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Der Staat haftet für die Sparkassen. Das verzerrt den Wettbewerb in Europa, sagen die privaten Banken und beschwerten sich in Brüssel.
Die deutschen Sparkassen sollen vor den Kadi kommen. Der Bösewicht ist wieder mal die EU-Kommission. Es scheint, als habe sie nichts besseres zu tun, als Europa Probleme aufzuhalsen, kritisiert Wilhelm Hankel, Wirtschaftswissenschaftler und ehemals Chef der hessischen Landeszentralbank. Hinter der Klage steckt die Europäische Bankenvereinigung. Sie hat am 21. Dezember 1999 bei der EU-Kommission in Brüssel eine Wettbewerbsbeschwerde eingelegt. Die Kommission muss der Klage nachgehen. Anlass ist die "Gewährträgerhaftung". Sie bedeutet, dass für alle Verbindlichkeiten einer Sparkasse das Bundesland eintritt, in dem die Sparkasse agiert. Das sei unerlaubte Beihilfe und verzerre den Wettbewerb in Europa, monieren die Kläger. Nun mag mancher sich fragen: Was hat das mit mir zu tun? Viel, denn die meisten Bundesbürger haben ihr Konto bei einer Sparkasse, die sich - ein weiterer wesentlicher Pluspunkt - meist ganz in der Nähe befindet. All das kommt nicht von ungefähr. Sparkassen gehören zur "öffentlichen Daseinsvorsorge". Das Wort hat Konjunktur, seit es ab und an Streit mit der EU-Kommission gibt. Die öffentliche Daseinsvorsorge bezeichnet Leistungen, die im öffentlichen Auftrag stattfinden und die im allgemeinen privatwirtschaftlich nicht kostendeckend geleistet werden können, vom öffentlichen Nahverkehr, über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis zu den Sparkassen. "Die Sparkassen bieten flächendeckend jedem den Zugang zu einem Konto", sagt Christa Randzio-Plath, wirtschafts-, steuer- und währungspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten. Das ist eine ihrer wichtigen öffentlichen Aufgaben. Die Sparkassen betreuen vorrangig die Kunden, die den privaten Banken nicht lukrativ genug sind. Das sind vor allem Menschen mit Vermögen unter 200 000 Mark, außerdem Sozialhilfeempfänger, die zu mehr als 80 Prozent Kunden von Sparkassen sind. Hinzu kommt: Sparkassen sind anders als Privatbanken mit ihren 19 000 Geschäftsstellen flächendeckend in Deutschland vertreten. "Sie sorgen für ein Angebot in der Fläche und damit für Wettbewerb," so Bernhard Rapkay, Sprecher der SPE-Fraktion für Wettbewerbspolitik. Dass diese Rechnung aufgeht, zeigt ein Blick nach England. Dort haben drei Millionen Menschen keinen Zugang zu einem Konto. In den USA hat man gerade Kreditinstitute dazu gezwungen, Dienstleistungen über alle sozialen Gruppen und Regionen hinweg anzubieten. Randzio-Plath: "In England und den USA werden gerade die Bankengesetze geändert, um eine flächendeckende Versorgung sicher zu stellen. Das zeigt, dass es völlig unsinnig ist, das deutsche System zu zerschlagen." Außerdem nehmen die Sparkassen regionale Entwicklungsaufgaben wahr. Sie versorgen, so Rapkay, den gewerblichen Mittelstand, besonders Klein- und Kleinstbetriebe sowie das Handwerk mit Krediten. Auch das entspricht ihrem Auftrag: "Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sollen insbesondere den Sparsinn der Bevölkerung wecken und fördern, ihr Gelegenheit zur sicheren Geldanlage geben und der Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise dienen", so ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994. Eine generelle Zerschlagung des deutschen Sparkassensystems droht deshalb kaum, so Randzio-Plath. Aufgaben der Daseinsvorsorge gehören zum europäischen Sozialstaatsmodell. Das habe die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. September 2000 anerkannt, zumal die Leistungen der Daseinsvorsorge als gemeinsame Werte in die Amsterdamer Verträge eingefügt sind. Weil die Sparkassen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur regional tätig sind, bestehe auch keine Gefahr der Wettbewerbsverzerrung. Etwas anders liegt der Fall bei den Auseinandersetzungen um die Landesbanken und der international tätigen Stadtsparkasse Köln. Sie befinden sich, zumindest in Teilgeschäften, im Wettbewerb mit anderen Privatbanken - deutschen, europäischen, internationalen. "Man muss genau prüfen, was man will", sagt deshalb Christa Randzio-Plath. "Will man sich das System der öffentlichen Banken und Sparkassen nicht zerschlagen lassen, müssen an einigen Stellen im deutschen System Abstriche gemacht werden, damit auf dem Binnenmarkt Chancengleichheit gegeben ist, sie aber auch weiterhin im Interesse der Bürger und der kleinen Betriebe tätig sein können." Bei den Landesbanken müsse deshalb, das sagt auch Rapkay, klar getrennt werden, welche Geschäftsfelder im öffentlichen Auftrag und damit beihilfefähig sind und welche allein nach privatwirtschaftlichen Rentabilitätsgesichtspunkten geschehen. "Hier müssen die Landesbanken endlich eine eigene Position finden."
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Ende der dreißiger, Anfang der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts begannen die deutschen Länder mit der Förderung des Sparkassenwesens. Die Aktivitäten waren auf nicht wohlhabende Personenkreise gerichtet. 1836 gab es bereits 280 Sparkassen, 1913 waren es 3130 überwiegend kommunale Institute, 1950 waren es etwa 880. Im Rahmen des beginnenden deutschen Wirtschaftswunders gelang den Sparkassen die Umwandlung in moderne, wettbewerbsfähige Unternehmen. Die Einführung der bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung gab ihnen die Möglichkeit, nahezu allen Arbeitnehmerhaushalten einen kundennahen Service zu bieten. Gleichzeitig verschärfte sich der Wettbewerb im Kreditgewerbe. Während es den Sparkassen gelang, in den Kundenkreis der privaten Banken einzudringen und vermögendere Kunden für sich zu gewinnen, wandten sich die privaten Großbanken den bisherigen Kunden der Sparkassen zu - die Grundlagen für den heutigen Streit wurden gelegt.
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