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Anlage 7 : AfA- Bundesvorstandsbeschluss zur Rentenfrage

Bonn, 18. Juni 1999 Erklärung des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) zu den bislang bekanntgewordenen rentenpolitischen Plänen der Bundesregierung
Der AfA-Bundesvorstand erklärt:

Die betragsbezogene und nach der persönlichen Lebensleistung bemessene, gesetzlich geschützte Rente hat sich bewährt. Für einen Wechsel aus diesem modernen System in ein anderes besteht kein Grund.

Auch das Prinzip der Nettoanpassung der Renten ist richtig, weil es die Rentner und Renterinnen an der Entwicklung des Lebensstandards teilhaben läßt. Sonderfaktoren, die auf die geltende Rentenanpassung Einfluß haben, wie etwa eine Verbesserung des Familienleistungsausgleichs, können aus Rentenanpassungen heraus gerechnet werden.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, eine Anpassung der Renten in den kommenden zwei Jahren entsprechend den Erhöhungen der Inflationsrate nicht in Betracht zu ziehen.

Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, eine sorgfältig vorbereitete Rentenstrukturreform vorzulegen. Ein Sondersystem der gesetzlich vorgeschriebenen privaten Alterssicherung wird abgelehnt, weil es den Grundsatz der gesamten Sozialversicherung, die Hälftigkeit der Beitragszahlung, aushöhlen würde.

Nachrichtlich:

Ein Sondersystem der in der Öffentlichkeit diskutierten Art würde sich auf den Beitragssatz in folgender Weise auswirken:
Gesamtbeitragssatz bis 2003 aller Voraussicht nach: 18,8 Prozent. Das heißt je 9,4 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gespaltener Beitrag ab 2003. Wie zuvor 9,4 Prozent für Arbeitgeber, aber von 2003 bis 2007 ein real auf 11,9 Prozent für die Arbeitnehmer steigender Beitrag (Fiktiver Gesamtbeitrag 21,3 Prozent).

Das prozentuale Verhältnis zwischen dem Beitragsaufkommen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer würde sich im Verlaufe der Realisierung eines solchen Sondersystems von 50 zu 50 auf rund 44 zu 56 Prozent zu Lasten der Arbeitnehmer entwickeln.

Seit Jahresbeginn 1999 wurde Kritik wegen der konkreten Belastungen der Rentenhaushalte durch die Ökosteuer von der SPD mit Hinweis auf eine ungeschmälerte nettolohnbezogene Rentenanpassung und die Aussetzung der Niveauabsenkung beantwortet. Dies wird nicht mehr möglich sein. Hier entsteht ein für Partei und Regierung schlimmes Glaubwürdigkeitsproblem.

Aus einem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt würde ab dem Jahr 2007 durch das Sondersystem jährlich eine zusätzliche Beitragsbelastung von rund 1600 Mark aufgebracht werden müssen. Gemessen an einer durchschnittlichen Entlastung der Arbeitnehmereinkommen von 4000 Mark pro Jahr ab 2002 durch die Steuerreform der Regierung bedeutete das: 40 Prozent der Steuerentlastung würden aufgezehrt werden.