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Neuer Brief der "Müllrebellen" an Zweckverband
Abfallwirtschaft (ZAV)
Vogelsberger
Müllrebellen
36323 Grebenau, den 16.11.2009
Hans-Georg
Bodien
Finkenrain 3
06646/1230
Zweckverband Abfallwirtschaft
Herrn Friedel Kopp
(Verbandsvorsteher und Aufsichtsratsvorsitzender der AEGV)
Eselswörth 23
36341 Lauterbach
Betreff: Unsere Schreiben vom 30.09.09 und 15.10.09 (Erinnerung)
Ihre Antwort vom 27.10.09
Sehr geehrter Herr Kopp,
Ihr Antwortschreiben vom 27.10.09 lässt einige Fragen offen und
veranlasst uns, neue Fragen bzw. Forderungen zu stellen.
1.) Landkreis Marburg-Biedenkopf
Hier teilen Sie uns mit, dass das Regierungspräsidium Gießen
für die Deponierung von Siedlungsabfällen im Zeitraum vom
15.09.1988 bis 30.12.1991 einen Anlieferpreis von 190,00 DM/Mg
festgesetzt hat. Weiter erfahren wir dazu, dass dies für den ZAV „
nicht völlig kostendeckend“ war. Hier fordern wir Sie auf, „nicht
völlig kostendeckend“ zu quantifizieren und den Betrag der
hessischen Landesregierung in Rechnung zu stellen. Es kann nämlich
nach unserer Auffassung nicht sein, dass die Gebührenpflichtigen
des Vogelsbergkreises für diese Finanzlücke aufkommen sollen.
Auch müssen Sie erklären, wie die erhaltenen Einnahmen
(„nicht völlig kostendeckend“) zum Abbau der Schulden der Deponie
Bastwald verwendet werden konnten.
2.) Wetteraukreis
Zur Ablagerung von Siedlungsabfällen und MBA-Output zwischen 1997
und 2005 aus dem Wetteraukreis teilen Sie uns mit, dass für
158.776,87 Mg 12.053.152, 96 € Einnahmen erzielt wurden. Wir
gehen von kostendeckenden Einnahmen aus. Warum wurde hier keine Summe
in die Rücklage/Rückstellung überführt,
obwohl Sie die Konsequenzen aus dem Ende der Übergangsfrist der
Technischen Anleitung Siedlungsabfall (Mitte 2005) kannten?
3.) RMG
Hier konnten Sie unsere Bedenken hinsichtlich des Mülls aus
Italien(Großraum Neapel) nicht zerstreuen. Lesen Sie hierzu den
Bericht aus der Frankfurter Rundschau zur Müllproblematik in
Italien auf unserer Seite (www.muellrebellen.de).
Wer zeichnet eigentlich für diesen RMG-Vertrag verantwortlich? Wir
erfahren von Ihnen lediglich die Menge, die über die Firma RMG
angeliefert wurde (143.344,94Mg).
Nennen Sie uns die erzielten Einnahmen! Waren Sie kostendeckend?
Oder zahlen auch hier die Gebührenpflichtigen des
Vogelsbergkreises zusätzlich für die Entsorgung von
Fremdmüll? Wir sind der Meinung, dass die Information der
Öffentlichkeit Vorrang haben muss. Vertragliche Vereinbarungen und
Vertrauensschutz des Vertragspartners sind nach unserer Auffassung
zweitrangig.
4.) Ausschreibungsergebnisse und Erstellung der
Sollkostenrechnung
Nochmals fordern wir Sie auf offenzulegen, wer die
Ausschreibungsergebnisse ausgewertet hat und wer die Sollkostenrechnung
für eine mögliche Kommunalisierung erstellt hat.
Welche Rolle spielte hier die Firma Ökon Management GmbH.? Welche
Kosten waren damit verbunden? Was hat der Flyer (Designed by Ökon
Management GmbH) alleine gekostet, in dem Sie – optisch aufwendig
verpackt – den Gebührenpflichtigen Ihr missratenes „Neues
Abfallwirtschaftskonzept und Gebührenmodell im Vogelsbergkreis“
schmackhaft machen wollen?
5.) ZAV und AEGV(Minderheitsbeteiligter Veolia)
Hierzu schreiben Sie, die Aufgabenbereiche der AEGV und des ZAV seien
derart getrennt, dass eine Interessenüberschneidung nicht gegeben
sei. Wer soll dies begreifen, wenn Geschäftsführung und
Aufsichtsratsvorsitzender der AEGV und Geschäftsführung und
Verbandsvorsteher des ZAV identisch sind – vorausgesetzt unsere
Informationen stimmen?
Für die Vogelsberger Müllrebellen mit freundlichen
Grüßen
Hans-Georg Bodien