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Leserbrief aus der FR vom 17.01.2005

Doppelverdiener

Solange es sich um geringfügige Anteile, gemessen an den primären Abgeordentenbezügen handelt, ist es sicherlich richtig, von Nebeneinkünften zu sprechen. Wenn allerdings dabei Größenordnungen ab 30 Prozent der primären Einkünfte erreicht und auch wesentlich überschritten werden, muss ganz klar von Doppelverdienst gesprochen werden. Wenn hinter den "Nebeneinkünften" tatsächlich eine effektive Gegen- leistung stehen sollte, bedeutet das doch Zeitaufwand, um den die Zeit für die eigentliche Abgeordnetenarbeit gekürzt wird. Das ist Betrug am Wähler - der erwartet für ein ganzes Mandat auch ganze Arbeit. Parlamentarier streichen die amtsbezogenen Bezüge ein, obwohl sie nicht vollständig zur Verfügung stehen. Parlamentarier sind zwar nur Ihrem Gewissen verantwortlich, aber es kann nicht heißen, wo kein Gewissen, ist keine Verantwortung. In der freien Wirtschaft würde das jedenfalls eine Kündigung nach sich ziehen. In der Politik muss das Mandatsentzug heißen! Wenn hinter den "Nebeneinkünften" jedoch keine effektive Gegenleistung steht, handelt es sich um Fehlverhalten in besonders schwerem Fall, weil daran der Ruch der Bestechlichkeit haftet - oder man ist schlichtweg arbeitsscheu.

Da diese Praktiken der Nebeneinkünfte auf allen parlamentarischen Ebenen geübte Disziplin sind, lautet die Forderung:

1.Limitierung der Nebeneinkünfte auf 20 Prozent der Abgeordnetenbezüge. (Was hat man bei Hartz IV alles limitiert?)

2. Vorherige Genehmigung solcher Nebenverdienste um Interessenskonflikte zu vermeiden (eine schlichte Meldung, so sie denn erfolgt, reicht nicht).

3. Jährliche Überprüfung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

4. Veröffentlichung der Nebeneinkünfte.

5. Mandatsverlust und Rückzahlung bei Fehlverhalten.

6. Bestrafung der Geldgeber bzw. Auftraggeber.

Genügend Abgeordnete legen ein sauberes Verhalten an den Tag, aber halbkriminelle arbeitsscheue Selbstbedienungspolitiker? Nein Danke!

Gerhard Wrona, Rödermark