahlen!
• Werden Mengenrabatte für Großabnehmer eingeführt
steigen die Preise nochmals vo allem für die Kleinhaushalte (von
denen es in Berlin sehr viele gibt) und die Bewohner von Ein-
Zweifamilienhäuser
• Die Investitionen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die
Gewinnkalkulation. Unterbleiben die notwendigen Investitionen
führt das zur langfristigen Schädigung des Rohrleitungsnetzes
und zum Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze im
Handwerk.
• Der Vertrag ist auf 28 Jahre geschlossen.
Wir fordern den Senat von Berlin auf, die Konditionen der
Rückabwicklung der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
offen zu legen!
Wir wollen raus aus dem Knebelvertrag!
Wir forden RWE und Veolia auf, den Berlinern die Wasserbetriebe
zurückzugeben!