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Auszug aus Franz Neumann "Behemoth", Struktur und Praxis des Nationalsozialismus, Fischer Taschenbuch Verlag, Ffm, März 1984, 5.Auflage Juli 2004 Seite 153

5. »Arisierung« jüdischen Vermögens

Die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben wurde auf dreierlei Weise vollzogen: über Verträge, mit illegalen Mitteln und durch Gesetze. Die »legale« Ausschaltung geschah in Form von Zwangsverkäufen insbesondere kleiner jüdischer Betriebe, womit die Gelüste von NS-Funktionären und kleinen arischen Konkurrenten befriedigt wurden. Eine der angewandten Methoden bestand in der Übergabe der jüdischen Geschäftsanteile an den arischen Partner - häufig setzte der Gauleiter der NSDAP den arischen Teilhaber unter Druck, sich von seinem jüdischen Gesellschafter zu trennen.(64) Juden wurde in zunehmendem Maße der Schutz des deutschen Arbeitsrechtes versagt.(65) Diese Praktiken, die wirtschaftlich kaum von Bedeutung sind, verdienen lediglich im Rahmen einer Untersuchung der nationalsozialistischen Vcrfolgungsmethoden und der sogenannten Reinerhaltung der Wirtschaft Beachtung. Am 8. Mai 1935 war die Frankfurter Zeitung genötigt zuzugeben, daß die Arisierung, weit davon entfernt, dem deutschen Mittelstand zu nützen, in erster Linie den Interessen der Großunternehmen diente, die die Gelegenheit wahrnahmen, ihren Besitz durch Aufkauf jüdischen Eigentums »abzurunden und zu erweitern«. Die Kleinbetriebe besaßen weder das nötige Kapital noch die erforderliche Ausrüstung zu Übernahme jüdischer Unternehmen. So wurde die Arisierung ein mächtiger Antrieb zur Kapitalkonzentration und Monopolbildung, eine Entwicklung, die wir später noch näher erläutern werden.(66) Das Wachstum der Monopole auf dem Wege der »Entjudung« war besonders ausgeprägt im Bereich der Banken.
Zwischen 1932 und 1939 ......
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Anmerkungen :

(64) Reichsgericht, in: Juristische Wochenschrift 1938, S. 1826; auch Fraenkel, a. a. O., S. 92.
(65) Reichsarbeitsgericht, ebd. 1937, S. 2310; Fraenkel, a. a. O., S. 92.
(66) Siehe S. 328 f., 344 ff.