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Zu Doppik (=
Doppelte Buchführung bei öffentlichen Haushalten)
Aus
http://www.shp-kommunaleberatung.com/leipzig/doppik-doppelte-buchfuehrung-leipzig.htm
wird der folgende Text von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
entnommen :
Was heißt eigentlich Doppik?
Doppik ist die Abkürzung von „Doppelter Buchführung in
Konten“ und bildet das passende Gegenüber zu dem Begriff
„Kameralistik“. Wer doppelt bucht verwendet ein kaufmännisches
Rechnungswesen (doppelte Buchführung), wer kameral bzw. nur
einfach bucht, hat die Kameralistik (vor allem in der öffentlichen
Verwaltung) im Einsatz.
Buchführung ist die planmäßige und lückenlose
Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer
Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick
über die Vermögenslage und den Stand der Schulden zu
ermöglichen. Die doppelte Buchführung ist das System der
kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB,
welches die Ermittlung eines Periodenerfolges zweifach ermöglicht:
Bei der doppelten Buchführung werden die
Geschäftsvorfälle in zweifacher Reihenfolge und sachlicher
Ordnung mit Auswirkung auf das (Betriebs-)Vermögen gebucht. Die
Buchung erfolgt auf mindestens zwei Konten. Die doppelte
Erfolgsmitteilung geschieht durch (Betriebs-) Vermögensvergleich
und durch Gewinn- und Verlustrechnung.
Dagegen gibt es bei der einfachen Buchführung keine Sachkonten;
die Bilanzerstellung ist nur durch Inventur möglich und die
Gewinnermittlung erfolgt nur durch (Betriebs-) Vermögensvergleich.
Es liegt also keine Kontrolle durch Gewinn- und Verlustrechnung vor.
Warum brauchen wir die Doppik, wenn es mit der Kameralistik doch einen
seit Jahrzehnten bewährten Rechnungsstil für die
öffentlichen Verwaltung gibt?
Die Kameralistik bildet Geldverbrauch, die kaufmännische Doppik
den Ressourcenverbrauch ab. ( da Brauchen wir Nicht zahlungswirksame
Größen, z. B. der Ausweis von Abschreibungen oder
Rückstellungen für Pensionen, gibt es in der traditionellen
Verwaltungskameralistik i.d.R. nicht. Damit kann zwar die Frage
beantwortet werden, ob genug Geld eingeplant wurde, um geplante
Ausgaben für Personal zu bezahlen. Die Frage, was mich eine
bestimmte Leistung „kostet“, d. h. wie hoch der Ressourcenverbrauch
inklusive der nicht-zahlungswirksamen Größen ist, wird
hierdurch nicht beantwortet.
Die Doppik bildet den Ressourcenverbrauch durch die
Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand ab. Übersteigen die
Aufwendungen die Erträge, kommt es „netto“ zu einem
Ressourcenverzehr (d. h. es wird vorhandene Vermögenssubstanz
angegriffen). Im umgekehrten Falle kommt es zu einem
Vermögenszuwachs. Die Vermögensrechnung als Bestandsrechnung
zeigt zum Bilanzstichtag den Status des Vermögens und im
überjährigen Vergleich die Entwicklung des kommunalen
Vermögens. Darüber hinaus bietet die Doppik u. a. durch den
periodengerechten Ausweis der Aufwendungen (Stichwort:
Pensionsrückstellungen) deutlich mehr Transparenz für den
Gemeinderat und für die Bürgerinnen und Bürger.
Die „erweiterte“ Kameralistik könnte diese Fragen
grundsätzlich auch beantworten. Dazu muss allerdings die
Kameralistik um eine Vielzahl von Nebenrechnungen ergänzt werden,
die die kaufmännische Doppik bereits in sich als geschlossenes
System anbietet (z. B. Anlagenbuchhaltung zur Errechnung von
Abschreibungen). Die Doppik bietet vom externen Rechnungswesen bis hin
zur Kosten- und Leistungsrechnung in einem sich selbst kontrollierenden
System den gesamten „Basis-Buchungsstoff“, den eine Kommune zur
Steuerung benötigt. Dazu wird in einem doppischen Rechnungssystem
die Konsolidierung mit kommunalen Betrieben und die Vergleichbarkeit
von Preisen, Kosten und Leistungen einfacher als in der Kameralistik
(Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um logisch
vergleichbare Prozesse handelt).
Von den vier Zielen des Neuen Kommunalen Rechnungs- und
Steuerungssystems (NKRS) – Dokumentation öffentlichen
Vermögens, intergenerative Gerechtigkeit, Sicherung der
Zahlungsfähigkeit der Kommunen und Gewährleistung des
Budgetrechts der Vertretungskörperschaft – kann die Kameralistik
streng genommen nur die Sicherung der Zahlungsfähigkeit
erfüllen.
Die Doppik gilt als der Rechungsstil der Privatwirtschaft. Eine Kommune
hat aber ganz andere Aufgaben als die Gewinnerzielung. Ist die Doppik
überhaupt für ein kommunales Finanz- und Haushaltswesen
geeignet?
Ja. Dazu muss man Rechnungsstil und Organisationszweck unterscheiden.
Die kaufmännische Doppik bezeichnet einen Rechnungsstil, wonach
jeder Buchungssatz betragsgleich in Soll und Haben ausgeglichen sein
muss.
Bei einem Unternehmen erwarten Eigentümer und Kapitalgeber eine
angemessene Verzinsung bzw. Rendite. Dazu ist – jedenfalls langfristig
– ein Gewinn notwendig (Organisationszweck). Dieser Gewinn wird durch
den „technischen“ Einsatz der Doppik (Rechnungsstil) als Erfolg einer
Rechnungsperiode (Ertrag minus Aufwand) ermittelt. Kleinstunternehmen
arbeiten vielfach mit einer einfachen
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Rechnungsstil) – auch ohne Einsatz
der Doppik arbeiten diese Unternehmen gewinnorientiert
(Organisationszweck).
Wesensziel der Kommunen ist die Daseinsvorsorge, nicht die
Gewinnerzielung. Die Doppik ist eine zweckneutrale Buchungstechnik, die
von gemeinwohl- wie renditeorientierten Organisationen verwendet wird.
Ist die Doppik eine Modeerscheinung, die in ein paar Jahren, wie so
viele andere Modernisierungswellen, vergessen sein wird?
Nein, die Doppik ist keine Modeerscheinung nach dem Motto: Auch dieser
Anfall geht vorüber. Die doppelte kaufmännische
Buchführung wird seit dem 15. Jahrhundert millionenfach verwendet.
Auch sollte man nicht vergessen, dass die Doppik in anderen
Ländern seit vielen Jahren auch in der öffentlichen
Verwaltung Anwendung findet. Die Beratungen der Innenministerkonferenz
und die zwischenzeitlich vorgestellten Entwürfe der
Gemeindehaushaltsverordnungen zeigen die Ernsthaftigkeit des Vorhabens.
Erproben auch andere Bundesländer die Doppik?
Ja. Neben den Projektkommunen in Hessen, die das NKRS seit 2001 im
Tagesbetrieb verwenden, setzt der „Oldie“ des neuen kommunalen
Rechnungswesens, die Stadt Wiesloch in Baden-Württemberg, das von
Prof. Dr. Lüder maßgeblich gestaltete Speyerer Verfahren
seit einigen Jahren im Regelbetrieb ein. In Nordrhein-Westfalen wird
das im Rahmen eines Modellprojekts entwickelte Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) von einigen Modellkommunen erprobt. Hinzu kommen
zahlreiche Einzelprojekte von Kommunen, die im Rahmen der
Experimentierklauseln in den Gemeindeordnungen neue Wege im Haushalts-
und Finanzwesen erproben. Und im angloamerikanischen,
westeuropäischen und pazifischen Ausland wird ebenfalls seit
vielen Jahren doppisch gerechnet.
Wie unterscheiden sich die Ansätze in den einzelnen
Bundesländern?
Die Rechnungsstruktur aller Modelle beruht auf einer
Drei-Komponenten-Rechnung aus Vermögens-, Ergebnis- und
Finanzrechnung. Die Gliederung dieser Rechnungen unterscheidet sich in
einigen Details. Die Bewertung des Vermögens ab dem Zeitpunkt der
Eröffnungsbilanz erfolgt weitgehend nach Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHK).
Unterschiede bestehen zur Zeit insbesondere beim verwendeten
Kontenrahmen, der Form der Finanzrechnung (Hessen: indirekte
Finanzrechnung; Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg: direkte
Finanzrechnung) und bei der Frage der Bewertung des Altvermögens
(Anschaffungs- und Herstellungskosten vs. Wiederbeschaffungszeitwerte).
Gibt es rechtliche Regelungen für den Einsatz der Doppik in
Kommunen?
Die Doppik wird in Hessen derzeit auf Grundlage einer
Ausnahmegenehmigung nach § 133 HGO eingeführt. In Hessen
wurde deswegen das Projekt Transferebene geschaffen, um aus den
Praxiserfahrungen heraus Grundlagen für die gerade in der
Abstimmung stehenden Rechtsnormen zu erhalten.
Die Kompetenz zur Regelung des kommunalen Haushaltsrechts liegt bei den
Ländern. Die Innenministerkonferenz hat aus diesem Grund eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Entwicklung einer doppischen
Muster-Gemeindehaushalts- verordnung befasst. Zur Zeit werden die
Entwürfe gerade abgestimmt. Das hessische Parlament wird sich nach
dieser Planung im Jahr 2004 mit den Novellen der GemHVO und der HGO
befassen. Es ist davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2005 eine
rechtliche Grundlage für die doppische Haushaltsführung in
den Kommunen vorliegt.
Für Kommunen, die sich für eine Umstellung ihrer
Haushaltsführung auf die Doppik interessieren, liegen in Hessen
mit den Ergebnissen aus dem Projekt Transferebene Orientierungsvorgaben
vor, die eine doppische Haushaltsführung auf der Basis einer
Ausnahmegenehmigung nach § 133 HGO ermöglichen.
Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Einführung der Doppik
gebraucht?
Wenn bis zum Jahr 2005 vom geltenden (kameralen) Recht abgewichen wird,
ja. Es wird erwartet, dass ab dem Jahr 2005 eine doppische GemHVO
vorliegt, so dass der doppische Haushalt ab dem Jahr 2005 auf der Basis
des geltenden Rechts geführt wird und seinen Ausnahmestatus nach
§ 133 HGO verliert.
Müssen alle Kommunen die Doppik einführen?
Zur Zeit gibt es in dieser Frage keine länderübergreifend
einheitliche Vorgehensweise. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen
Kommunen bereits einen verbindlichen Zeitplan für eine Umstellung
auf die Doppik genannt. Das Land Hessen beabsichtigt, den Kommunen nach
Verabschiedung der Muster-Gemeindehaushaltsverordnung durch die
Innenministerkonferenz und der Erarbeitung einer neuen hessischen
Gemeindehaushaltsverordnung auf doppischer Grundlage, ein Wahlrecht
zwischen Doppik und (erweiterter) Kameralistik einzuräumen. Die
Vorteilhaftigkeit der Doppik in der kommunalen Praxis sollte jedoch –
im positiven Sinne – Schule machen.
Gibt es eine Gleichbehandlung zwischen den Kommunen mit doppischer
Buchführung und denjenigen mit einer erweitert kameralistischen
Buchführung?
Ja. Das hessische Innenministerium plant, keiner Kommune Vor- oder
Nachteile aus der Wahl ihres Buchungsstils entstehen zu lassen, weder
in der Umsetzungsphase noch beim späteren Parallelbetrieb von
Doppik und erweiterter Kameralistik.
Wenn die Doppik in einer Kommune eingeführt wurde, wozu wird ein
Produkthaushalt benötigt?
Die Doppik liefert die notwendigen (aber nicht hinreichenden)
Grunddaten in Form von Erträgen und Aufwendungen, um den
Ressourcenverbrauch abzubilden und/oder Daten für die Kosten- und
Leistungsrechnung bereitzustellen.
Die Einführung der Doppik stellt zwar einen Wechsel des
Rechnungsstils dar, muss aber dennoch keine Outputorientierung
bedeuten. Die Doppik ermöglicht Aussagen zum Ressourcenverbrauch
und zum Vermögen bzw. zu dessen Entwicklung. Die spannende Frage,
welchen Aufwand die Kommune für welche kommunale Leistung erbringt
und ob mit dem dadurch erzielten „Output“ auch tatsächlich das
gewünschte strategisch-politische Ziel erreicht wird, wird damit
aber noch nicht beantwortet.
Outputorientierung bedeutet im Kern, zu fragen, ob die erbrachten
Verwaltungsleistungen und verbrauchten Ressourcen auch dazu dienen,
gewünschte Ergebnisse zu erreichen. Die Ergebnisse des
Verwaltungshandelns lassen sich sinnvollerweise nur als Produkte
quantifizieren. Eine ergebnisorientierte Steuerung setzt Produkte
demnach voraus.
An die Ergebnisorientierung schließt sich in der Logik des Neue
Steuerungsmodells die Wirkungsorientierung an. Diese fragt nicht (nur)
danach, ob die erstellten Produkte effizient erstellt wurden, sondern
ob mit den Produkten auch die strategisch-politischen Ziele der Kommune
erreicht werden.
Führt die Doppik dazu, dass die Verwaltung effizienter und
bürgerfreundlicher wird?
Ja und Nein – Ja, weil die aus der doppischen Buchführung gewonnen
Daten in Verbindung mit einer Kosten- und Leistungsrechnung
überhaupt erst Entscheidungen zu Fragen der Effizienz
ermöglichen: Bleiben etwa für Berechnungen über die
Rentabilität einer Maßnahme Abschreibungen oder
Pensionsrückstellungen unberücksichtigt, dann gehen von den
derart gewonnenen Zahlen falsche Signale aus. Diese können in der
Folge zu einem wirtschaftlich falschen Verhalten führen.Nein, weil
die Einführung der Doppik nur dann zu einem wirtschaftlicheren
Verhalten führt, wenn Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und
Bürger bereit sind, entsprechende Schlüsse zu ziehen und
hieraus Maßnahmen abzuleiten. Das NKRS stellt ein
Entscheidungsunterstützungssystem auf doppischer Grundlage zur
Verfügung – es trifft selbst keine Entscheidungen.
Ist der Aufwand für die Erfassung des Vermögens nicht viel zu
groß, da die Kommunen ihr Vermögen, etwa eine Brücke,
doch sowieso nicht einfach verkaufen können?
Eigentlich nicht. Die erstmalige Erfassung der
Vermögensbestände der Kommunen ist, je nach Umfang der
bereits vorhandenen Vermögensdaten und Unterlagen, eine
große logistische Herausforderung für die Kommunen. Auch der
personelle Aufwand ist dabei nicht unerheblich. Dieser Aufwand ist
jedoch nur einmalig zu leisten. Danach werden nur die
Vermögensveränderungen erfasst (und meist auch durch
geeignete Softwaresysteme unterstützt).
Der Instandhaltungsstau bei Bund, Ländern und Gemeinden ist u. a.
auch darauf zurückzuführen, dass ein Investitionsvorgang
kameral nur einmal, beim Erwerb, erfasst wird und keine
Abschätzung der Vermögenssubstanz wie der „normalen“
Abnutzung verfügbar ist. Danach tauchen im Haushalt nur noch die
Kosten für den laufenden Unterhalt auf. Die Abnutzung der
Substanz, die in der Doppik als Abschreibungen (Ressourcenverbrauch)
abgebildet wird, bleibt i.d.R. außen vor.
Das NKRS will dabei Regelungen zur Erfassung des Vermögens
möglichst praxisnah gestalten und aus Gründen der
Vergleichbarkeit und Manipulationsfreiheit keine
Bewertungsspielräume i.S. von „Bilanzkosmetik“ zulassen. Die
Bewertung soll grundsätzlich zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten erfolgen. Abschreibungen erfolgen linear. Gerade vor
dem Hintergrund, dass eine Kommune sich über Mittel finanziert,
die ihr die Bürgerinnen und Bürger über die Zahlung von
Steuern und Abgaben quasi treuhänderisch überlassen, ist die
Bewertung nach dem Vorsichtsprinzip in Verbindung mit einem Ausschluss
von Wahlrechten sinnvoll. Keine Kommune soll sich reicher darstellen,
als sie tatsächlich ist.
Ist die Einführung der Doppik für kleine Kommunen nicht viel
zu aufwändig?
Wie bereits beschrieben, ist die erstmalige Erfassung des
Vermögens mit Aufwand verbunden. Der Aufwand für die
Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik wird künftig durch
standardisierte Verfahren erleichtert. Dass der Arbeitsaufwand für
den Buchungsbetrieb leistbar ist, kann man nicht zuletzt daran sehen,
dass in der freien Wirtschaft auch kleine Betriebe ohne Probleme mit
der kaufmännischen Buchführung arbeiten. Und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kasse und Kämmerei sind
fachlich gut ausgebildet.
Gibt es für Kommunen spezielle doppische Software?
Das Angebot an doppischer Software, die von Kommunen eingesetzt werden
kann, entwickelt sich auf Grund der steigenden Nachfrage schnell. Es
werden bereits jetzt verschiedenartige Lösungen angeboten, so dass
für kleinere, mittlere und große Kommunen die passende
Software ausgewählt werden kann. Mit zunehmender Verbreitung der
Doppik ist zu erwarten, dass im Verlauf weniger Jahre Standardangebote
entwickelt werden, die auch den Einführungsaufwand für die
Kommunen erheblich senken werden.
Das NKRS als Methodenkonzept lehnt sich eng an betriebswirtschaftliche
Standards an. Die doppische Software benötigt aus diesem Grund
für den Rechnungswesenkern des NKRS keine speziellen Anpassungen.
Vor- und Fachverfahren (z. B. Steuern und Veranlagungswesen, Jugend-
und Sozialhilfe) können – soweit die Rechnungswesen-Software nicht
über eigene Fachverfahren verfügt – über Schnittstellen
angebunden werden.
Sind die Kommunen für die technische Umsetzung des NKRS auf die
Software einer bestimmten Firma angewiesen?
Nein. Das NKRS als Methodenkonzept („logisches Modell“) ist bewusst
softwareunabhängig aufgebaut worden.
Müssen die Kommunen alle Fach- und Vorverfahren ersetzen?
Nein. Welche Vor- und Fachverfahren beibehalten werden können bzw.
sollen, entscheidet die Kommune in Abstimmung mit den Partnern, die
für die Einführung der Software zuständig sind.
Die Bildung von Rückstellungen etwa für Pensionen ist z.Z.
illusorisch. Wie sollen die Kommunen angesichts ihrer angespannten
Haushaltssituation diese zusätzlichen Belastungen erwirtschaften?
Richtig ist, dass Rückstellungen für Pensionsansprüche
Aufwand darstellen, der das Jahresergebnis belastet. Die Verpflichtung
zur Zahlung von Pensionen besteht aber ganz unabhängig von der
Frage, ob das Haushaltswesen kameral oder doppisch ist. Mit anderen
Worten: Geld kostet es auf lange Sicht immer. Der Vorteil der Doppik
besteht darin, dass sie die zukünftigen Belastungen offen legt und
derjenigen Periode zuordnet, in der sie entstanden sind. Die
Kameralistik hingegen hat alleine den Geldverbrauch in der betrachteten
Periode zum Gegenstand und bildet zukünftige Belastungen nicht ab.
Bleibt die Einteilung des kommunalen Haushaltes in Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt bestehen?
Nein. Das neue doppische Haushaltswesen besteht aus einer
Drei-Komponenten-Rechnung mit Vermögensrechnung (Bilanz),
Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Die Ergebnisrechnung könnte
von ihrer Funktion her – erweitert um zusätzlichen Rechnungsstoff
wie Abschreibungen und Rückstellungen – mit dem
Verwaltungshaushalt verglichen werden. Der Ausweis der Investitionen
und ihrer Finanzierung erfolgt in der Finanzrechnung. Ein Teil der
Finanzrechnung bildet gewissermaßen Größen ab, die mit
dem kameralen Vermögenshaushalt verglichen werden könnten.
Die Vermögensrechnung gibt es kameral nicht.Prinzipiell sollte man
sich aber davor hüten, kamerale Begriffe unreflektiert in die
Doppik zu „übersetzen“ oder umgekehrt. Beide Systeme arbeiten mit
einem anderen Rechnungs- und Buchungsstoff. Die Unterschiede zwischen
Kameralistik und Doppik sind – zumindest an einigen Stellen – zu
groß, um sie mit optisch gleichen Begriffen sinnvoll
überwinden zu können.
In Ihrer Kommune gibt es noch Bedenken gegen ein Projekt. Was kann
getan werden?
Ein sehr wichtiges Element für die Schaffung von Akzeptanz ist
Information. Wenn die Ziele der Maßnahmen bekannt sind, ist die
Notwendigkeit einzelner Schritte deutlich besser vermittelbar. Auch die
frühzeitige und umfassende Einbindung der Personalvertretung hilft
bei der Etablierung einer guten Zusammenarbeit von Beginn an. Auch die
regelmäßige Information über den Projektfortschritt
dient der Sicherung der Akzeptanz.Zu einer offenen Information
gehört auch, dass von Beginn des Projekts an klar ist, dass ein
Projekt Mehrarbeit bedeutet, die von allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern erbracht werden muss.
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