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Oberhessische Zeitung vom 08.12.2006
Attac unterstützt die Verfassungsklage
ALSFELD (r). Die Globalisierungskritiker Attac Alsfeld/Vogelsberg
unterstützt die von der Initiative „Für Solidarität und
freie Bildung" angestrebte Verfassungsklage gegen das von der
hessischen Landesregierung beschlossene Studienbeitragsgesetz. Das geht
aus einer Pressemitteilung hervor. Die Initiative werde von den
Studierendenschaften Hessens, der Landes-Asten-Konferenz, der GEW
Hessen und dem DGB Hessen getragen.
Die Koch-Administration habe mit ihrer Mehrheit im Landtag die
Einführung von Studiengebühren beschlossen, obwohl die
hessische Verfassung in Artikel 59 ausdrücklich die
Unentgeltlichkeit des Schul- und Hochschulbesuchs vorsehe und obwohl
der Hessische Staatsgerichtshof bereits in mehreren Urteilen Artikel 59
als soziales Grundrecht bestätigte, heißt es in der
Pressemitteilung weiter.
„Das Studienbeitragsgesetz widerspricht eindeutig dem Gebot der
Hessischen Verfassung," sagt Hans-Georg Bodien von Attac Alsfeld.
„Daher unterstützen wir die angestrebte Verfassungsklage nach
Artikel 131 der hessischen Verfassung." Antragsberechtigt für
dieses abstrakte Normenkontrollverfahren sei eine Gruppe von mindestens
einem Prozent aller Stimmberechtigten in Hessen. Klageformulare seien
im Internet unter verfassungsklage-bildung.de abzurufen. Über das
Verfahren gebe die Rückseite des Klageformulars Auskunft. Auch
über Tel. 06646/1230 (Hans-Georg Bodien) könne man sich
informieren.