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Antwortschreiben von ZAV zweckverband abfallwirtschaft vogelsbergkreis an Hans-Georg Bodien



ZAV zweckverband abfallwirtschaft vogelsbergkreis
der vorstand
z a v.eselswörth 23. 36341 lauterbach (hessenl

Herrn
Hans-Georg Bodien
Auerbergweg 3
36323 Grebenau

Postanschrift

eselswörth 23 36341 lauterbach

sachbearbeiter/in:
ihr zeichen:
ihr schreiben vom;

unser zeichen:
datum:    27.10.09

Ihr Schreiben vom 30.09.2009

Sehr geehrter Herr Bodien, sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis stets bereit, im Rahmen der geltenden Regeln und unter Beachtung aller datenschutz- und vertragsrechtlichen Regelungen, den Bürgerinnen und Bürgern des Verbandsgebietes, soweit es möglich ist, Auskunft zu erteilen, zumal sehr viele dieser Daten bereits öffentlich sind und vielfach bekannt gegeben wurden, wenngleich bereits in manchen Fällen sehr weit zurückliegend. Daher erschließt sich uns bisweilen nicht die Relevanz dieser Daten für aktuelle Fragestellungen. Dennoch sind wir gerne bereit, Ihnen auch diese zu liefern, um Ihren Informationsstand zu vervollständigen.

Wir bitten hinsichtlich ihrer Fragestellungen zu bedenken, dass vom ZAV aufgrund der früher vorgegebenen kameralen Haushaltsführung und der Schulden, die durch den Bau der Deponie Bastwald entstanden waren, zunächst diese Schulden abgebaut und getilgt wurden um schnellst möglichst die Kreditkosten zu minimieren. Dies wurde aus dem Betriebsüberschuss der Deponie Bastwald, der insbesondere durch die Fremdanlieferungen entstand, finanziert. Zudem wurden im laufenden Betrieb bereits Maßnahmen finanziert, die einer späteren Stillegung und Nachsorge dienen.

Nachdem die Schulden abgebaut waren, wurden weitere Betriebsüberschüsse in eine allgemeine Rücklage überführt. Diese war aber aufgrund der kameralen Vorgaben nicht zweckgebunden. Seit der Umstellung 2008 ergibt sich eine zweckgebundene Rückstellung für Stillegung und Nachsorge, die gemäß den handels-, Steuer- und bilanzrechtlichen Vorgaben sowie den Vorgaben des Maßnahmenplanes zu führen ist.

(Seite 2)

Marburg-Biedenkopf

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf lieferte aufgrund der vom Regierungspräsidium Gießen erteilten Mitbenutzungsanordnung im Zeitraum von 15.09.1988 bis 30.12.1991 33.362,50 Mg Siedlungsabfälle zur Deponierung auf der Deponie Bastwald an. In einer separaten Entgeltfestsetzung durch das Regierungspräsidium wurde gemäß § 5 Abs. 5 AbfG aufgrund einer Nichteinigung der Beteiligten ein Anlieferpreis von 190,00 DM/Mg festgesetzt. Damit waren nach Ansicht des RP alle Kosten abgegolten. Ein spezifischer Kostenanteil, der in eine separate Rückstellung zu überführen gewesen wäre, wurde laut Aktenlage nicht ausgewiesen und auch nicht verlangt.

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat in diesem Zeitraum 6.338.875 DM (3.241.015.32 €) an den ZAV bezahlt.

Für den ZAV war dies nicht völlig kostendeckend. Die erhaltenen Einnahmen wurden daher, da keine Festlegung bezüglich Rücklagen getroffen wurde, zum Abbau der Schulden der Deponie Bastwald eingesetzt.

Wetteraukreis

Aus dem Wetteraukreis wurden zwischen 1997 und 2005 158.776,87 Mg Siedlungsabfälle und MBA-Outputmaterial abgelagert. Darunter befindet sich auch Restmaterial aus dem MBA-Output, der ursprünglich aus dem Verbandsgebiet stammt. Es wurden 12.053.152,96 € Einnahmen erzielt.

In die MBA des Wetteraukreises wurden bis 31.12.2008 101.073,93 Mg Restabfall zur Behandlung, Verwertung und Beseitigung verbracht. Wir gehen davon aus, dass bis Anlieferungsende diese Menge auf ca. 128.000 Mg anwachsen wird. Die Kosten betrugen hierfür bis 31.12.2008 23.531.519,51 €. Da die Kosten aufgrund variabler Verwertungs- und Beseitigungspreise, die der AWB des Wetteraukreises bezahlen muss, für den ZAV ebenfalls variabel sind, ergibt sich kein Festpreis pro Mg Material. Ab dem 01.06.2005 sind die Kosten aber um bis zu rd. 80 % höher als in den Vorjahren. Wir gehen demgemäß für 2009 und 2010 von weiteren Kosten von ca. 6,5 - 7 Mio. Euro aus.

Hinsichtlich Rücklage/Rückstellung siehe oben.

Die Entsorgung der Restabfälle (Hausmüll) aus kommunaler Sammlung wird ab dem 01.01.2011 von der Firma Bohn, Schwalmtal, übernommen werden, so dass hierbei eine heimische Firma die Entsorgung und Verwertung übernehmen wird, analog zum Landkreis Fulda.

RMG

Über die Firma RMG wurden insgesamt 143.344,94 Mg angeliefert, darunter 23.882,12 Mg Material der ecolog MBA. Dieses Material entspricht in Form, Zusammensetzung und Eigenschaften dem MBA-Output vergleichbarer deutscher Anlagen wie z.B. der MBA in Echzell oder Aßlar. Die Überwachung und Kontrolle erfolgte über die zuständige Provinzregierung und das Umweltministerium in Italien, dem Umwelt- und

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dem für Transittransport zuständigen Verkehrsministerium der Republik Österreich, dem RP in Kassel und dem RP in Gießen. Die Kontrolle wurde für alle Transporte pro Waggon ausgeführt und ebenso pro Waggon dokumentiert. Darüber hinaus erfolgten alle Untersuchungen und Kontrollen auf der Deponie selbst, die für die Ablagerung und den Einbau von Restabfall allgemein geschehen inkl. Labor- und Rückstellproben etc.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen und des Vertrauensschutzes des Vertragspartners können keine weiteren Details bekannt gegeben werden.

Ausschreibung

Die Ergebnisse der Ausschreibung unterliegen dem Wettbewerbsrecht und auch den legitimen Schutzinteressen der Bieter/Bestbieter. Ergebnisse können daher nur gemäß den Regeln der VOL bekannt gegeben werden. Die Verdingungsunterlagen für die Bieter, die alle Aspekte der Leistungserbringung, des Leistungsumfangs, der Nebenleistungen, der möglichen Loskombinationen etc. regeln, wurden veröffentlicht und konnten von allen Interessierten abgerufen werden.

Aufgrund des Umfangs und der Komplexizität der Unterlagen können wir sie daher entweder zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen oder Sie können sie gegen Entrichtung der Schutzgebühr bzw. der nach VerwKV zu fordernden Kopiergebühr gerne erhalten.

Die Firma Veolia ist Minderheitsbeteiligter der AEGV ohne in die Geschäfte einzugreifer oder über Informationen zu verfügen. Die Aufgabenbereiche der AEGV und des ZAV sind derart getrennt, dass eine interessenüberschneidung nicht gegeben ist. Die o.g. Ausschreibungen wurden vom ZAV veranlasst und haben keine Berührungspunkte mit der AEGV.

Aufgrund der Struktur des Veolia Konzerns ist auch der Beteiligungspartner der AEGV rechtlich nicht mit den sich an der Ausschreibung beteiligenden Firmen des Veolia Konzerns verbunden. Die AEGV beteiligt sich nicht an Ausschreibungen.

Die Ausschreibung selbst sowie die Ergebnisse wurden von allen Bietern, auch in Kenntnis der o.g. Verhältnisse, nicht gerügt, beanstandet oder gar vor die Vergabekammer gebracht. Es ist daher davon auszugehen, dass alle an der Ausschreibung beteiligten Bieter hierin keine Beeinträchtigung gesehen haben oder sehen.

Die Firma Veolia hat von den sechs Losen zwei als Bestbieter erhalten. Aufgrund der Ausschreibung wird die Firma Veolia ab 2010 im Vogelsbergkreis deshalb deutlich weniger Aufgaben übernehmen als bisher und dies zudem mit einem fühlbaren Umsatzrückgang. Sie wird außerdem weitere Tätigkeiten, wie die Bioabfallsammlung und die Abfalltransporte demnächst ersatzlos einstellen.

Die Sollkostenrechnung für die Einsammlung wurde analog zu den Vorgaben der Ausschreibung erstellt und vor der Submission dem Vorstand zur Kenntnis gegeben.

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Hierdurch war ein nachträgliche Veränderung oder Anpassung an die Ausschreibungsergebnisse nicht mehr möglich.

Asbest

Die in den letzten Jahren abgelagerten Jahresengen an Hartasbest betrugen in 2008 175 Mg, in 2007 187 Mg, in 2006 257 Mg, in 2005 196,5 Mg. Die Tendenz ist abnehmend. Spritz- und Weichasbest wird nicht abgelagert.

Es ist uns nicht bekannt, dass irgendwelche darüber hinausgehenden Mengen eingelagert werden sollten.

Die von Ihnen erwähnten 70.000 m3 Volumen sind das noch freie und nutzbare potentielle Restverfüllvolumen des Deponiefeldes 5.2 insgesamt.

Die Deponie Bastwald ist rechtlich eine Deponie der Deponieklasse II. Den Begriff „Hausmülldeponie" gibt es im Rechtssinne nicht. Sofern also Abfälle die Bestimmungen einhalten, die für eine Ablagerung auf einer Deponie der Klasse II festgelegt sind, und zugleich der entsprechende AW Abfallschlüssel, hier 17 06 05, seitens der zuständiger Überwachungsbehörde zugelassen ist, können die Abfälle abgelagert werden.

Hierbei ist es unerheblich, ob die Einstufung gemäß AVV eine Einordnung in sog. „gefährliche Abfälle" ergibt. Deponien der Klasse II sind für eine Reihe von gefährlichen Abfällen zugelassen. Oft ist die Deponierung sogar das Mittel der Wahl, insbesondere für Hartasbest. Die o.g. Einstufung bedingt lediglich die Einhaltung aller besonderen Rechtsvorschriften bzgl. des Umgangs mit gefährlichen Abfällen inkl. der Abwicklung über den zentralen Träger der Sonderabfallentsorgung in Hessen gemäß HAKA.

Die Deponierung von Hartasbest dient der Gefahrenabwehr, da Asbest nur solange als gefährlich gilt, wie Fasern frei gesetzt werden können. Die Deponierung verhindert die Freisetzung endgültig. Die Gefährdung geht vielmehr vom Verbleib auf oder an Bauten bzw. von der Bearbeitung aus. Die Deponierung beendet dies.

Für die Nachsorge stellt insbesondere Asbest aufgrund seines inerten Verhaltens keine Gefährdung und auch keine besondere Kostenbelastung dar.

Wir hoffen, ihnen hiermit geholfen zu haben und einige Dinge klar stellen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedel Kopp
(Unterschrift)


Verbandsvorsteher

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