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Antwortschreiben von ZAV zweckverband abfallwirtschaft
vogelsbergkreis an Hans-Georg Bodien
ZAV zweckverband abfallwirtschaft
vogelsbergkreis
der vorstand
z a v.eselswörth 23. 36341
lauterbach (hessenl
Herrn
Hans-Georg Bodien
Auerbergweg 3
36323 Grebenau
Postanschrift
eselswörth 23 36341 lauterbach
sachbearbeiter/in:
ihr zeichen:
ihr schreiben vom;
unser zeichen:
datum: 27.10.09
Ihr Schreiben vom
30.09.2009
Sehr geehrter Herr Bodien, sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich ist der Zweckverband Abfallwirtschaft
Vogelsbergkreis stets bereit, im Rahmen der geltenden Regeln und unter
Beachtung aller datenschutz- und vertragsrechtlichen Regelungen, den
Bürgerinnen und Bürgern des Verbandsgebietes, soweit es
möglich ist, Auskunft zu erteilen, zumal sehr viele dieser Daten
bereits öffentlich sind und vielfach bekannt gegeben wurden,
wenngleich bereits in manchen Fällen sehr weit zurückliegend.
Daher erschließt sich uns bisweilen nicht die Relevanz dieser
Daten für aktuelle Fragestellungen. Dennoch sind wir gerne bereit,
Ihnen auch diese zu liefern, um Ihren Informationsstand zu
vervollständigen.
Wir bitten hinsichtlich ihrer Fragestellungen zu bedenken, dass vom ZAV
aufgrund der früher vorgegebenen kameralen Haushaltsführung
und der Schulden, die durch den Bau der Deponie Bastwald entstanden
waren, zunächst diese Schulden abgebaut und getilgt wurden um
schnellst möglichst die Kreditkosten zu minimieren. Dies wurde aus
dem Betriebsüberschuss der Deponie Bastwald, der insbesondere
durch die Fremdanlieferungen entstand, finanziert. Zudem wurden im
laufenden Betrieb bereits Maßnahmen finanziert, die einer
späteren Stillegung und Nachsorge dienen.
Nachdem die Schulden abgebaut waren, wurden weitere
Betriebsüberschüsse in eine allgemeine Rücklage
überführt. Diese war aber aufgrund der kameralen Vorgaben
nicht zweckgebunden. Seit der Umstellung 2008 ergibt sich eine
zweckgebundene Rückstellung für Stillegung und Nachsorge, die
gemäß den handels-, Steuer- und bilanzrechtlichen Vorgaben
sowie den Vorgaben des Maßnahmenplanes zu führen ist.
(Seite 2)
Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf lieferte aufgrund der vom
Regierungspräsidium Gießen erteilten Mitbenutzungsanordnung
im Zeitraum von 15.09.1988 bis 30.12.1991 33.362,50 Mg
Siedlungsabfälle zur Deponierung auf der Deponie Bastwald an. In
einer separaten Entgeltfestsetzung durch das Regierungspräsidium
wurde gemäß § 5 Abs. 5 AbfG aufgrund einer
Nichteinigung der Beteiligten ein Anlieferpreis von 190,00 DM/Mg
festgesetzt. Damit waren nach Ansicht des RP alle Kosten abgegolten.
Ein spezifischer Kostenanteil, der in eine separate Rückstellung
zu überführen gewesen wäre, wurde laut Aktenlage nicht
ausgewiesen und auch nicht verlangt.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat in diesem Zeitraum 6.338.875 DM
(3.241.015.32 €) an den ZAV bezahlt.
Für den ZAV war dies nicht völlig kostendeckend. Die
erhaltenen Einnahmen wurden daher, da keine Festlegung bezüglich
Rücklagen getroffen wurde, zum Abbau der Schulden der Deponie
Bastwald eingesetzt.
Wetteraukreis
Aus dem Wetteraukreis wurden zwischen 1997 und 2005 158.776,87 Mg
Siedlungsabfälle und MBA-Outputmaterial abgelagert. Darunter
befindet sich auch Restmaterial aus dem MBA-Output, der
ursprünglich aus dem Verbandsgebiet stammt. Es wurden
12.053.152,96 € Einnahmen erzielt.
In die MBA des Wetteraukreises wurden bis 31.12.2008 101.073,93 Mg
Restabfall zur Behandlung, Verwertung und Beseitigung verbracht. Wir
gehen davon aus, dass bis Anlieferungsende diese Menge auf ca. 128.000
Mg anwachsen wird. Die Kosten betrugen hierfür bis 31.12.2008
23.531.519,51 €. Da die Kosten aufgrund variabler Verwertungs- und
Beseitigungspreise, die der AWB des Wetteraukreises bezahlen muss,
für den ZAV ebenfalls variabel sind, ergibt sich kein Festpreis
pro Mg Material. Ab dem 01.06.2005 sind die Kosten aber um bis zu rd.
80 % höher als in den Vorjahren. Wir gehen demgemäß
für 2009 und 2010 von weiteren Kosten von ca. 6,5 - 7 Mio. Euro
aus.
Hinsichtlich Rücklage/Rückstellung siehe oben.
Die Entsorgung der Restabfälle (Hausmüll) aus kommunaler
Sammlung wird ab dem 01.01.2011 von der Firma Bohn, Schwalmtal,
übernommen werden, so dass hierbei eine heimische Firma die
Entsorgung und Verwertung übernehmen wird, analog zum Landkreis
Fulda.
RMG
Über die Firma RMG wurden insgesamt 143.344,94 Mg angeliefert,
darunter 23.882,12 Mg Material der ecolog MBA. Dieses Material
entspricht in Form, Zusammensetzung und Eigenschaften dem MBA-Output
vergleichbarer deutscher Anlagen wie z.B. der MBA in Echzell oder
Aßlar. Die Überwachung und Kontrolle erfolgte über die
zuständige Provinzregierung und das Umweltministerium in Italien,
dem Umwelt- und
(Seite 3)
dem für Transittransport zuständigen Verkehrsministerium der
Republik Österreich, dem RP in Kassel und dem RP in Gießen.
Die Kontrolle wurde für alle Transporte pro Waggon ausgeführt
und ebenso pro Waggon dokumentiert. Darüber hinaus erfolgten alle
Untersuchungen und Kontrollen auf der Deponie selbst, die für die
Ablagerung und den Einbau von Restabfall allgemein geschehen inkl.
Labor- und Rückstellproben etc.
Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen und des Vertrauensschutzes
des Vertragspartners können keine weiteren Details bekannt gegeben
werden.
Ausschreibung
Die Ergebnisse der Ausschreibung unterliegen dem Wettbewerbsrecht und
auch den legitimen Schutzinteressen der Bieter/Bestbieter. Ergebnisse
können daher nur gemäß den Regeln der VOL bekannt
gegeben werden. Die Verdingungsunterlagen für die Bieter, die alle
Aspekte der Leistungserbringung, des Leistungsumfangs, der
Nebenleistungen, der möglichen Loskombinationen etc. regeln,
wurden veröffentlicht und konnten von allen Interessierten
abgerufen werden.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexizität der Unterlagen
können wir sie daher entweder zur Einsichtnahme zur Verfügung
stellen oder Sie können sie gegen Entrichtung der
Schutzgebühr bzw. der nach VerwKV zu fordernden Kopiergebühr
gerne erhalten.
Die Firma Veolia ist Minderheitsbeteiligter der AEGV ohne in die
Geschäfte einzugreifer oder über Informationen zu
verfügen. Die Aufgabenbereiche der AEGV und des ZAV sind derart
getrennt, dass eine interessenüberschneidung nicht gegeben ist.
Die o.g. Ausschreibungen wurden vom ZAV veranlasst und haben keine
Berührungspunkte mit der AEGV.
Aufgrund der Struktur des Veolia Konzerns ist auch der
Beteiligungspartner der AEGV rechtlich nicht mit den sich an der
Ausschreibung beteiligenden Firmen des Veolia Konzerns verbunden. Die
AEGV beteiligt sich nicht an Ausschreibungen.
Die Ausschreibung selbst sowie die Ergebnisse wurden von allen Bietern,
auch in Kenntnis der o.g. Verhältnisse, nicht gerügt,
beanstandet oder gar vor die Vergabekammer gebracht. Es ist daher davon
auszugehen, dass alle an der Ausschreibung beteiligten Bieter hierin
keine Beeinträchtigung gesehen haben oder sehen.
Die Firma Veolia hat von den sechs Losen zwei als Bestbieter erhalten.
Aufgrund der Ausschreibung wird die Firma Veolia ab 2010 im
Vogelsbergkreis deshalb deutlich weniger Aufgaben übernehmen als
bisher und dies zudem mit einem fühlbaren Umsatzrückgang. Sie
wird außerdem weitere Tätigkeiten, wie die Bioabfallsammlung
und die Abfalltransporte demnächst ersatzlos einstellen.
Die Sollkostenrechnung für die Einsammlung wurde analog zu den
Vorgaben der Ausschreibung erstellt und vor der Submission dem Vorstand
zur Kenntnis gegeben.
(Seite 4)
Hierdurch war ein nachträgliche Veränderung oder Anpassung an
die Ausschreibungsergebnisse nicht mehr möglich.
Asbest
Die in den letzten Jahren abgelagerten Jahresengen an Hartasbest
betrugen in 2008 175 Mg, in 2007 187 Mg, in 2006 257 Mg, in 2005 196,5
Mg. Die Tendenz ist abnehmend. Spritz- und Weichasbest wird nicht
abgelagert.
Es ist uns nicht bekannt, dass irgendwelche darüber hinausgehenden
Mengen eingelagert werden sollten.
Die von Ihnen erwähnten 70.000 m3 Volumen sind das noch freie und
nutzbare potentielle Restverfüllvolumen des Deponiefeldes 5.2
insgesamt.
Die Deponie Bastwald ist rechtlich eine Deponie der Deponieklasse II.
Den Begriff „Hausmülldeponie" gibt es im Rechtssinne nicht. Sofern
also Abfälle die Bestimmungen einhalten, die für eine
Ablagerung auf einer Deponie der Klasse II festgelegt sind, und
zugleich der entsprechende AW Abfallschlüssel, hier 17 06 05,
seitens der zuständiger Überwachungsbehörde zugelassen
ist, können die Abfälle abgelagert werden.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Einstufung gemäß AVV eine
Einordnung in sog. „gefährliche Abfälle" ergibt. Deponien der
Klasse II sind für eine Reihe von gefährlichen Abfällen
zugelassen. Oft ist die Deponierung sogar das Mittel der Wahl,
insbesondere für Hartasbest. Die o.g. Einstufung bedingt lediglich
die Einhaltung aller besonderen Rechtsvorschriften bzgl. des Umgangs
mit gefährlichen Abfällen inkl. der Abwicklung über den
zentralen Träger der Sonderabfallentsorgung in Hessen
gemäß HAKA.
Die Deponierung von Hartasbest dient der Gefahrenabwehr, da Asbest nur
solange als gefährlich gilt, wie Fasern frei gesetzt werden
können. Die Deponierung verhindert die Freisetzung endgültig.
Die Gefährdung geht vielmehr vom Verbleib auf oder an Bauten bzw.
von der Bearbeitung aus. Die Deponierung beendet dies.
Für die Nachsorge stellt insbesondere Asbest aufgrund seines
inerten Verhaltens keine Gefährdung und auch keine besondere
Kostenbelastung dar.
Wir hoffen, ihnen hiermit geholfen zu haben und einige Dinge klar
stellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedel Kopp
(Unterschrift)
Verbandsvorsteher
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Zweckverband abfallWirtschaft
Vogelsbergkreis
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telefon: (06638) 1249 + 9191 09 •
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