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ANTRAG Nr. D 119 auf der AfA- Bundeskonferenz 1984

Antragssteller : AfA-Bezirk Hessen-Nord

Betr.: Sozialpolitik

Die AfA-Bundeskonferenz möge beschließen:

Die SPD-Fraktionen des Deutschen Bundestages, des Hessischen Landtages und der Gemeindeparlamente sowie der Hessischen Landesregierung und die SPD-Mitglieder der Gemeindeverwaltungen werden aufgefordert, keine öffentlichen Dienstleistungen auf private Unternehmen zu überlassen. (Vorrang der öffentlichen Dienstleistung gilt im Versorgungs.- und im Dienstleistungsbereich)

Darüber hinaus sollen Diensleistungen, die bereits "privatisiert" wurden, wieder auf die öffentlichen Träger verlagert werden.

Begründung :

Das Bestreben privater Unternehmer, Dienstleistungen, die die öffentlichen Verwaltungen für die Allgemeinheit erbringen, zu privatisie ren, d.h. in eigene Regie zu übernehmen, ist bestimmt von dem alleinigen Willen, möglichst hohe Gewinne damit zu erzielen. Alle anderen Begründungen sind nur vorgeschoben.

Während nämlich öffentliche Dienstleistungen dem Bürger im allgemeinen zu Bedingungen (Gebühren) angeboten werden, die die Selbstkoster der Verwaltungen abdecken sollen, sind die Leistungen Privater auf Profitstreben - zum Nachteil der Betroffenen - ausgerichtet.

Dabei wird der Öffentlichkeit auch noch eingeredet, durch "Privatisierungsmaßnahrnen" würden die öffentlichen Haushalte entlastet. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Da private Unternehmer nur die Übernahme der öffentlicher Aufgaben- und der Aufträge anstreben, die möglichst hohe Gewinne versprechen, verbleiben dem öffentlichen Dienst nur die Bereiche, die ohne Gewinne oder sogar mit Verlust betrieben werden müssen.

Ergebnis :. Die öffentlichen Haushalte geraten weiter in die roten Zahlen, obwohl die betroffenen Bürger (im privatisierten Bereich) höhere Aufwendungen zu leisten haben.

Alle Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Privatsierung verteuert und verschlechtert das Dienstleistungsangebot für den Bürger.

Empfehlung der ANTRAGSKOMMISSION

Annahme in folgender Fassung :

"Betr. : Keine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen
.
Die SPD-Fraktionen des Deutschen Bundestages, der Landtage und der Koirniunalparlamente sowie Sozialdemokraten in Landesregierungen und Gemfindeverwaltungen werden aufgefordert, keine öffentlichen Dienstleistungen auf private Unternehmen zu übertragen oder diesen zu überlassen.

Darüber hinaus sollen Dienstleistungen, die bereits privatisiert wurden, wieder auf die öffentlichen Träger verlagert werden

Weiterleitung an :
SPD-Bundesragsfraktion,
SPD-Landtagsfraktionen,
SPD-Parteivorstand.