Brüssel regelt Staatsbeihilfen
Berlin/Frankfurt a.M. · 21. September · sal/dpa/rtr · Im Streit über milliardenschwere Staatsbeihilfen für die Landesbanken ist eine gütliche Einigung wahrscheinlich. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti zeigte sich nach einem Treffen im Bundesfinanzministerium mit den Finanzministern der Bundesländer und der Spitze des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) zufrieden über eine zwischen den Kontrahenten ausgehandelte Kompromissformel. Monti werde der Kommission vorschlagen, auf Grundlage der vereinbarten Vergütungen zu entscheiden, teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Hintergrund des Streits ist die Eingliederung von landeseigenen Wohnungsbauvermögen bei den Landesbanken in den 90er Jahren. Die EU-Kommission prüft, ob die öffentlich-rechtlichen Institute das Vermögen marktüblich verzinst haben. Der BdB als Vertreter des privaten Geldgewerbes hatte sich aus Wettbewerbsgründen in Brüssel gegen die Praxis beschwert und die Verzinsung als nicht marktkonform kritisiert. Insgesamt geht es um einen Beihilfe-Betrag von zwei bis drei Milliarden Euro, den die Landesbanken dem Staat nachzahlen müssen. In Verhandlungskreisen wurde am Dienstag bestätigt, dass die Beihilfen nach der vereinbarten Kompromissformel mit - je nach Institut - sechs bis sieben Prozent verzinst werden sollen.
Sonderfall Helaba
Noch nicht klar ist, unter welchen Bedingungen die Landesregierungen das zurückgezahlte Vermögen wieder den Banken zuführen dürfen. Dies werde die Kommission in jedem Einzelfall prüfen, sobald alle Unterlagen vorlägen, berichtete das Finanzministerium. Das finanzielle Engagement der Länder ist für die Landesbanken wichtig, weil es für sie einen zusätzlichen Haftungspuffer bedeutet. Das ermöglicht eine Ausweitung des Geschäftsvolumens und wird obendrein von den Ratingagenturen gerne gesehen, deren Urteil für die Refinanzierungskonditionen der Institute wichtig ist.
Noch keine Einigung mit dem BdB ist dem Vernehmen nach für die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) erzielt worden. Hier sei man noch "nicht ganz fertig", hieß es nach dem Treffen in Berlin. Die Hessen haben ihr Wohnungsbauvermögen anders als die anderen Bundesländer nicht als Stammkapital, sondern als stille Einlage in ihre Landesbank eingebracht. Vor diesem Hintergrund wird am Main nach wie vor argumentiert, sei die Verzinsung "marktkonform" erfolgt. Von der BdB-Beschwerde betroffen sind zudem die WestLB, die BayernLB, die NordLB, die Bankgesellschaft Berlin und die inzwischen zur HSH Nordbank fusionierten Landesbanken Schleswig-Holstein und Hamburg.
Neu entscheiden muss die EU-Kommission eine Beihilferückforderung gegen die WestLB, nachdem ein EU-Gericht eine frühere Rückzahlungsforderung von 808 Millionen Euro plus Zinsen aufgehoben hatte. Mit dieser Summe hatte die Kommission den Vorteil der Bank aus der Übertragung des Wohnungsbauvermögens beziffert.
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Dokument erstellt am 21.09.2004 um 17:24:13 Uhr
Erscheinungsdatum 22.09.2004