Antrag I 112
Unterbezirk Minden-Lübbecke
(Bezirk Ostwestfalen-Lippe)
Senkung der Lohnnebenkosten
Die Beitragsanteile der Arbeitgeber zur Sozialversicherung und
gleichgestellte Abgaben für die soziale Absicherung der Be-
schäftigten sind künftig nicht mehr nur auf den Lohn, sondern
auch auf die Produktivitätsmerkmale der Unternehmen zu be-
ziehen.
Die Antragskommission hat "Nichtbefassung" empfohlen.