Auszug aus dem Jahrbuch der SPD 1970 - 1972 , Seite 573 / 574
Der Parteivor»tand dtr SPD faßte auf seiner Sitzung am 21. 2. 1972 den folgenden Beschluß :
" Aufgrund des § l0 des vom a. o. Parteitag am 18. Dezember beschlossenen
Organisationsstatuts der SPD beschloß der Parteivorstand einstimmig,
daß die Betriebsgruppen and die Frauengemeinschaft in der SPD jeweils
eine Arbeitsgemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten bilden sollen.
Die Betriebsgrupp«n waren auf der Bundesebene bisher nur durch einen
vom Parteivorstand berufenen Beirat für Arbeitnehmerfragen .und die
Frauen nur durch einen vom Parteivorstand berufenen Frauenausschuß
repräsentiert. Der Parteivorstand beschloß außerdem neue
"Grundsätze für die Tätigkeit von Arbeitsgemeinschaften
in der SPD " .