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Thesenpapier: Arbeitnehmerorientierte Kommunalpolitik

- Anregungen aus der sozialdemokratischen Betriebsarbeit mit praktischen Beispielen -

(beschlossen vom AfA-Landesvorstand NRW am 13. Januar 1984 in Recklinghausen)
 

VORBEMERKUNG:

Die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden gelten der Daseinsvorsorge aller Bürger und sind daher nicht ausschliesslich arbeitnehmerorientiert. Die aktuellen Fragen der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die den Schwerpunkt dieses Thesenpapiers bilden, können sicherlich nicht in erster Linie von den Kommunen allein bewältigt werden, zumal die Auswirkungen der Strukturkrise in der Wirtschaft die Städte und Gemeinden in doppelter Hinsicht treffen: Die steigende Arbeitslosigkeit führt zu geringeren Steuereinnahmen, verschärft durch die Veränderungen bei der Gewerbesteuer; die Ausgaben im sozialen Bereich steigen an und müssen letztlich von den Kommunen allein verkraftet werden.

Auch wenn die Sicherung der Zukunft der Arbeit und damit der sozialen Versorgungssysteme vorrangig eine Gemeinschaftsaufgabe für staatliches Handeln und wirtschaftspolitische Vernunft ist, wird dies gleichzeitig eine Herausforderung für die Kommunalpolitik sein. Sozialdemokraten in Kreis- und Gemeinderäten, im Bezirksplanungsrat, in Landschaftsversammlungen wie in den dazugehörigen Verwaltungen sind aufgefordert zu beweisen, dass es eine arbeitnehmerorientierte Alternative zur konservativen Wende nach rückwärts gibt. (Gerade in diesem Zusammenhang wird von der AfA das kommunalpolitische Grundsatzprogramm der SGK ausdrücklich begrüsst. Es soll durch diese ergänzenden Anregungen nicht geschmälert werden.)

Vor Ort, in der Kommunalpolitik, können z. B. auch die derzeit von der Partei formulierten Perspektiven über den Zusammenhang von Umwelt und Arbeit und von Arbeit und sozialer Sicherung und verstärkter Mitbestimmung in praktisches Handeln umgesetzt werden. Wir handeln in der Überzeugung, dass die Zukunft der SPD auf zwei Säulen ruht:

1. Auf einer bürgernahen Kommunalpolitik, die sich auf lebendige und in der Struktur der Wohnortbevölkerung verankerte Ortsvereine stützt;

2. auf einer intensivierten Betriebsarbeit der SPD, die weit über herkömmliche Betriebsgruppenarbeit hinaus Arbeitnehmer in Betrieben und Verwaltungen für die Politik der SPD mobilisiert.

Unsere Anregungen sind der Versuch, beide Bereiche miteinander zu verknüpfen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden zur Diskussion in die AfA-Organisationsgliederungen und die Organisationsgliederungen der Partei gegeben.

INVESTITIONEN BEI DER KOMMUNALEN DASEINSVORSORGE

a) In den vergangenen Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland eine beispiellose öffentliche Infrastruktur geschaffen und - teilweise über Kredite - finanziert worden: im kommunalen Bereich z. B. bei Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen, beruflicher Rehabilitation, beim Strassenbau, öffentlichen Nah- und Fernverkehr und bei den sozialen Diensten.

b) Deshalb ist es auch zu verantworten, wenn zur Finanzierung dieser für Generationen ausreichenden Einrichtungen auch Generationen herangezogen werden. Die Mehrfachnutzung der geschaffenen Einrichtungen, ihre Umwidmung bei Veränderung der Bevölkerungsstruktur wird dabei eine der schwierigen, aber zu bewältigenden Aufgaben der Kommunalpolitik sein:

c) Die gesellschaftlich wichtigen Aufgaben der Zukunft sind im Bereich des Umweltschutzes, der Energieversorgung, der sozialen Dienste und beim Erhalt des Wohnungsbestandes und der Verbesserung des Wohnumfeldes zu sehen.

UMWELT UND ARBEIT

Ähnlich der jahrzehntelangen Anstrengungen für die Schaffung vorgenannter Infrastrukturen, kommt eine Jahrzehnte-Aufgabe im Bereich des Umweltschutzes auf die Städte und Gemeinden zu.

a) Im Bereich der Entwässerung, der Gewässerreinigung, der Trinkwasserversorgung, der Müllbesei-tigung und in verwandten Bereichen besteht ein hoher Investitionsbedarf. Boden, Luft und Wasser müssen als unsere unmittelbare Lebensumwelt erhalten und regeneriert werden, damit Pflanzen, Tiere und Menschen überleben können.

b) Die Folgekosten solcher Investitionen sind überwiegend kostendeckend über Gebührenhaushalte zu finanzieren.
Das notwendige Bewusstsein in der Bevölkerung ist vorhanden oder kann durch entsprechende Aufklärungsarbeit gefördert werden. Eigeninitiativen und Selbstverantwortung von Bürgern müssen dabei gefördert werden.

c) Die Finanzieruna der Investitionen für einen beschleunigten Ausbau in diesen Arbeitsfeldern
scheitert jedoch häufig daran, dass Zwischenfinanzierungsmittel fehlen bzw. die Fremdfinanzierung fehlender Eigenkapitalmittel in den Gebührenhaushalten aufgrund des hohen Zinsniveaus nicht umlagefähig ist.

d) Hier sind nicht nur Zinszuschüsse von Land und Bund gefordert, sondern auch alternative Finanzierungsformen wie z. B. das von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene Sondervermögen "Arbeit und Umwelt", das ähnlich den Marhallplan-Geldern aus der Nachkriegszeit bei der Bundesanstalt für Wiederaufbau angelegt werden könnte. Es müsste regional verwaltet und für Umweltinvestitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausgegeben werden.

e) Dass durch einen aktiven Umweltschutz im öffentlichen Dienst notwendige Arbeitsplätze direkt ^ geschaffen und finanziert werden können, zeigt sich überall dort, wo ein eigenes Umweltamt ein- -gerichtet wurde.

Diese neuen Aufgaben zunächst mit Arbeitsbeschaffungsmassnahmen anzugehen, ist richtig, darf den Blick aber nicht dafür verstellen, dass am Ende daraus Regelaufgaben mit festen Stellen werden, die zur Umschichtung an anderen Stellen im Personalhaushalt führen können (s. dazu auch Kapitel "ZWEITER ARBEITSMARKT"). Das Bewusstsein in der Bevölkerung dafür, dass ein verschärfter Umweltschutz von allen bezahlt werden muss, ist vorhanden. Es muss für die Betroffenen erkennbar werden, dass das zusätzlich erwirtschaftete Geld auch für diesen Bereich eingesetzt wird. Die Finanzierung muss dabei gleichermassen über die Verursacher (z. B. Schadstoffabgabe) wie auch über die Verbraucher erfolgen. Der Staat muss nicht alles selber machen. Den Anstoss zu geben für private Investitionen und die Unterstützung von Eigeninitiativen mit öffentlichem Auftrag und mit öffentlicher Kontrolle können genau so wirksam sein.
Anmerkung: Die Bereiche ENERGIEVERSORGUNG und VERKEHR, die wesentlich von der Landes- und Bundespolitik abhängig sind, werden hier bewusst nicht behandelt.

WOHNUNGS-/STÄDTEBAU UND ARBEITSPLATZSICHERUNG

Eine allgemeine Wohnungsnot existiert zur Zeit bundesweit nicht. Erheblicher Wohnungsmangel für eine Reihe von Bevölkerungsgruppen (junge Familien, Kinderreiche, Alleinstehende, Ausländer) ist jedoch in bestimmten Gebieten, speziell in Ballungsräumen, festzustellen. Insbesondere die Sicherung preiswerter Wohnungen in zumutbarer Ausstattung für die finanziell schwächeren Bevölkerungsgruppen gewinnt angesichts der Wohnungspolitik der Bundesregierung zusätzlich an Gewicht.

a) Durch eine nicht durchgeführte konsequente Bodenrechtsreform ist eine Beeinflussung der Bodenpreissteigerung und eine langfristige Flächensicherung durch die Kommunen kaum möglich. Durch Vergaberichtlinien, Nachlässe für sozial Schwache und durch die Ausschöpfung der Möglichkeiten, die die kommunale Aufsicht und das Haushaltsrecht lassen, sind hier eingeschränkte Möglichkeiten für die Gemeinden gegeben.

b) Die zeitraubende und kostspielige Sanierung der Städte und Gemeinden nach dem Städtebauförde-rungsgesetz geht dem Ende zu. Die SPD-geführte Landesregierung hat hier in den Haushalten 1983 und 1984 behutsame Umschichtungen vorgenommen, die insbesondere der verstärkten Förderung des Wohnumfeldes dienen. Eigeninitiativen und Vorschläge der Betroffenen müssen eingebunden werden.

c) Aus der Modernisierungsförderung hat sich die Bundesregierung ganz zurückgezogen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hält diese Förderung unverändert aufrecht. Ihre auf die oben genannten Zielgruppen gerichtete Umsetzung ist Aufgabe kommunaler Wohnungspolitik.

d) Sozialdemokraten in kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten, in gemeinnützigen Wohnungsgesell-schaften und in Wohnungsgenossenschaften sind aufgerufen, Mittel und Wege zu finden, wie durch

- behutsame Erneuerung des Althausbestandes,

- verbesserte Instandhaltung statt Verfall von Wohnungen in öffentlicher Verwaltung,

- Schaffung von sozialem Wohnraum durch Umbau in Altbauten,

- eine öffentlich geförderte Instandhaltung statt Luxusmodernisierung, mehr preiswerter Wohnraum auf Dauer zur Verfügung gehalten werden kann. Dies ist auch eine Alternative zur nicht mehr tragbaren Finanzierung von Neubauten.

DIE ZUKUNFT DER ARBEIT ALS GEMEINSCHAFTSAUFGABE VON STAAT, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT

Als Möglichkeiten bieten sich hier auf kommunaler Ebene an:

a) Die Durchführung einer jährlichen regionalen Arbeitsmarktkonferenz für das Gebiet einer kreisfreien Stadt, einer ländlichen Region oder eines Kreises.

b) Die Vorlage eines jährlichen Ausbildungsplatzberichtes für die gleiche Region, jeweils nach Beginn des Äusbildungsjahres im Winter, mit daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für das kommende Ausbildungsjahr im Frühjahr.

c) Die Gründung bzw. Unterstützung von Werkstattprojekten für die Verbesserung der Ausbildung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen für nicht ausgebildete Jugendliche in Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Berufsschulen und Weiterbildungseinrichtungen. Die Arbeitsämter, die Wirtschaft wie auch z. B. kirchliche Träger sollten zur praxisnahen Verwirklichung mit herangezogen werden.

d) Die Ausrichtung der Weiterbildung nicht nur mit Praxisbezug auf diesen beschriebenen Feldern, sondern auch bei der Aufarbeitung regionaler Geschichtsforschung mit stärkerer Arbeitnehmerorientierung (Geschichte der Arbeiterbewegung in der Region, Geschichte der politischen Parteien, Verfolgung und Widerstand im "Dritten Reich", Geschichte der Gewerkschaften).

e) Die Unterstützung von Arbeitsloseninitiativen, Verbilligung der Nutzung kommunaler Einrichtungen für Arbeitslose, Unterstützung von Selbsthilfeeinrichtungen Arbeitsloser bis hin zur Schaffung von Trägervereinen zur Übernahme solcher Projekte bei kommunaler Beteiligung.

Ein unterschiedlich bewerteter und teilweiser strittiger Bereich bei der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Kommunen sind die Arbeitsbeschaffungsmassnahmen (ABM) der Bundesanstalt für Arbeit, auf die im folgenden Kapitel gesondert eingegangen wird.

ZWEITER ARBEITSMARKT

Die beste Lösung für die Beschäftigungskrise ist das Schaffen von Nachfragefeldern, begleitet von einer Umverteilung der Arbeit durch Arbeitszeitverkürzungen, wie die deutschen Gewerkschaften sie fordern. Massnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Schaffung von Ausbildungsplätzen gehören dazu.

Zu den "zweitbesten" Lösungen gehören vor allem die Arbeitsbeschaffungsmassnahmen nach dem Arbeits-förderungsgesetz. Dabei sind die nachstehenden Forderungen zu erfüllen:

- Die Kommunen dürfen notwendige Pflichtaufgaben nicht über ABM abwickeln oder reine Beschäftigungstherapie mit künstlichen Bedarfsfeldern betreiben.

- Private Unternehmen dürfen nicht ohnehin geplante Mehreinstellungen über ABM finanzieren und damit nur einen Mitnahmeeffekt auf Kosten der Beitragszahler bewirken - ohne die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.

- Mit den Gewerkschaften ist.sicherzustellen, dass Einschränkungen der Tarifbedingungen für Arbeitnehmer bei ABM und damit auf Dauer eine Aushöhlung der Tarifhoheit und der Mitbestimmung verhindert werden.

Die AfA stellt daher folgende Anforderungen an den ZWEITEN ARBEITSMARKT:

- Der Zweite Arbeitsamrkt darf kein zweitklassiger Arbeitsmarkt werden. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen auf Tarifbasis erfolgen und dürfen keinen Einstieg in eine Senkung des Reallohn-niveaus bedeuten.

- Beschäftigungsverhältnisse im Zweiten Arbeitsmarkt dürfen nicht zu Lasten der regulären Beschäftigung in privater Wirtschaft und Staat gehen. Die Schaffung befristeter Arbeitsplätze bei ABM muss deshalb verbunden sein mit einem Maximum an beschäftigungspolitischen Anstrengungen der Gemeinden auf allen Ebenen (Investitionspolitik, Stellenpolitik) zur Stützung des sogenannten Ersten Arbeitsmarktes.

- Schliesslich muss verhindert werden, dass der Zweite Arbeitsmarkt zu einem gegenüber dem Ersten Arbeitsmarkt abgeschotteten Bereich wird, aus dem die dort Beschäftigten nicht wieder mühelos in den Ersten Arbeitsmarkt überwechseln können.

Aus den Hamburger Erfahrungen, auf die sich dieser Abschnitt beruft, entwickeln wir folgende Vorstellungen:

a) Die Grundidee lautet: Finanzierung befristeter Arbeitsplätze anstelle der Finanzierung von Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Ausfälle bei Steuer und Beiträgen zu den Sozialkassen) mit der Zielrichtung, aus befristeten Arbeitsplätzen unbefristete werden zu lassen.

b) Die Finanzierung erfolgt also nach Arbeitsplatzförderungsaesetz wie auch über Einsparungen bei der Sozialhilfe]

c) Neu ist daher der in Hamburg beschrittene Weg, einen Zweiten Arbeitsmarkt auch für arbeitslose Sozialhilfeempfänger zu schaffen. Im Gegensatz zu inhumanen Modellen, die Sozialhilfeempfänger zu kostenloser Arbeit zwingen, werden diese hier leistungsgerecht entlohnt und wieder anspruchsberechtigt bei der Arbeitslosenversicherung.

d) Schwerpunkte des Programms müssen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen gemäss § 91 Arbeitsförderungsge-setz sein, die den Betroffenen mindestens für zwei Jahre, in Einzelfällen auch für drei Jahre Beschäftigung in Bedarfsfeldern bietet, die gesellschaftspolitisch notwendig sind, als freiwillig Leistung aber sonst nicht angegangen würden.

e) Um zu verhindern, dass ein Missbrauch bei Einrichtung dieses ZWEITEM-AR8EITSMARKTES betrieben wird, hat sich in der Praxis die alte sozialdemokratische Forderung als nützlich erwiesen, die jeweiligen Betriebs- und Personalräte zur Stellungnahme vor Einrichtung der Arbeitsplätze aufzufordern, auch wenn dies gesetzlich nicht'vorgeschrieben ist.

Das gleiche gilt für die freiwillige Stellungnahme des Direktors des Arbeitsamtes und die Beteiligung der Verwaltungsausschüsse.

Als wirksame Arbeitsfelder werden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vorgeschlagen:

1. Umweltschutz

2. Verbesserung der städtischen Infrastruktur

3. Soziale Dienstleistungen/Freizeit

Dazu werden als Beispiele genauer bezeichnet:

1.1 Erhebung von Daten über Abwasserverunreinigung

1.2 Zeitliches Vorziehen daraus resultierender Generalabwasserpläne

1.3 Kultivierung von Landschaftsschutzgebieten

1.4 Erstellung von Bilanzen über ökologische Schäden

1.5 Erstellung von Schriften zur Förderung des Umweltbewusstseins

1.6 Vorbeugender Gesundheitsschutz

1.7 Herrichtung ökologischer Ausgleichsflächen

2.1 Zeitgleiche Beschleunigung bei der Erneuerung von Rohrleitungen der Versorgungsunternehmen (z.B. von Bleirohren aus Ümweltschutzgründen)

2.2 Stadtsanierungsprojekte

2.3 Vereinfachte Planung und Beratung der Bürger bei Wohnumfeldmassnahmen

2.4 Beschleunigung von Renovierungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden (Heime, Schulen, Bahnhöfe)

2.5 Ausbau von Parks und Grünanlagen

3.1 Pflegearbeiten in Heimen und Sozialstationen

3.2 Betreuung arbeitsloser Jugendlicher

3.3 Weiterbildungsmassnahmen für arbeitslose Jugendliche und solche ohne Ausbildungsplatz

3.4 Ausbau der offenen Jugendarbeit in diesen Bereichen

3.5 Selbstbaumassnahmen bei offener Jugendarbeit, bei Jugendschutzstellen, bei Einrichtungen von Wohngemei nschaften

3.6 Unterstützung und Begleitung von Arbeitsloseninitiativen

3.7 Ausbau von therapeutischen Wohngruppen

3.8 Zusätzliche Erzieher und Lehrer zur Förderung ausländischer Kinder in Kindertagesstätten und Schulen

3.9 Hausaufgabenbetreuung und Elternberatung mit Hilfe arbeitsloser Lehrer und Sozialpädagogen

3.10 Entschuldungsberatung in Sozialdienststellen.

Schlussbemerkung zu diesem Thema: Die gezielte Suche nach nützlichen Einsatzfeldern für die Beschäftigung in ÄBM erhöht zugleich die qualifizierte Wirkung dieser Tätigkeit für die Beschäftigten, Dies kann durch besondere begleitende Qualifizierungsmassnahmen unterstützt werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob Vorbereitungskurse vor der ABM-Beschäftigung zweckmässig sind. (In Hamburg werden bei der Stiftung "Berufliche Bildung - Arbeitslosenbildungswerk" gegenwärtig bereits solche Kurse für Fortbildung und Umschulung durchgeführt.)

Schliesslich ist neben der Einarbeitung und den begleitenden und unterstützenden Massnahmen auch an eine Nachbetreuung zu denken (Vertiefung und Weiterführung der gewonnenen Erkenntnisse und Fähigkeiten). Es kann sich als sinnvoll erweisen, neue Organisationsformen für Arbeitsbeschaffungs-massnahmen zu entwickeln.

KONSOLIDIERUNG ÖFFENTLICHER HAUSHALTE (d. h.: sparsamer Umgang mit anvertrautem Steuerzahlergeld)

a) Das Einsparen von Stellen, das heisst auch die Vernichtung von Arbeitsplätzen, ist noch kein sinnvolles Sparen an sich.
Das bedeutet auch, dass die Einkommen oder notwendigen Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst nicht blinde Verfügungsmassen . für notwendige Sparmassnahmen sind. Sie müssen unabhängig davon der allgemeinen Einkommensentwicklung entsprechen.

b) Einbrüche in die Tarifhoheit der Vertragsparteien wie auch Eingriffe in laufende Tarifverhandlungen dürfen nicht durch öffentliche Haushaltspläne oder durch den öffentlichen Dienst insgesamt vorprogrammiert sein.

c) Die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wird von uns abgelehnt. Der Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei Einhaltung tariflicher Bedingungen und nach Entrümpelung überholter Organisationsstrukturen ist erbracht. Insbesondere bei der Abfallbeseitigung, speziell bei. Sondermüll, muss die öffentliche Hand in der Verantwortung bleiben .

d) Für Sozialdemokraten gelten in diesem Bereich zwei Grundsätze:

- Die sich ständig verändernden Aufgaben einer Kommune müssen mit dem erforderlichen Personal durchgeführt werden. Das kann auf der einen Seite Stelleneinsparung und auf der anderen Seite Stellenvermehrung notwendig machen.

- Es muss dabei allerdings kiar sein, dass die Einsparung jeder überflüssig gewordenen Stelle im öffentlichen Dienst Mittel freimacht und damit durch Zinszuschüsse oder andere Direktinvestitionen mehrere Arbeitsplätze in anderen Bereichen zu schaffen und zu sichern sind.

ARBEIT UND MITBESTIMMUNG IN DER KOMMUNE

Die AfA trifft für die Ausweitung der Mitbestimmung in den Kommunen ein.

a) Die Forderung des DGB zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes wird unterstützt. Dass hierbei die parlamentarische Aufaabenstellung nicht verwässert werden darf, hat der AfA-Landesvorstand in seiner Broschüre GLEICHBEHANDLUNG ALLER ARBEITNEHMER 1981 offen dargelegt.

b) Die Mitbestimmung der Personal Vertretungen bei Einführung der automatischen Datenverarbeitung, der umstrittenen Organisation von zentralen Schreibbüros, von Bildschirmarbeitsplätzen, muss für Sozialdemokraten selbstverständlich sein.

c) Es ist bekannt, dass zahlreiche SPD-Fraktionen den Personalratsvorsitzenden punktuell oder ständig an ihren Sitzungen teilnehmen lassen. Wir regen an, von Zeit zu Zeit mit dem gesamten Personalrat die Entwicklung des Stellenplanes und der kommunalen Aufgabenstellung gemeinsam zu beraten - mindestens jedoch einmal jährlich vor den entsprechenden
Haushaltsplanberatungen.

d) Die örtlichen AfA-Gremien sollten ständige Gespräche zwischen den Betriebsvertretungen der
heimischen Betriebe und der SPD-Fraktion anregen und organisieren. Vor den ohnehin regelmässigen Gesprächen der Stadtdirektoren/Bürgermeister mit den Vorständen der Unternehmen sind diese Konsultationen dringend geboten.

e) Informationsaustausch und Einbindung des Fachwissens der örtlichen Gewerkschaften in die Wirtschaftsförderung und Flächennutzungs- wie Bebauungspläne einer Gemeinde sind für Sozialdemokraten unerlässlich.

f) Die Dienststellen einer Gemeinde müssen regelmässig an bestimmten Abenden geöffnet sein, damit Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, sie in Anspruch zu nehmen.

g) Nicht nur im Vorfeld von Betriebsrats- und Personalratswahlen sind örtliche Pressegespräche von Bürgermeistern/Abgeordneten/Fraktionsvorständen mit Sozialdemokraten aus den Belegschaftsvertretungen als regelmässige Einrichtung sinnvoll und erstrebenswert.

AUFSICHTSRÄTE/VERWALTUNGSRÄTE UNTER KOMMUNALEM EINFLUSS - KOMMUNALE SPITZEN VERBÄNDE

Die in solche Gremien delegierten Sozialdemokraten aus Gemeinderä'ten und Verwaltungen müssen sich stärker in die politische Arbeit der sie delegierenden Gemeinden einbinden lassen.

a) Die Mitglieder in Aufsichtsräten von Elektroversorgungsunternehmen, Wasserwerken, Verkehrsunternehmen und ähnlichen müssen zur Umsetzung politischer Grundsatzentscheidungen der SPD angehalten werden. Dazu zählen:

- Entschwefelungsanlagen bei Kraftwerken

- der Vorrang für die Kohle und die Verhinderung ihrer Verdrängung durch Kernenergie

- die Verbindung zwischen Umweltschutz und Schaffung von Arbeitsplätzen

- die Verhinderung der Überlassung der Wasserversorgung an die Privatwirtschaft

- die soziale Preisgestaltung, die nicht grundsätzlich den Grossverbraucher bevorzugt, speziell bei Wasser und Strom.

b) Die Mitglieder in Verwaltungsräten bei Sparkassen könnten bewirken:

- eine Verbreitung der Möglichkeiten des Fortfalls von Kontoführungsgebühren für Arbeitnehmerkonten

- eine stärkere Vorreiterrolle bei niedrigen Zinsen für Konsumentenkredite

- eine verstärkte Verwendung von Überschüssen für soziale Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden zählen, auch bei Weiterbildungsmassnahmen.

c) Die Mitglieder in Bezirksplanungsräten, Landschaftsversammlungen und anderen überregionalen
bänden müssen mindestens an die Unterbezirksvorstände, in Verbindung mit den Kommunalfraktionev,
zur Berichterstattung und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen gebunden werden.

d) Die Mitglieder in den kommunalen Spitzenverbänden (Stadtdirektoren, Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende) müssen angehalten werden, vor Grundsatzentscheidungen die Abstimmung mit den sie entsendenden Ratsvertretungen oder Fraktionen herbeizuführen.

CHANCENGLEICHHEIT FÜR ARBEITNEHMER BEI WAHRNEHMUNG KOMMUNALER MANDATE UND EHRENÄMTER

a) Es müssen gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit Arbeitnehmern keine Nachteile bei der Ausübung ihrer kommunalen Mandate und Ehrenämter entstehen.

b) Solange diese nicht bestehen, müssen die Gemeinden in direkten Verhandlungen mit dem betreffenden Betrieb die Freistellung und finanzielle Entschädigung vertraglich regeln.

c) Zur Arbeitnehmerorientierung gehört auch, dass der Beginn von Rats- und Ausschussitzungen in Abstimmung mit den beruflichen Arbeitszeiten geregelt sein muss.

d) Bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten muss betriebliches und gewerkschaftliches Engagement als Befähigungsnachweis der Arbeit in den Gremien der Partei oder öffentlich aner-kannten Tätigkeiten in Vereinen, Kirchen und Verbänden gleichgestellt sein.

Auch auf kommunaler Ebene müssen und können Anstrengungen unternommen werden, die der Hauptaufgabe einer Politik für Arbeitnehmer dienen: Die soziale Sicherheit, den sozialen Frieden und die Finanzkraft von öffentlicher und privater Wirtschaft durch ausreichende Arbeit und Ausbildung für alle zu sichern!