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Oberhessische Zeitung vom 08.12.2006

Attac unterstützt die Verfassungsklage

ALSFELD (r). Die Globalisierungskritiker Attac Alsfeld/Vogelsberg unterstützt die von der Initiative „Für Solidarität und freie Bildung" angestrebte Verfassungsklage gegen das von der hessischen Landesregierung beschlossene Studienbeitragsgesetz. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Die Initiative werde von den Studierendenschaften Hessens, der Landes-Asten-Konferenz, der GEW Hessen und dem DGB Hessen getragen.

Die Koch-Administration habe mit ihrer Mehrheit im Landtag die Einführung von Studiengebühren beschlossen, obwohl die hessische Verfassung in Artikel 59 ausdrücklich die Unentgeltlichkeit des Schul- und Hochschulbesuchs vorsehe und obwohl der Hessische Staatsgerichtshof bereits in mehreren Urteilen Artikel 59 als soziales Grundrecht bestätigte, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
„Das Studienbeitragsgesetz widerspricht eindeutig dem Gebot der Hessischen Verfassung," sagt Hans-Georg Bodien von Attac Alsfeld.

„Daher unterstützen wir die angestrebte Verfassungsklage nach Artikel 131 der hessischen Verfassung." Antragsberechtigt für dieses abstrakte Normenkontrollverfahren sei eine Gruppe von mindestens einem Prozent aller Stimmberechtigten in Hessen. Klageformulare seien im Internet unter verfassungsklage-bildung.de abzurufen. Über das Verfahren gebe die Rückseite des Klageformulars Auskunft. Auch über Tel. 06646/1230 (Hans-Georg Bodien) könne man sich informieren.