- Debatte zur Beschlussfassung -
Landtag Rheinland-Pfalz - 14. Wahlperiode - 26. Sitzung, 19. Juni 2002 Seite 1728 - 1735
Präsident Grimm :
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf :
...tes Landesgesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 14/1076 - Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drucksache 14/1190 -
Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Gölter, das Wort.
Abg. Dr. Gölter, CDU:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 16. Mai in erster Lesung erörtert und ist dann federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf am 13. Juni 2002 beraten und einstimmig verabschiedet. Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. Juni 2002 und der Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 18. Juni 2002 dem Votum des federführenden Ausschusses angeschlossen.
Meine Damen und Herren, ich möchte vereinbarungs- und absprachegemäß auf einen Punkt hinweisen, der im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr eine Rolle gespielt hat, und zwar die Frage der Kompetenzen des Verwaltungsrats. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf die Kompetenzen des Verwaltungsrats stärkt. Hier geht es im Wesentlichen um § 8 Abs. 2 Nr. 1 ff. Die Kompetenzen würden auch durch die Formulierung gestärkt, dass der Verwaltungsrat insbesondere nach Nummer 7 über "den jährlichen Erfolgsplan und die mittelfristige Finanz- und Geschäftsplanung (§ 17 Abs. 2)" beschließt.
Um diesen Punkt hat es außerhalb des Parlaments in den Sparkassen und bei den Arbeitnehmervertretungen Diskussionen gegeben, vor allem bezüglich der Frage, ob diese im ersten Augenblick etwas überraschende und neue Formulierung des jährlichen "Erfolgsplans" garantiert, dass sich der Verwaltungsrat auch mit den Einzelheiten der Personalstruktur befassen kann. Die Landesregierung hat darauf hingewiesen, dass diese Formulierung dem Verwaltungsrat ausdrücklich das Recht einräumt, die wesentlichen Bestandteile des Erfolgsplans vorzugeben und dass zu diesen wesentlichen Bestandteilen ganz selbstverständlich auch die Details der Personalstruktur gehören. Ob man dies jetzt als Stellenplan bezeichnet oder nicht, ist sekundär. Alle wesentlichen Fragen der Struktur des Personals und Aufgabenzuweisungen, Einstufungen usw. sind Bestandteil. Dies ist von allen Fraktionen einvernehmlich so zur Kenntnis genommen worden .
Die Landesregierung hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sie darauf achten wird, dass dieses Verständnis einer umfassenden Kompetenz des Verwaltungsrats auch in allen Fragen des Personals in der Kommentierung des Sparkassengesetzes ausdrücklich verankert wird. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion ihren vorliegenden Änderungsantrag zu § 8 Abs. 2 Nr. 7 zurückgezogen, dies auch vor dem Hintergrund der einvernehmlichen Zustimmung aller Fraktionen im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.
(Beifall im Hause)
Präsident Grimm:
Ich bedanke mich bei dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Ich erteile Herrn Abgeordneten Wirz das Wort.
Abg. Wirz, CDU:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der vorliegende Gesetzentwurf vollzieht im Wesentlichen zwangsläufig die Anpassung unseres Rechts an das EU-Recht. Dabei geht es aber auch um eine fundamentale Änderung für die öffentlich-rechtlichen Banken und unsere Sparkassen. Es geht um den Verlust der Gewährträgerhaftung und damit um die Rückbindung der Sparkassen und der Landesbanken an ihre staatliche und kommunale Trägerschaft. Diese Rückbindung war und ist durch besondere Versorgungsaufgaben und durch Rückhalt für eine Strukturentwicklung sozialer und regionalwirtschaftlicher Art begründet. Es geht dabei um einen Gestaltungsauftrag, der sich nicht immer konfliktfrei mit dem Ziel eines optimalen Betriebsgewinns verbinden lässt.
In diesem Sinne sind die Sparkassen die Bank der Privathaushalte, die Bank, die in der Fläche präsent ist, und die Bank der mittelständischen regionalen Wirtschaft. Mit der Umsetzung des Europäischen Rechts durch dieses Gesetz geht uns dieses Instrument in wesentlichen Teilen verloren. Deshalb darf man es auf Dauer nicht bei diesem Gesetz allein belassen. Meine Damen und Herren, wir müssen auch darüber nachdenken, wie wir die Aufgaben, für die die Sparkassen geschaffen wurden, in Zukunft lösen können. Deshalb ist dieses Gesetz nur ein erster unvermeidlicher Schritt, dessen Konsequenzen wir noch bewältigen müssen.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb notwendig und legitim, daran zu erinnern, wie diese Auseinandersetzungen mit der EU im vollendeten Binnenmarkt und in der Wirtschafts- und Währungsunion eigentlich zustande kamen. Auslöser war die Entwicklung und die Geschäftspraxis der westdeutschen Landesbank unter Herrn Frido Neubauer, der geradezu eine Symbolfigur für Verfilzung und Selbstherrlichkeit nach langer SPD- Herrschaft in einem Land geworden ist.
(Beifall bei der CDU)
Unter seiner Regie wurde ein sozial-demokratisch bestimmtes Imperium von Wirtschaftsverflechtungen und quasi staatlicher Industrieregie mit einem dichten Netz kadermäßiger Personalpolitik aufgebaut.
(Zuruf des Abg. Schwarz, SPD)
Das hatte sich weit von dem subsidiären Auftrag öffentlich-rechtlicher Banken entfernt und jedes Maß verloren.
(Hartloff, SPD: Zu was reden Sie?)
- Hören Sie zu. Unmittelbarer Auslöser war das Vorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in den 90er-Jahren, das Wohnungsbauvermögen des Landes in mehrfach zweistelliger Milliardenhöhe der West-LB als haftendes Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, ein Eigenkapital, das letztendlich aus staatlichen Haushaltsmitteln aufgebaut und garantiert war und nun noch neben die Gewährträgerhaftung treten sollte. Die Reaktion der Privatbanken, die dagegen mit allen rechtlichen und politischen Mitteln vorgingen, war voraussehbar.
Zu erinnern ist auch an die Drohung Neubers in Richtung Brüssel und Bonn, eine Kampagne gegen den Euro vom Zaun zu brechen, wenn sein Konzept nicht akzeptiert würde, Herr Schwarz. Damit hat er den öffentlich-rechtlichen Banken einen Bärendienst erwiesen, wie sich gezeigt hat.
(Beifall bei der CDU)
Besser und effektiver waren sämtliche Widerstände gegen die Sonderform der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland nicht zu mobilisieren. Auch wenn die Unterschiede der Sparkassen zu den großen Landesbanken nicht geleugnet wurden, so sind sie natürlich in den Sog dieser Auseinandersetzungen hineingeraten. Jetzt haben wir alle gemeinsam diese Suppe auszulöffeln.
(Zuruf des Abg. Schwarz, SPD)
Hinzu kommt jetzt noch Basel II, das in der Anwendung dieser Grundsätze für unsere mittelständischen Firmen mit ihrer allzu oft im internationalen Vergleich sehr schwachen Kapitalbasis zu einer Schicksalsfrage werden kann.
(Zuruf des Abg. Billen, CDU - Weiterer Zuruf von der SPD)
Es drohen Strukturen wegzubrechen, die bisher wichtige Teile des Wirtschaftslebens getragen haben. Nun wird sich das Bemühen beschleunigen, unsere Sparkassen zu stärkeren Institutionen zu formen und zusammenzufassen.
(Zuruf von der SPD: Das ist wohl auch sinnvoll und notwendig!)
Es müssen neue Wege der Finanzierung des Mittelstands gesucht und gegangen werden. Wir müssen unsere ländlichen Räume weiterentwickeln, die eine tragfähige Infrastruktur, in der Versorgung mit Dienstleistungen brauchen. Niemand kann behaupten, dass das, was wir heute hier beschließen, auf Dauer ohne Folgen bleiben wird. Die Landesregierung ist aufgerufen, diesem Parlament zu erklären, welche Folgen sie erwartet und welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen gedenkt .
(Glocke des Präsidenten)
- Herr Präsident, ich komme zum Schluss Darüber zu reden macht
eigentlich mehr Mühe, als Zwangsläufiges zu vollziehen. In Verbindung
mit der Erklärung des Berichterstatters zu den mit dem Erfolgsplan
verbundenen Rechten des Verwaltungsrats werden wir diesem Gesetzentwurf
zustimmen.Vielen Dank
.
(Beifall bei der CDU - Hartloff, SPD: Hat er schon die Rede gehalten?)
Präsident Grimm:
Es spricht Herr Abgeordneter Itzek.
Abg. Itzek, SPD:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss ganz ruhig bleiben. Ich rege mich auch nicht auf. Ich verstehe langsam die PISA-Studie. Ich würde sagen: Aufsatz sechs, setzen!
(Beifall des Abg. Schwarz, SPD)
Thema verfehlt. So ist es doch. War es eine Sache, die inhaltlich mit dem Sparkassengesetz zu tun hatte? - Nein. Ich will auch nicht an die Kirch-Gruppe erinnern. Ich will nicht an die Bayrische Landesbank erinnern.
(Zuruf des Abg. Billen, CDU)
Ich will nicht an die 200 Millionen DM erinnern, die wir vor 1990 eingesetzt haben, um die Landesbank in Rheinland-Pfalz zu stärken, weil dort auch einiges auf Sand gesetzt worden ist.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)
Ich will nicht an den CDU-Mann Orth erinnern, der als Sparkassenpräsident gescheitert ist. Das reicht damit.
(Hartloff, SPD: Das reicht!)
Dieser Antrag für den Stellenplan ist zustande gekommen und dem Ausschuss so vorgelegt worden, weil Sie sich mit dem Thema nicht befasst haben, Herr Wirz.
(Zuruf des Abg. Wirz, CDU - Weiterer Zuruf von der CDU)
So ist das. Wir sind uns einig, Sparkassen sind in Zukunft verstärkt dem Wettbewerb ausgesetzt. Dies wird natürlich verstärkt durch den Wegfall der Gewährträgerhaftung und der beseitigten Anstaltslasten. Das ist eine ganz klare Aussage. Darüber waren wir uns eigentlich seit einigen Jahren im Klaren, dass das EU-Recht eine solche Entwicklung ermöglichen wird und dass das auf die Sparkassen zukommen wird. Das war unbestreitbar.
Es hat ganz wenige gegeben bzw. wir sind das einzige Land in Europa, in dem eine solche Sparkassenstruktur besteht. Das muss man wissen. Ich kann nicht Sonderrechte für Deutschland fordern. Es ist erkennbar gewesen, dass sich in dieser Frage EU-Recht durchsetzen wird.
(Zuruf des Abg. Wirz, CDU)
Man sollte das auch als Chance sehen, weil immer mehr feststeht, das sich Sparkassen zu ganz normalen Geschäftsbanken entwickeln, die noch eine andere Funktion haben, nämlich mehr für den Mittelstand, mehr für die Bürger ihrer Region dazusein. Darauf müssen wir besonderen Wert legen.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Wir müssen unsere Sparkassen weiterhin fit machen, dass sie diesem Wettbewerb standhalten können. "Basel II" ist auch klar. Das wird sicherlich auch noch einiges erschweren und nicht erleichtern. Wir haben eine besondere Verantwortung. Besonders wichtig ist, dass wir mit diesem 1999 begonnenen Gesetz den Verwaltungsrat gestärkt haben. Machen wir uns nichts vor. Es gab einige, die Verwaltungsräte waren oder noch in Verwaltungsräten sind. Der Verwaltungsrat war früher nichts anderes als erweiterter Stadtratsausschuss oder Kreisausschuss. Heute muss er sich unternehmerischen Fragen stellen, muss Fragen an den Vorstand einer Sparkasse formulieren, muss einen Erfolgsplan analysieren, muss Zielvorgaben für den Sparkassenvorstand machen, weil er dann in der Lage ist, sich so auf dem Markt zu präsentieren, wie es eine Bank machen muss.
Ich sage noch einmal etwas zu dem Wegfall der Formulierung "Stellenplan". Der Stellenplan besagt im Prinzip gar nichts. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich weiß nicht, ob ich in Zukunft als Verwaltungsrat einen Stellenplan anfordere. Der Personalrat ist weiterhin durch die Regelung des § 84 an der Beteiligung der Personalanforderung, damit am Stellenplan, beteiligt. Ich habe nicht verstanden, dass die Gewerkschaften plötzlich Angst bekommen haben, dass es sich um eine Einengung der Mitbestimmung handeln könnte. Das ist keine Einengung der Mitbestimmung. Dies ist ganz klar in § 84 erörtert. Ich nenne noch einmal die zusätzliche Verantwortung für Verwaltungsräte auch durch das Kontraktgesetz. Das wird haftungsrechtliche Fragen beinhalten. Darüber muss man sich im Klaren sein. Man kann heute Verwaltungsratstätigkeit nicht mehr so aus dem Ärmel chütteln, sondern man muss sich mehr mit unternehmerischen Fragen beschäftigen, als das vielleicht noch vor einigen Jahren notwendig war.
Wir sind weg vom sogenannten Verwaltungskostenvoranschlag. Das ist eigentlich recht wenig. Was kann man mit einem Verwaltungskostenvoranschlag machen? Man kann nichts Großes sehen. Wenn ich einen Erfolgsplan, eine Geschäftsplanung und eine mittelfristige Finanzplanung habe, kann ich mich damit auseinander setzen, wie die Entwicklung der Sparkasse in den nächsten Jahren sein wird. Ich kann nachvollziehen, ob diese mittelfristige Finanzplanung und Unternehmensplanung auch vom Vorstand eingehalten wird.
(Glocke des Präsidenten)
Als Verwaltungsrat kann ich dann einschreiten. Ich habe wesentlich mehr Möglichkeiten, im Interesse der Sparkassen, des Bürgers und damit auch der Kunden tätig zu werden. Vielen Dank.
(Beifall bei SPD und FDP)
Präsident Grimm:
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr
Abgeordneter Dr. Braun
.
Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben es schon angesprochen, die Bankenlandschaft wird sich wegen einer Vorgabe aus Brüssel wegen des Wettbewerbs verändern, der für die Sparkassen die meisten Konsequenzen haben wird.
(Dr. Schiffmann, SPD: Nein, wegen des Beihilferechts!)
Sie wissen das alle, die Sparkasse ist die Bank des kleinen Mannes oder der kleinen Frau und auch des Mittelstands. Wir sehen, dass sich die Privatbanken immer mehr vom Mittelstand und von den Privatkunden entfernen. Deswegen ist es so wichtig, dieses Thema "Sparkassen" auch intensiv zu diskutieren. Leider, muss man sagen, können wir im Landesparlament natürlich nicht beschließen, die Gewährträgerhaftung bleibt, und alles bleibt beim Alten. Wir haben die Vorgaben aus Brüssel. Deswegen müssen wir diese Vorgaben auch umsetzen.
Alles in allem ist ein Kompromiss auch auf europäischer Ebene bzw.
auch auf die Intervention der Bundesregierung hin gefunden worden, der
zumindest eine lange Übergangsfrist gewährleistet und insofern
die schwierige neue Situation abfedern wird. Allerdings haben gerade die
Sparkassen in Rheinland-Pfalz, in einem ländlich strukturierten Raum,
bestimmt Schwierigkeiten, so wie bisher weiter zu agieren, wenn die Bedingungen
- das Umfeld - für sie schlechter werden. Wir haben jetzt schon sehr
viele Dörfer, sehr viele kleine Ansiedlungen, die keine Bank mehr
haben und den Sparkassenwagen oder den Wagen der Volks- und Raiffeisenbank,
der über das Land fährt. Ich weiß nicht, ob durch weitere
Einsparungen im Personalbereich auch da das Angebot auf die Dauer gefährdet
werden könnte
.
Wir haben intensiv vor allem § 17 des neuen Gesetzes diskutiert,
nämlich wie sich das auswirkt, dass jetzt der Erfolgsplan diskutiert
werden kann und der Stellenplan nicht mehr intensiv diskutiert wird. Intensiv
heißt, dass bisher im Gesetz stand, dass im Stellenplan sowohl die
Vergütungsstufe als auch die jeweiligen einzelnen Stellen im Vorfeld
mit diskutiert werden können. Nun gab es einen Änderungsantrag
der CDU, der zugunsten der Erklärungen der Regierung zurückgezogen
wurde, den Stellenplan als sozusagen integrierten Bestandteil des Erfolgsplans
zu sehen. Für die nächsten Jahre soll dann immer ein Erfolgsplan
gemacht werden.
Wir freuen uns, dass das so geklappt hat, dass wir hier einstimmig diese Dinge umsetzen können. Wir haben auch absichtlich noch einmal festgehalten - die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das im Ausschuss beantragt -, dass auch klargestellt wird, dass das Landespersonalvertretungsgesetz - so hatten wir das alle gesehen, so stand es aber nicht explizit im Kommentar und in den Erläuterungen des Gesetzes - natürlich selbstverständlich weiter gilt , Dass der Verwaltungsrat Zugriff hat, einen Stellenplan zu verabschieden, ist inzwischen auch geklärt. Aber der Personalrat war bei allen Fraktionen. Ich möchte das hier noch einmal betonen, dass das meines Erachtens auch für die Angestellten bei den Sparkassen wichtig ist - es sind 17.000 in Rheinland-Pfalz, soweit ich weiß -, dass die Angestellten der Sparkassen auch weiterhin über ihren Personalrat diese Diskussion führen können.
Das ist noch einmal klargestellt worden. Herr Staatssekretär Eymael hat auch noch einmal zugesichert, dass das entsprechend im Kommentar aufgenommen wird. Insofern sind wir für die Klarstellung dankbar und sind damit auch zufrieden und werden dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Schiffmann, SPD: Schön! - Pörksen, SPD: Sehr verhaltener Beifall!)
Präsident Grimm:
Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Jürgen
Creutzmann
.
Abg. Creutzmann, FDP:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wirz, es ist schon beachtlich, wie man eine Wahlkampfrede zu einer Änderung eines Sparkassengesetzes halten kann.
(Vereinzelt Beifall bei der FDP - Zuruf von der SPD: Ja!)
Ich verstehe das, nachdem Sie im Ausschuss so auf den Bauch gefallen sind.
(Itzek, SPD: Auf die "Schnut" sagt man in der Pfalz!)
- Herr Kollege Itzek, das wäre vielleicht nicht parlamentarisch. Weil es kein Mensch verstanden hat, aber Sie offensichtlich auch nicht, dass der Verwaltungsrat das Kontrollorgan des Eigentümers ist.
(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Frau Kiltz, hören Sie zu, Sie können auch etwas lernen auf dem Gebiet.
(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Ihnen bestimmt nicht!)
- - und weil der Verwaltungsrat das Aufsichtsorgan des Eigentümers ist, kann der Verwaltungsrat alles nicht nur fordern, sondern er muss auch alles fordern. Es wird nämlich sehr oft vergessen in der Sparkassenlandschaft, dass die Verwaltungsratsmitglieder auch haften - dies viel stärker als in der Vergangenheit - wegen des Kontragesetzes. Das wird sehr oft vergessen. Dieser Tage sagte ein Verwaltungsratsmitglied zu mir: Die Vorstände bekommen, wenn sie gut gewirtschaftet haben, mehr Geld. - Das findet er in Ordnung. Dann hat er erfahren, dass er unter Umständen auch haften muss. Dann hat er gesagt, er möchte dafür versichert werden. Dann hat der Vorstand ihm gesagt, das kostet rund 25.000 DM im Jahr. Dann sagte er, wenn der Vorstand 25.000 DM Bonus bekommt, wäre es eigentlich auch adäquat, dass man in gleicher Höhe für die Verwaltungsratsmitglieder eine Versicherung hätte. Das Thema berührt uns alle, die wir in die Gremien Mitglieder entsenden.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass dort eine gewisse Sachkompetenz - eine verbesserte Sachkompetenz - einzieht.
Nächstes Thema: Ich habe schon im Ausschuss betont, dass § 84 des Landespersonalvertretungsgesetzes - Herr Kollege Itzek hat es gesagt - durch die Änderungen des Sparkassengesetzes überhaupt nicht tangiert wird. Ich sehe allerdings - ich habe das schon in der ersten Lesung gesagt -, dass die Forderung des neuen § 17, "Der Vorstand stellt vor Beginn des Geschäftsjahres einen Erfolgsplan auf der Grundlage einer mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung auf", mehr als ein Bremsinstrument für Verwaltungsräte ist, die die Sparkassen dazu bewegen wollen, verstärkt auszuschütten, weil nämlich über einen Erfolgsplan, der in der Zukunft gar nicht eintreten muss, natürlich die Euphorie etwas gebremst werden kann.
Wer in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse sitzt, weiß, dass es einen Erfolgsplan für das nächste Jahr gibt, dass es einen Stellenplan gibt. Das ist alles nichts Neues. Neu hier in dem Gesetz ist lediglich, dass er jetzt mehrjährig sein muss. Das macht natürlich auch Sinn, dass man ein bisschen auf die Nachhaltigkeit achten muss.
In der Tat ist das Thema "Gewährträgerhaftung, Anstaltslast" von Brüssel aufgekommen. Herr Kollege Wirz. Das auslösende Moment war allerdings, dass damals die WestLB das Immobilienvermögen des Landes mit in die Bilanz hineingenommen hat, um ihre Eigenkapitalquote zu verbessern. Das war dann der Auslöser.
(Zuruf des Abg. Wirz, CDU)
- Herr Kollege Wirz, auch ohne dieses hätte der Wettbewerbskommissar in Brüssel das Thema "Gewährträgerhaftung" aufgegriffen, weil es natürlich richtig ist, dass es ein Wettbewerbsnachteil ist, wenn die Sparkassen ihr Eigenkapital im Prinzip kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Dies hat sich geändert. Darauf müssen wir uns einstellen.
Meine Damen und Herren, das Thema "Basel II" ist in der Tat für die Sparkassen ein wichtiges Thema. Herr Wirtschaftsminister, deswegen ist es wichtig, dass das Land Rheinland-Pfalz überlegt, wie man den Sparkassen, wie man den mittelständischen Unternehmen helfen kann, "Basel II" zu bewältigen.
Ich habe eine Anfrage im Parlament ausgehend von einer Untersuchung der Sachsen- LB eingereicht, die festgestellt hat, dass 60 % der Sparkassen, wenn "Basel II" käme, nicht mehr in der Lage wären, Kredite an mittelständische Unternehmen auszureichen. Dies wäre dramatisch, meine Damen und Herren. Deswegen muss man wissen, wie die Struktur der Sparkassen in Rheinland-Pfalz ist. Ich habe Herrn Streuber am Sonntag auf dem Rheinland-Pfalz-Tag gefragt. Der konnte mir dazu nichts sagen. Es gibt offensichtlich keine Untersuchung in Rheinland-Pfalz. Deswegen halte ich es für notwendig, dass wir dieses Thema angehen, bevor "Basel II" kommt.
Meine Damen und Herren, "Basel II" wird nämlich schon längst bei Banken und Sparkassen praktiziert. Das muss man wissen. Das Kreditgewerbe - ob sie das nur vorschützen oder nicht - hält sich teilweise schon in etwa an "Basel II" bei der Kreditvergabe und ist immer restriktiver bei der Kreditvergabe.
(Glocke des Präsidenten)
Die FDP-Fraktion stimmt natürlich dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes zu, macht aber wie bei der ersten Lesung darauf aufmerksam, dass wir noch viele Novellierungen bekommen werden, um die Zukunft der Sparkassen in Rheinland-Pfalz zu sichern. Vielen Dank.
(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Präsident Grimm:
Meine Damen und Herren, ich freue mich, weitere Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Mitglieder des SPD-Gemeindeverbands Nastätten, von der Deutschen Jugend aus Russland - Spätaussiedler aus dem Raum Altenkirchen - sowie CDU-Mitglieder aus Ahrweiler. Seien Sie herzlich willkommen.
(Beifall im Hause)
Es spricht nun Herr Wirtschaftsminister Bauckhage
Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich zwei Bemerkungen vorab machen.
Erstens: Eins ist klar, das Sparkassenwesen und Sparkassensystem ist in Deutschland europaweit einmalig. Das ist der wahre Grund, warum man die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast nicht nur problematisiert hat, sondern warum man da einen Wettbewerbsvorteil gesehen hat. Das hat nichts damit zu tun, welcher Landesbankchef wo wie aktiv war und wie er strategisch vorgegangen ist. Im Übrigen muss man sagen, dass die Westdeutsche Landesbank durchaus sehr strategisch aktiv gewesen ist.
Zweitens: Herr Dr. Braun, wenn man schon von der Bank des kleinen Mannes spricht, dann muss auch erlaubt sein zu erwähnen, es gibt zwei Banksysteme. Es gibt auch das Genossenschaftssystem, das nach wie vor als Bank des kleinen Mannes noch sehr aktiv unterwegs ist. Ich sage das nur einmal, damit wir die Sache auch richtig belichten.
Meine Damen und Herren, als fünftes Bundesland wird Rheinland-Pfalz
heute mit seinem Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes die Verpflichtungen
erfüllen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen
Kommission am 17. Juli 2001 eingegangen ist
.
Ich glaube, wir sind uns alle darüber im Klaren, dass diese Änderung,
die im Laufe dieses Jahres in den Sparkassengesetzen aller Bundesländer
vollzogen werden muss, einen tiefen Einschnitt in die mehr als 150-jährige
Sparkassengeschichte darstellt.Ich freue mich, dass der Landtag Rheinland-Pfalz
nach einer relativ kurzen Beratungszeit dem Gesetzentwurf der Landesregierung
heute mit vermutlich breiter Mehrheit zustimmen wird. Jedenfalls konnte
ich dies bisher aus den Redebeiträgen der Fraktionen erkennen.
Meine Damen und Herren, die Institute erhalten damit zu einem sehr frühen Zeitpunkt Klarheit über den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich zukünftig bewegen müssen. Ich bedanke mich deshalb bei allen Fraktionen ganz herzlich dafür, dass Sie so eine zügige Beratung des Gesetzesvorhabens ermöglicht haben, und möchte auch noch einmal dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Georg Gölter, danken.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So sind wir!)
Neben den grundlegenden Änderungen enthält der Gesetzentwurf einige Regelungen, die die Rahmenbedingungen für die Sparkassen verbessern. Das Wichtigste betrifft die Modernisierung der Wirtschaftsführung der Sparkassen. Der noch aus der Kameralistik herrührende Verwaltungskostenvoranschlag wird abgeschafft und durch eine mittelfristige Finanz- und Geschäftsplanung sowie einen Erfolgsplan ersetzt. Über sie beschließt der Verwaltungsrat. Übrigens hat der Verwaltungsrat immer die Möglichkeit, auch in den Stellenplan hineinzugehen, den Stellenplan zu verlangen und auch darüber zu entscheiden. Das ist im Wesen des Verwaltungsrats so begründet.
Meine Damen und Herren, die Sparkassen in Rheinland-Pfalz erhalten damit ein modernes Instrument der Unternehmensplanung und -steuerung, welches es in dieser umfassenden Form in keinem anderen Bundesland gibt. Ich bin froh, dass anfangs aufgetretene Fragen zum Inhalt des Erfolgsplans in den Ausschussberatungen befriedigend beantwortet werden konnten. Mit der Abschaffung der Gewährträgerhaftung und der Umgestaltung der Anstaltslast ab dem Jahr 2005 wird den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten der Wind natürlicherweise stärker ins Gesicht blasen.
Der Blick muss jedoch schon jetzt in die Zukunft gerichtet werden; denn die Zukunft hat bereits begonnen. Nicht erst im Jahr 2005, wenn die neuen Haftungsregelungen in Kraft treten, sondern bereits heute verteuert sich die Refinanzierung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Das ist keine Frage.
Der Markt hat einen Teil der Entwicklung bereits vorweggenommen. Dies haben die Landesbanken feststellen müssen. Alle öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute müssen sich daher so schnell wie möglich auf diese neue Situation einstellen können. Die Übergangsfristen betragen jetzt noch drei Jahre, und diese Übergangsfristen müssen intensiv genutzt werden. Die Verteuerung der Kapitalkosten betrifft vor allem die Landesbanken, die sich zu etwa zwei Dritteln am Kapitalmarkt refinanzieren. Die Sparkassen tun dies etwa nur zu einem Drittel, aber mittlerweile mit steigender Tendenz..
Zunehmend ist festzustellen, dass Sparkassen Fusionen mit ihren Nachbarsparkassen in Betracht ziehen, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Anders als noch vor zwei bis drei Jahren sind Fusionen ganz offensichtlich kein Tabuthema mehr. Es ist auch gut, dass Fusionen nicht mehr tabuisiert werden; denn am Schluss wird die Ertragsstärke und die Leistungsfähgikeit über die gute Sicherung der Sparkassenlandschaft in unserem Bundesland entscheiden. Es wird nicht entscheidend sein, ob zwei Busse oder drei Busse fahren, sondern entscheidend wird sein, wie leistungsstark und wettbewerbsfähig die Sparkassen sind, wie sich die Sparkassen refinanzieren können.
Meine Damen und Herren, natürlicherweise wird alles das, was an Kosten entsteht, bei der Refinanzierung ein Problem sein. Deshalb ist es wichtig, dass diese Themen mittlerweile auch offensichtlich in der Realität nicht mehr tabuisiert werden.
Meine Damen und Herren, die Landesbank Rheinland-Pfalz steht auf einem soliden Fundament. Ich bin davon überzeugt, dass sie ihre Geschäftsstrategie so fokussieren wird, dass sie auch bei geänderter Wettbewerbslage erfolgreich sein wird. Sie wird ganz sicher einen anderen Weg als die Westdeutsche Landesbank gehen, die offenkundig eine globale Ausrichtung anstrebt. Viel näher liegend ist eine stärkere Kooperation der Landesbank mit den Sparkassen im Land bei Wahrung der Selbstständigkeit der Institute. Dies wäre dem Konzept der baden-württembergischen Sparkassenorganisation ähnlich.
Übrigens aus der Historie heraus hat die badenwürttembergische Landesbank eine sehr erfolgreiche Strategie gefahren. Sie ist eine sehr ertragsstarke Bank und wird beim Rating vermutlich gut dastehen können.
Meine Damen und Herren, die Westdeutsche Landesbank hat zugesichert, dass sie nicht die Absicht hat, den Hauptsitz der Westdeutschen Immobilienbank von Mainz an einen anderen Standort zu verlagern. Das war einer der wesentlichen Gründe, warum wir im Gesetzgebungsverfahren die notwendige Sensibilität und Vorsicht haben walten lassen müssen.
(Beifall bei FDP und SPD)
Davon hängt für Rheinland-Pfalz und Mainz eine Menge ab, und zwar nicht nur die Tatsache, dass am Standort Mainz eine Immobilienbank etabliert ist, sondern auch eine Menge qualifizierter Arbeitsplätze. Wir freuen uns darüber, dass wir erreichen konnten, eine Garantie bis zum Jahr 2007 zu erlangen.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Herausforderungen, vor denen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute stehen, sie zu neuen Leistungen anspornen werden, die von vielen nicht so erwartet worden sind. Die Zukunft der Sparkassenorganisation bleibt spannend. Deshalb wird die heutige Novelle des Sparkassengesetzes gewiss nicht die letzte in diesem Jahrzehnt sein.
Meine Damen und Herren, ich bin darüber froh, dass wir heute Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen können, der die Versorgung unseres Flächenlands mit Sparkassen und genossenschaftlichen Kreditinstituten sichern wird.und auch belegt - dies ist der entscheidende Punkt -,dass beide Formen der Kreditinstitute für unser Land unentbehrlich und insbesondere für den Mittelstand von höchster Bedeutung sein werden; denn eins ist ein paar Mal angesprochen worden: Es ist ohne Frage so, dass gerade diese klassischen Mittelstandsbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, in Zukunft auch vor dem Hintergrund von "Basel II" eine ganz andere Bedeutung haben werden, weil sie sich derzeit noch nicht aus der Finanzierung des Mittelstands zurückgezogen haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie in eine Situation versetzen können, in der sie auch gut selbst "geratet" werden; denn das ist der Hintergrund für eine entsprechend gute Versorgung.
Die Sparkassen- und Genossenschaftsbanken sind in den Regionen verwurzelt und erreichen mit ihrem flächendeckenden Filialnetz alle Bürger. Daran wird sich übrigens in Zukunft auch nichts ändern, wenn aus wirtschaftlichen Gründen einige Filialen aufgegeben werden müssen.
Für die mittelständische Wirtschaft und hierbei vor allem für die Kleinunternehmen sind die beiden regionalen Institutsgruppen maßgebliche Finanzierer. Ihre Verlässlichkeit als Partner des Mittelstands werden sie bei der Umsetzung der neuen Regeln des Baseler Ausschusses unter Beweis stellen können.
Ich freue mich, dass es in diesem Landtag einen breiten Konsens für die Erhaltung unseres dreigliedrigen Banksystems gibt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall der FDP und der SPD)
Präsident Grimm:
Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Wirz das Wort.
Abg. Wirz, CDU:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, Sie haben von diesem Kompromiss gesprochen.Ich stimme Ihnen da nicht ganz zu. Ein Kompromiss ist es erst dann, wenn man sich bei unterschiedlichen Auffassungen irgendwo in der Mitte trifft.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das eine Kurzintervention?)
Hier kann von einem Treffen in der Mitte keine Rede sein, weil Brüssel sich in voller Breite durchgesetzt hat.
(Schwarz, SPD: Warum stimmen Sie denn dann zu, Mensch!)
- Entschuldige einmal. Es hat doch wohl nichts damit zu tun, dass wir Notwendigkeiten, die im rechtlichen Bereich angesiedelt sind, hier nachvollziehen.
(Schwarz, SPD: Du laberst!)
Herr Kollege Schwarz, wir tragen schon genügend Verantwortung dafür, das so zu sehen und so zu machen.So, wie Sie es machen wollen, geht es leider nicht. Herr Creutzmann,
(Schwarz, SPD: Was wollen Sie denn jetzt?)
wenn das Thema "Verwaltungsrat" in der Begründung des Gesetzentwurfs oder sonstwo entsprechend kommentiert worden wäre, wäre der Antrag nicht gestellt worden.
(Mertes, SPD: Das ist doch keine Kurzintervention!)
Wenn eine parlamentarische Beratung Sinn machen und etwas bewegen oder klarstellen soll, dann haben wir das mit vollzogen.
(Lewentz, SPD: Einfach den Saft abdrehen!)
Eine Betonkopfmentalität hilft jedenfalls nicht weiter. Wir haben sie nicht, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Herr Staatsminister Bauckhage - - -
(Zurufe aus dem Hause)
Präsident Grimm:
Herr Kollege, jetzt überziehen Sie. Eine Kurzintervention bezieht sich auf die Ausführungen eines Vorredners.
(Frau Spurzem, SPD: Des Vorredners!)
Abg. Wirz, CDU:
Ich hatte mich bei der ersten Wortmeldung gemeldet.
Präsident Grimm:
Das ist richtig, und deshalb habe ich Sie noch reden lassen. Sie können jetzt aber keinen - ich sage es einmal salopp - Rundumschlag vornehmen. Das geht innerhalb einer Kurzintervention nicht.
Abg. Wirz, CDU:
Das bedeutet also, dass meine Redezeit abgelaufen ist.
(Beifall bei der SPD)
- Das wäre euch recht. Das ist klar.
Präsident Grimm:
Sie haben drei Minuten Redezeit. So lange dauert eine Kurzintervention. Sie muss sich an die Regel halten.
Abg. Wirz, CDU:
Ich halte mich jetzt an die Regel.
Dieser Gesetzentwurf allein - das ist unsere feste Überzeugung, meine Damen und Herren - wird die Zukunft der Sparkassen nicht sichern. Es fehlt noch einiges, bei dem wir bereit sind, mitzuarbeiten, damit es so eintritt, wie wir es gern hätten. Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Präsident Grimm:
Das Wort hat der Herr Wirtschaftsminister
Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau
:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir kommt es darauf an,
etwas klarzustellen, weil das Wort "Kompromiss" ständig eine Rolle
gespielt hat. Klar ist: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind die
Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung verständlicherweise
in Brüssel auf Unverständnis gestoßen, weil das in anderen
europäischen Ländern nicht so ist. Das ist der Hintergrund. Wir
haben Gott sei Dank das Unikat "Sparkassen". Jetzt ging es nur noch darum,
wie wir eine vernünftige Übergangsregelung hinbekommen, um die
Sparkassen in diese andere Situation sorglos entlassen zu können,
und das ist gelungen.
(Beifall bei FDP und SPD)
Das war in Wahrheit der Kompromiss, der ein guter Kompromiss war. Anders geht das nun einmal nicht. Jetzt muss mir aber noch jemand erklären - das können wir auch gern in einem Privatgespräch machen -, wie man mit Gesetzen Eigenkapital für die Sparkassen schaffen kann. Vielleicht kann mir das jemand sagen. Meines Erachtens wird das mit einem Gesetz nicht funktionieren. Deshalb schaffen wir die Geschäftsgrundlage für die Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. Das ist eine gute Umsetzung. Darüber hinaus geben wir noch ein Stück mehr Flexibilität.
Wir gehen weg von der Kameralistik hin zu betriebswirtschaftlichen Strukturen
und manifestieren das im Gesetz. Das ist der Hintergrund. Jetzt kommt noch
ein spannender Punkt hinzu, den ich gern erwähnen möchte. Jetzt
muss man abwarten, wie die Sparkassen in ihren Gebietskörperschaften
damit umgehen. Sie können natürlich alles machen. Sie sind in
der Lage zu fusionieren. Es gibt in diesem Land durchaus ertragsstarke
Sparkassen, es gibt weniger ertragsstarke Sparkassen, und es gibt Sparkassen,
die noch weniger ertragsstark sind. In der Regel ist die Sparkassenlandschaft
in Rheinland-Pfalz aber in Ordnung.
Wenn man Fusionen anstrebt, dann rate ich dazu, dies möglichst
innerhalb der Landesgrenzen zu tun; denn dazu gibt es genügend Möglichkeiten.
(Beifall bei FDP und SPD)
Dann kann man die Eigenkapitalsituation so darstellen, dass man gut "geratet" wird und einen wesentlich geringeren Refinanzierungsbedarf hat. Das ist der Hintergrund, vor dem wir uns bewegen. Das kann man politisch aber nicht steuern. Das können nur die steuern, dieEigner der Sparkassen sind. Daher verstehe ich die Diskussion nicht ganz.
(Beifall bei FDP und SPD)
Präsident Grimm:
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 14/1076 -. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung
- Drucksache 14/1076 -.Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen
möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! - Der Landtag hat
dem Gesetzentwurf somit einstimmig in der Schlussabstimmung zugestimmt.