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Nach der Privatisierung; ( oder kurz davor ? ) : Aufsichts- bzw. Beiratsvergütungen im Strombercich der VEBA (Preussenelektra) und bei der VIAG verdoppelt - Beamten brauchen nicht abzuführen

Inwieweit wurden dadurch die Privatisierungsmaßnahmen gefördert ?

Kurz vor oder während der Privatisierungs- bzw. Fusionsmaßnahmen im Strombereich der VEBA, d. h. bei der PREUSSEKELKTRA, ( 1983 - 1985 ) und bei der VIAG ( 1985 - 1988 ) haben sich die Aufsichts- bzw. Beiratsvergütungen verdoppelt. Bei der PREUSSENELEKTRA AG haben 1986 die Beiratsvergütungen erstmals die des Aufsichtsrats insgesamt überschritten, eine Entwicklung, die bisher nur bei RWE zu beobachten war ( vergl. Anlage 1 : Auszüge aus den Geschäftsberichten der PREUSSENELEKTRA AG und Anlage 2 : Auszüge aus den Geschäftsberichten der VIAG AG ).

Bei der PREUSSENELEKTRA AG wurde dies erst jetzt bekannt, da sich in Nordrhein- Westfalen Hauptverwaltungsbeamte ( Oberkreis- und Oberstadtdirektoren ) jahrelacg weigerten, ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihren Dienstvorgesetzten, d. h. den kommunalen Vertretungen ( Stadtrat bzw. Kreistag ). Ihre Nebeneinnahmen setzen sich u. a. aus den erheblichen Aufsichts- und Beiratsvergütungen der Versorgungskonzerne VESA ( PREUSÖENELEKTRA ), RWE, VEW und Gelsenwasser AG sowie deren Tochtergesellschaften zusammen.

Die Beiratsvergütungen bei der PREUSSENELEKTRA AG wurden ab 1985 von bisher 15000,— DM auf 25000,-- DM jährlich je Mitglied erhöht. Noch Ende 1984 war eine Kapitalerhöhung bei der PREUSSENELEKTRA erfolgt, um u. a. Anteile von Hamburg an der Kernkraft Brokdorf GmbH zu übernehmen. Daran mußten sich die damals noch an ihr beteiligten Kommunen und das Land Hessen anschließen. Im Jahre 1985 wurden dann die öffentlichen Gebietskörperschaften mit Hilfe von lukrativen Kauf- und Tauschangcbotcn aus der Preußenelektra und die privaten Kleinaktionäre aus der Nordwestdeutschen Kraftwerke AG ( NWK ) ausgebootet, PREUSSENELEKTRA und NWK fusioniert und das fusionierte Unternehmen in die VEBA AG eingegliedert. ( Näheres ist aus dem Informationspapier 1 lt. Übersicht in Anlage 3 zu ersehen )

Auch hat die Geschäftsleitung der VEBA erst nach einer Diskussion auf der Hauptversammlung am 07.07.1988 den Geschäftsbericht 1987 der PREUSSENELEKTRA AG ( = 100 % VEBA ) zur Verfügung gestellt.

Nach der Nebentätigkeitsverordnung für Beamte des Landes NRW ( und der anderen Bundesländer ? ) sind dio Vergütungen für Nebentätigkeiten nicht abzuführen,

- wenn die Nebentätigkeit nicht auf Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherren ausgeübt wird , ( Beirät« von Versorgungsunternehmen werden in der Regel vom Vorstand oder dem Aufsichtsrat berufen l )

- wenn ein Unternehmen über 50 % in privatem Besitz ist , ( also privatisiert ist ).

Näheres ist aus dem Informationspapier 2 (lt. Übersicht in Anlage 3 ) auf Seite 6 bis 9 zu ersehen.

Bei der VIAG AG konnte noch nicht geklärt werden, ob die Satzungsänderung zwecks Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen während der stufenweisen Privatisierung ( d. h. auf der Hauptversammlung am 23. 05. 86 lt. Angaben der Geschäftsleitung auf der Hauptversammlung am 14.07.1988 ) oder kurz vorher ( auf der Hauptversammlung am 31. 10. 1985 ) erfolgt ist. Die Verdoppelung ist allerdings unbestritten ( vergl. Anlage 2 : Auszug aus den Geschäftsberichten 1985 und 1987 ).

Erhöhungen von Aufsichts- und Beiratsvergütungen beeinflussen die betroffenen Personen und fördern genau wie die o. a. Bestimmungen der Nebentatigkeitsverordnung für Beamte die Privatisierung von Unternehmen.

Um weitere Privatisierungen zu verhindern oder zumindest um sie zu erschweren, wird deshalb eine Änderung dieser " privatierungsfördernden Bestimmungen " der Nebentätigkeitsverordnung für Beamte des Landes NRW verlangt ( vergl. Informationspapier 3 lt. Übersicht in Anlage 3).

Verantwortlich : Wilhelm Rühl, An den Birnbäumen 29, 3470 Höxter 1, Mitglied von "Kritische Aktionäre e.V."