Uniklinikum
Attac will Privatisierung rechtlich prüfen lassen
ALSFELD/WIESBADEN • Nach Auffassung der Vogelsberger Attac-Gruppe muss der Staatsgerichtshof prüfen, ob die Privatisierung der fusionierten Unikliniken Gießen und Marburg mit der hessischen Landesverfassung vereinbar ist. Diese Forderung formulierten die Attac-Aktivisten in einem an alle Landtagsabgeordneten verschickten Brief. Zu diesem Schritt habe man sich entschlossen, „um dem Brachialprivatisierer Roland Koch Einhalt zu gebieten", so Hans-Georg Bodien von Attac.
Durch die Privatisierung werde der in Artikel 60 gesetzlich verbriefte
staatliche Schutz der Hochschulen missachtet, meint Bodien. Außerdem laufe
eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren. Allein der Respekt vor
dem Souverän hätte es geboten, die Privatisierung zeitlich zu verschieben,
so die Attac-Gruppe. AEM