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Brüssel verdonnert WestLB zur Rückzahlung von Rekordsumme

1,6 Milliarden Mark fließen in die Kasse von Nordrhein-Westfalen / Ein Präzedenzfall für andere Landesbanken

mbe/mic BRÜSSEL / FRANKFURT. Der Regierung Nordrhein-Westfalens steht demnächst ein erklecklicher, wenn auch wohl unliebsamer Geldregen ins Haus. Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission muß die Westdeutsche Landesbank (WestLB) der Düsseldorfer Haushaltskasse Mittel in Höhe von 808 Millionen Euro (1,6 Milliarden Mark) zurückerstatten. Dies ist die höchste Rückforderung von Subventionen in der Geschichte der Europäischen Union. Die Wettbewerbshüter stellen nach Abschluß eines 20monatigen Prüfverfahrens fest, die zu mehr als 40 Prozent in Landesbesitz befindliche WestLB sei über Jahre hinweg in den Genuß illegaler staatlicher Hilfe gekommen.
Der von einem heftigen politischen Tauziehen begleitete Streit geht zurück auf das Jahr 1991. Damals entschied sich Düsseldorf, seiner kapitalschwachen Hausbank die ebenfalls in Landesbesitz befindliche Wohnungsbau-Förderungsanstalt zu übertragen. Dadurch wurden die Eigenmittel der WestLB um rund 5,9 Milliarden erhöht. Die Transaktion rief prompt Beschwerden der privaten Konkurrenz auf den Plan. Der Bundesverbank deutscher Banken beanstandete, die mit 0,6 Prozent festgelegte Verzinsung widerspreche der marktüblichen Praxis und verzerre den Wettbewerb.

Die EU-Kommission, die lange auf ein Einschreiten der deutschen Kartellbehörden gehofft hatte, nahm sich schließlich im Oktober 1997 des heißen Eisens an. In ihrer gestrigen Entscheidung heißt es, die Vergütung von 0,6 Prozent entspreche nicht dem Zinssatz, den "ein normaler Kapitalgeber aufgrund des Nutzens, den die WestLB aus dem Vermögen zieht, verlangen würde". Zu Beginn der neunziger Jahre sei vielmehr eine "Vergütung in Höhe von mindestens zwölf Prozent nach Steuern" marktüblich gewesen. An den gleichen Kriterien habe Brüssel sich orientiert, als 1995 die französische Staatsbank Credit Lyonnais zur Rückzahlung von Beihilfen in Milliardenhöhe verpflichtet wurde. Die WestLB sei zwischen 1992 und 1998 de facto in den Genuß von Subventionen in Höhe von jährlich rund 130 Millionen Euro gekommen. Das addierte Volumen von 808 Millionen Euro müsse nun zurückerstattet werden.

In der Umgebung von Wettbewerbskommissar Karel Van Miert wird der Rückzahlungsbescheid als "Präzedenzfall" bezeichnet. Einer erwarteten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof - die keine aufschiebende Wirkung hat - sehe man mit Gelassenheit entgegen. In der Zwischenzeit wären weitere deutsche Landesbanken, die ebenfalls Mitte der neunziger Jahre Wohnungsbaukapital zu günstigen Bedingungen übertragen bekommen hätten, "gut beraten, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen", heißt es warnend in Brüssel. Die Hamburgische Landesbank, die Landesbank Kiel sowie BayernLB und NordLB finanzieren sich auf dem gleichen Weg wie die westdeutsche Konkurrenz.

Die Auswirkungen des Brüsseler Bebens im Fall WestLB schütteln daher die hiesige Bankenlandschaft gründlich durcheinander. Mit harschen Erklärungen reagieren nicht nur die Vorstände des betroffenen Instituts, sondern auch die Länder und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) als Lobby der Landesbanken. Letzterer wertet die Entscheidung als klaren Versuch, der öffentlich-rechtlichen Kreditwirtschaft die Grundlagen zu entziehen und privaten Konzernen den Markt zu bereiten. DSGV-Chef Dietrich Hoppenstedt erklärt, seine Organisation werde sich "politisch und rechtlich" nicht mit der Entscheidung abfinden. Die WestLB selbst bekräftigt ihre Ankündigung, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Flankenschutz erhält sie von sechs Bundesländern. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein wollen die Bundesregierung drängen, sich noch stärker als bisher einzuschalten.

Der Bundesverband deutscher Banken, begrüßt dagegen das Brüssler Urteil. Es zeige, von welch enormen Wettbewerbsvorteilen die WestLB in den vergangenen Jahren profitiert habe und auf welche Mittel die öffentlichen Kassen zu Lasten des Steuerzahlers verzichtet hätten. Eine massive Wettbewerbsverzerrung sei nun beseitigt.

 

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Dokument erstellt am 08.07.1999 um 20.45 Uhr
Erscheinungsdatum 09.07.1999