Auszug aus Franz Neumann "Behemoth", Struktur und Praxis des Nationalsozialismus, Fischer Taschenbuch Verlag, Ffm, März 1984, 5.Auflage Juli 2004 Seite 153
5. »Arisierung« jüdischen Vermögens
Die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben wurde
auf dreierlei Weise vollzogen: über Verträge, mit illegalen Mitteln
und durch Gesetze. Die »legale« Ausschaltung geschah in Form
von Zwangsverkäufen insbesondere kleiner jüdischer Betriebe,
womit die Gelüste von NS-Funktionären und kleinen arischen Konkurrenten
befriedigt wurden. Eine der angewandten Methoden bestand in der Übergabe
der jüdischen Geschäftsanteile an den arischen Partner - häufig
setzte der Gauleiter der NSDAP den arischen Teilhaber unter Druck, sich
von seinem jüdischen Gesellschafter zu trennen.(64) Juden wurde in
zunehmendem Maße der Schutz des deutschen Arbeitsrechtes versagt.(65)
Diese Praktiken, die wirtschaftlich kaum von Bedeutung sind, verdienen
lediglich im Rahmen einer Untersuchung der nationalsozialistischen Vcrfolgungsmethoden
und der sogenannten Reinerhaltung der Wirtschaft Beachtung. Am 8. Mai 1935
war die Frankfurter Zeitung genötigt zuzugeben, daß die Arisierung,
weit davon entfernt, dem deutschen Mittelstand zu nützen, in erster
Linie den Interessen der Großunternehmen diente, die die Gelegenheit
wahrnahmen, ihren Besitz durch Aufkauf jüdischen Eigentums »abzurunden
und zu erweitern«. Die Kleinbetriebe besaßen weder das nötige
Kapital noch die erforderliche Ausrüstung zu Übernahme jüdischer
Unternehmen. So wurde die Arisierung ein mächtiger Antrieb zur Kapitalkonzentration
und Monopolbildung, eine Entwicklung, die wir später noch näher
erläutern werden.(66) Das Wachstum der Monopole auf dem Wege der »Entjudung«
war besonders ausgeprägt im Bereich der Banken.
Zwischen 1932 und 1939 ......
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Anmerkungen :
(64) Reichsgericht, in: Juristische Wochenschrift 1938, S. 1826;
auch Fraenkel, a. a. O., S. 92.
(65) Reichsarbeitsgericht, ebd. 1937, S. 2310; Fraenkel, a. a. O.,
S. 92.
(66) Siehe S. 328 f., 344 ff.