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Schreiben der Müllrebellen an den Zweckverband
Abfallwirtschaft zur Vertragsklärung
Vogelsberger Müllrebellen
Hans-Georg
Bodien
36323 Grebenau, den 30.09.09
c/o Hinrich
Lüttmann
Auerbergweg 3
Zweckverband Abfallwirtschaft
Herrn Friedel Kopp
(Verbandsvorsteher und Aufsichtsratvorsitzender der AEGV)
Eselswörth 23
36341 Lauterbach
Betreff: Müllgebührensatzung (23.07.09)
Sehr geehrter Herr Kopp,
im Sinne einer Versachlichung der Auseinandersetzung um die am 23.07.09
beschlossene Müllgebührensatzung fordern wir die Offenlegung
folgender Verträge mit:
a) Kreis Marburg-Biedenkopf
Welche Mengen und zu welchem Preis pro Tonne konnte der Kreis Marburg-
Biedenkopf Müll auf der Bastwald-Deponie deponieren? Welche Summe
floss in die Rücklage (Rückstellung)?
b) Wetterau-Kreis
Welche Mengen Müll konnte der Wetterau-Kreis aufgrund des
Kooperationsvertrages auf der Bastwald-Deponie bis 2005 deponieren? Zu
welchem Preis pro Tonne? Welche Summe floss in die Rücklage?
Welche Mengen an Vogelsbergmüll hat der ZAV bisher in die
MBA-Anlage des Wetterau-Kreises überführt? Zu welchem Preis
pro Tonne? Welche Kosten kommen noch bis zum Auslaufen des
MBA-Vertrages(31.12.2010) auf den ZAV zu? Welche Firma übernimmt
dann diese Aufgabe?
c) RMG
Welche Mengen Fremdmüll wurden aufgrund des RMG-Vertrages ( auch
Müll aus dem Großraum Neapel)auf der Bastwald-Deponie
deponiert? Zu welchem Preis pro Tonne? Welche Summe floss in die
Rücklage? Welche Belege gibt es, dass dieser Müll den
Vorschriften für die Deponierung auf einer Hausmülldeponie
entspricht?
Weiter fordern wir die Offenlegung der Ausschreibungsergebnisse der
fünf Privatfirmen, die an dem Müllgeschäft mit dem ZAV
beteiligt sind, und die Offenlegung der Sollkostenrechnung für
eine mögliche Rekommunalisierung. Wer hat diese Sollkostenrechnung
erstellt, die nach unserer Information lediglich10% über den
Angeboten der Privaten liegt?
Verwundert sind nicht nur die Müllrebellen darüber,
dass Veolia unter den Bestbietern mit zwei Losen zu finden ist, so ist
dieser Konzern doch Anteilseigner einer GmbH. unter dem Dach des ZAV.
Eine Klärung des Sachverhalts wäre von größtem
Interesse.
Wie uns weiter bekannt ist, soll die Bastwald-Deponie bis 2024 mit ca.
70 000 m³ Asbest- und Mineralfaserabfällen verfüllt
werden. Besonders Asbest wird als gefährlicher Stoff eingestuft.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann Sondermüll auf einer
Hausmülldeponie abgelagert werden? Wir fordern die
Verantwortlichen auf, die Öffentlichkeit über mögliche
Gefahren aufzuklären, die durch Transport und Lagerung dieser
gefährlichen Abfälle entstehen können.
Können Sie ausschließen, dass für die
Gebührenpflichtigen unter Umständen mit der Einlagerung ein
kostenträchtiges Nachsorgeproblem entsteht?
Für eine baldige Antwort wären wir dankbar.
Für die Vogelsberger Müllrebellen mit freundlichen
Grüßen