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Netzwerk UNSER Wasser Thesen zur Privatisierung in der WasserwirtschaflAK Wasser im BBU / Klaus Lanz / Michael Weber

Thesenpapier: Privatisierung in der Wasserwirtschaft

These 1: Das Ziel einer zukunftsfähigon Wasserpolitik muss eine dauerhaft umweltverträgliche, sozial gerechte und wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Wassers sein.

Eine zukunftsorientierle Wasserpolitik, die sich dem Leitbild der Nachhaltigkeit verpflichtet, muss Umwelt, Gesellschaft, und Wirtschaft im Zusammenhang betrachten. Eckpunkte einer nachhaltigen Wasserwirtschaft sind :

Die Wasserversorgung soll aus der Region erfolgen.

Sowohl bei der Trinkwasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung gilt der Besorgnisgrundsatz. Darin eingeschlossen ist ein Minimierungsgebot für Stoffe, deren möglicherweise schädliche Wirkungen für Gesundheit und Umwelt noch nicht bis ins einzelne erforscht sind.

Der Ressourceneinsatz soll minimiert werden; Schäden sind dem Verursacher anzulasten.

An das Lebensmittel Nr. 1 werden vielfältigste Nutzungsansprüche gestellt. Hier kommt es darauf an, die Auswirkungen auf den gesamten Wasserkreislauf in die Betrachtung zu integrieren. Die Nutzungsansprüche müssen gegeneinander abgewogen und einer wirksamen demokratischen Kontrolle unterworfen werden.

Einige dieser Prinzipien sind bereits in der deutschen Wassergesetzgebung verankert.

Elemente einer zukunftsfähigon Wasserpolitik

Sinnvoll wäre die Suche nach angepassten Strategien zur Optimierung des bestehenden deutschen Systems der Wasserversorgung, wobei privatwirtschaftliche Lösungen nur ein Element von vielen ist.

Als Alternative zur Privatisierung sollte der Übergang vom Regie- zum Eigenbetrieb (ggf auch zur Eigengesellschaft) propagiert werden. Wo schwierige lokale Wasserbedingungen herrschen, kann auch die Kooperation von benachbarten Wasser- und Abwasserunternehmen sowie die Zusammenlegung des Wasser- und Abwasserbereichs sinnvoll sein. Dezentrale Anlagen sollten im organisatorischen Verbund betrieben werden. Mit der Ausnutzung aller Synergievorteile, die der Querverbund bietet, können Stadtwerke dem Privatisierungsdruck entgegentreten.

Eine Gemeinschaftsinitiative von BMU, LAWA und den Verbänden der Wasserwirtschaft sollte die Vorteile kommunaler Querverbundsunternehmen im Hinblick

• auf die demokratische Einflußnahme,

* auf das Regionalprinzip und

• auf die Ökologie

gebührend hervorheben.

Wir schlagen dem BMU ferner vor, zusammen mit der LAWA, dem DVGW und der ATV eine Initiative zu ergreifen, Wasser- und Abwasserbetriebe so zu ertüchtigen, daß sie sich vor „feindlichen Übernahmen" besser erwehren können. Hierzu gehört,
daß Wasserbetriebe in die Lage versetzt werden, die Qualitätsanforderungen des geplanten DVGW-Arbeitsblattes W 1000 zu erfüllen. Korrespondierend sollten die Abwasserbetriebe dazu angeleitet werden, die von der AT\/ erarbeitenden Qualitätsmanagementsysteme und -kriterien zur Anwendung zu bringen. Wasser- und Abwasserbetriebe, die hohe Qualitätsanforderungen im Hinblick auf ihre Produkte (Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung) sowie im Hinblick auf ihre „Kundenorientierung" erfüllen, bieten in sachlicher Hinsicht keine Angriffsflächen, die für eine Privatisierung sprechen.

These 2: Die Privatisierung in der Wasserver- und Abwasserentsorgung steht einer nachhaltigen Wassernutzung entgegen.

Problemdefinitionen und Lösungsstrategien, die einzig und allein ökonomische Aspekte berücksichtigen, können nicht dem Leitbild der Nachhaltigkeit entsprechen. Ob die Privatisierung zu einer Steigerung des Leistungsniveaus in der Wasserwirtschaft führt sowie die Finanzierungsnöte bei wasserinfrastrukturellen Investitionen entschärfen und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen kann, ist mehr als fraglich. Auf keinen Fall werden Umwelt- oder soziale Probleme gelöst, denn diese werden ja nicht einmal gesehen. Die totale Ausblendung ökologischer und gesellschaftlicher Faktoren bzw. deren Unterwerfung unter das Primat der Ökonomie sind politisch unannehmbar.

Privatisierung im Widerspruch zu einer nachhaltigen Wassernutzung

• Verlust der demokratischen Kontrolle der gemeindlichen Selbstverwaltungsorgane über die Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge und über strategische Entscheidungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

• „Öffentliche Monopole" werden durch private Monopole ersetzt. Dabei werden sich durch Firmenzusammenschlüsse und durch den Einstieg von Großkonzernen die privaten Monopole kaum noch kontrollieren lassen. Durch die bereits jetzt stattfindende, fortschreitende Ausdünnung der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung wird die Kontrolle der privaten Gesellschaffen immer „löchriger".

• Gemäß dem Motto „Umwandlung von Wasser in möglichst viel Geld" wird Wasser nicht mehr als wichtigstes Lebensmittel, sondern nur noch als x-beliebige Handelsware verstanden.

• Bei privatwirtschaftlicher Ausrichtung werden strategische Entscheidungen etwa der Wasserbeschaffung (Grundwasser vs. Uferfiltrat; Regen- und Grauwasserbewirtschaftung; effizientere Nutzung vs. Erschließung neuer Vorkommen) allein aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen getroffen. Ökologische Ziele wie die Schonung der Vorkommen lassen sich dann nur noch über Gesetze durchsetzen, gehören aber nicht mehr zum Eigenstandard der Wasserversorger.

• Das „Regionalprinzip" droht bei der Privatisierung der Wasserwirtschaft unter die Räder zu kommen. Trotz dem Primat der ortsnahen Trinkwassergewinnung in den Landeswassergesetzen könnte „den Privaten" unter rein betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise der forcierte Ausbau der Fernwasserversorgung lukrativer erscheinen. Bei der Fachkonferenz „Zukunftsmarkt Wasser" wird die „regionale Bindung kommunaler Unternehmen" als „Markthemmnis" abgehandelt. So würde etwa eine privatwirtschaftliche Bodenseewasserversorgung sofort über Baden-Württemberg hinaus liefern.

• Möglicherweise Verlust des bislang freien Wissens- und Erfahrungstransfers, da neue Entwicklungen in privatisierten Wasser- und Abwasserbetrieben dem Patentschutz unterstellt werden.

* Der „frische Wind", der infolge der Privatisierung „verknöcherte Stadtwerkestrukturen" mit innovativem Geist durchblasen soll, kann auch negative Nebenwirkungen haben: Es droht ein Verlust des beim Stadtwerkepersonal vorhandenen tradierten „Wasser-know-hows". Durch die „sozialverträgliche Entsorgung" altgedienter (Ab-)Wasserwerker wird die über Jahrzehnte aufgebaute Fachkompetenz im praktischen städtischen Umgang mit Wasser/Abwasser aufs Spiel gesetzt...

• Der positive Beschäftigungseffekt einer ökologisch ausgerichteten Betriebsführung geht bei privaten Gesellschaften unter dem Diktat von Shareholder-Value zunehmend verloren. (Die ÖTV schätzt den drohenden Arbeitsplätzeverlust im „liberalisierten" Energiemarkt auf 40.000 Stellen.)

These 3: Den Privatisierungsbestrebungen liegen finanzielle Ziele zugrunde. Ökologische oder soziale Probleme bleiben außer aller Acht.

Sowohl Kommunen, als auch private Anleger sehen die Wasserver- und Abwasserentsorgung immer mehr als Einnahmequelle an. Dabei gerät die Daseinssicherung und -versorge oder gar die Lebenskultur, die sich mit dem Wasser verbindet, zunehmend aus dem Blickfeld.

Dem frisch behaupteten - aber selten bewiesenen - Bild einer ineffizienten Wasserwirtschaft werden gern verbesserte Exportchancen für die deutsche Wirtschaft beigemischt, um der Öffentlichkeit und der Politik die Notwendigkeit der weitgehenden Liberalisierung und Privatisierung nahezubringen.

Stellungnahme zu den ökonomischen Verheißungen der Privatisierung

• In der Wasserversorgung gibt es anders als bei Strom, Gas oder Telefon per se KEINEN WETTBEWERB (natürliches Monopol), ist der Versorgungsauftrag einmal vergeben, endet für 20 Jahre das Wirken des „Marktes". In England und Wales gibt es nur die sogenannte „comparative competition", bei der lediglich der Preis bestimmter Leistungen, (Qualitätsuntersuchungen, Aufbereitung, Reparatur oder Ausbau des Leitungsnetzes) von der Regulierungsbehörde verglichen werden.

• Effizienzsteigerungen durch private Betreiber sind anhand von Beispielen aus Ländern mit privatwirtschaftlicher Wasserversorgung nicht zu belegen, im Gegenteil, in England und Wales werden die Versorger derzeit von der Aufsichtsbehörde gezwungen, ihre Wasserpreise um durchschnittlich 13,7 % zu senken - und dafür niedrigere Dividenden an die Aktionäre auszuschütten (EUWID 10 08.1999). Auch öffentliche Versorger arbeiten nicht in jeder Hinsicht optimal. Die Bilanz ist aber viel zu gut, um einen solch radikalen Einschnitt wie die Privatisierung zu rechtfertigen. Gleichwohl gibt es genügend Beispiele auch aus der Privatwirtschaft, wo unwirtschaftlich gearbeitet wurde und Millionen Mark in den Sand gesetzt worden sind.

* Es gibt keinen aus Sicht der Verbraucher stichhaltigen Grund, die deutsche Wasserwirtschaft in privatwirtschaftliche Hände zu legen. Weder ist die Qualität des gelieferten Wassers zu beanstanden, noch ist das Wasser zu teuer. (Die teilweise extrem hohen Preise im Abwasserbereich, vor allem in den Neuen Bundesländern, gehen auf staatlich verordnete Planungsfehler zurück, nicht auf die öffentlichen Wasserbetriebe )

• Großinvestoren sind zumeist Aktiengesellschaften, die zunehmend unter die Kontrolle von international operierenden Investmentfonds geraten. Das dort praktizierte kompromißlose Diktat des Shareholder-Values unterwirft die Wasser- und Abwasserunternehmen einem rigiden Einsparkurs. Die hohen Renditeerwartungen können über folgende Möglichkeiten realisiert werden; clevereres Management, Rationalisierung durch Abbau des „Personalüberhangs" („das Personal wird am Rand der TVO-Grenzwerte gefahren") sowie durch Größendegression und Hintansetzung von ökologischen Zielen, sofern sie kurzfristig nicht mit Kosteneinsparungen verbunden sind (Stadtwerke und Abwassereigenbetriebe berücksichtigen ökologische Gesichtspunkte stärker als dies bei privaten Gesellschaften mit einseitiger Ausrichtung auf Profitmaximierung der Fall ist).

• Private Investoren haben generell nur ein Interesse an potentiell lukrativen Unternehmen („Rosinenpickerei"). Weniger rentable Betriebe fallen der Alimentierung durch die öffentliche Hand (bzw. durch die GebührenzahlerInnen) anheim. Am Ende der Laufzeit des Übernahmevertrages wird der (Ab-)Wasserbetneb wieder an die Kommune zurückgegeben. Wenn die Anlagen „auf Verschleis gefahren" worden sind, hat die Kommune das Nachsehen.

• Eine Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wasserversorger ist nicht von einer privatwirtschaftlichen Organisationsstruktur abhängig, sondern von einer Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf die zukünftigen Anforderungen einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung, was öffentlichen Betrieben aufgrund ihres fehlenden Profitinteresses durchaus leichter fallen sollte.

Wirtschaftlicher Fortschritt durch Privatisierung

• Effizienzsteigerung infolge des steten Leistungs-, Rationalisierungs-, Kosten- und Preisdruckes für die privaten Wasserwirtschaftsunternehmen

• Leistungssteigerung durch rationelles Management und technologisches Fachwissen von privaten Unternehmen

• Qualitätsverbesserungen aufgrund der Kundenausrichtung erfahrener Dienstleistungsunternehmen

• Preisstabilität (geringerer Anstieg der Wasser- und Abwasserpreise oder sogar Preissenkung) durch Ausschöpfung von Rationalisierungs- und Kostensenkungspotentialen

• Kostentransparenz durch Wegfall der Quersubventionierung in öffentlichen Haushalten (z.B. Überschüsse aus der Wasserversorgung in den Nahverkehr)

• Steigerung der Investitionstätigkeit infolge der größeren Finanzkraft privater Unternehmen und deren rationelleren Projektplanung

• Konsolidierung öffentlicher Haushalte durch Privatisierungserlöse und vermin derten Verwaltungsaufwand

• Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der privatisierten Wasserwirtschaftsunternehmen

Wachsender Privatisierungsdruck

Neben der ideologisch geprägten Diskussion neoliberal denkender Wirtschaftspolitik erzeugen politische und wirtschaftliche Faktoren, die weder sachlich noch fachlich in unmittelbaren Zusammenhang mit der Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen, Druck zur Privatisierung der deutschen Wasserwirtschaft :

* Die wachsende Finanznot der Kommunen verführt zum Verkauf der Wasser- und Abwasserbetriebe.

* Durch die Liberalisierung des Strommarktes - und künftig auch des Nahverkehrbereichs - werden Stadtwerke geschwächt oder gar aufgelöst. Die an die Stadlwerke gebundenen Wasserversorgungen könnten damit ebenfalls der Privatisierung und der Konzentration im Energiemarkt anheimfallen. Die kommende EG-Konzessionsrichtlinie könnte diesen Trend verstärken..

• Durch die im Wirtschaftsministerium angestrebte völlige Aufhebung von Paragraph 103 im Wettbewerbsrecht würden die Gebietsmonopole der Wasserversorgung aufgehoben..

• Der Dachverband der Wasserwerke (BGW) ist dabei, mangels öffentlicher Aufmerksamkeit den letzten halbherzigen Widerstand gegen die anbrandende Privatisierungswelle aufzugeben. Selbst der Umwelt angeblich nahestehende Kreise - wie der sogenannte Sachverständigenrat für Umweltfragen - propagieren inzwischen die "Liberalisierung" auf dem Wassermarkt (Forderung nach kostendeckenden Preisen in Grundwassermangelgebieten).

• Das Bundesumweltministerium scheint der Entwicklung unbeteiligt zuzusehen, anstatt "proaktiv" und politikgeslaltend einzugreifen.

These 4: Ein wasserpolitisches Aktionsprogramm muss der voran schreitenden Privatisierung entgegensteuern.

Da die ersten (Teil-)Privatisierungen in der Wasserwirtschaft bereits erfolgten, sind Schadensbegrenzungen dringend erforderlich, um Entscheidungs- und Handlungsspielräume zur Durchsetzung einer zukunftsfähigen Wassernutzung nicht zuverlieren. Darüber hinaus müssen Maßnahmen ergriffen werden, die den wirtschaftlichen und politischen Privatisierungsdruck vermindern und die Kommunen in die Lage versetzen, eigenständig Lösungswege zu finden..

Schadensbegrenzung

Falls sich die Privatisierung in Einzelfällen nicht verhindern lassen sollte, wäre folgende "Auffanglinie" zu diskutieren: Notwendig wäre hierzu die Erarbeitung von Thesen, die man unter das Motto stellen könnte "Wie kann ich den Tiger reiten, ohne von ihm gefressen zu werden?" Das heißt: Wenn sich letztlich der Privatisierungskurs durchsetzt, dann sollte seitens des BMU den zur Privatisierung entschlossenen Kommunen ein Leitfaden zur Verfügung gestellt werden, wie in den Verträgen zum Verkauf der Wasser- und Abwasserbetriebe ökologische Mindeststandards festgelegt werden können.

Als „ökologische Leitplanken" im Privatisierungsvertrag wären u.a. folgende Punkte zu benennen:

• Mind. 51% der Anteile bleiben bei der Kommune, um deren Einfluß zu sichern

• Unbedingte Transparenz im Hinblick auf Kosten und Gebühren. Kosten transparenz als Schlüssel zum nachhaltigen Wirtschaften mit dem Trinkwasser

• Ökologische Berichterstattung

• Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips sowie der Nachhaltigkeit

• aktive Beteiligung am AGENDA 21 -Prozeß

• Entwicklung, Durchsetzung und Verbreitung ökologlacher Sanilärlechniken und alternativer Verfahren der Siedlungswasserwirtschaft

• Installierung eines „Öko-Beirates", der neben dem Aufsichtsrat die externe Kontrolle des Unternehmens wahrnehmen kann

* Der für Abwasserbetriebe vorgeschriebene Gewässerschutzbeauftragte nach § 21 g WHG darf - im Gegensatz zur bisherigen kommunalen Praxis - nicht mit dem Betriebsleiter der kommunalen Kläranlage identisch sein

• Besetzung der Managementpositionen nach Sach- und Fachkunde und nicht zur lukrativen „Endlagerung" abgehalfteter Politikerinnen, Bei der Berufung der Geschäftsführer- bzw. Vorstands- und Aufsichtsratsposten ist verbindlich darauf zu achten, daß die KandidatenInnen nicht nur die üblichen juristischen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse sowie nachgewiesene Managementfähigkeiten vorzuweisen haben, sondern daß sie ökologische Kenntnisse im Bereich der Wasserwirtschaft bereits erfolgreich unter Beweis gestellt haben müssen

* ggf. Beteiligung am Öko-Audit (EMAS II), sofern sichergestellt ist, daß es sich dabei nicht um eine ökologische Feigehblatt-Veranstaltung handelt

Der „Leitfaden" sollte eine „Checkliste" enthalten, auf welche Punkte das Management und die Mitarbeiterinnen eines ökologisch ausgerichteten Wasser-und/oder Abwasserbetriebes zu achten haben. Die Checkliste wird entsprechend der Fortentwicklung einer ökologisch orientierten (Siedlungs-)Wasserwirtschaft kontinuierlich fortgeschrieben. Die „Markteinführung" d«s Leitfadens sollte durch Tagungen und aktive Öffentlichkeitsarbeit begleitetwerden.

Ferner schlagen wir vor, daß das BMU mit der LAWA Verhandlungen aufnimmt, wie in den Rechtsverordnungon und Verwaltungsvorschriften der Länder zur Umsetzung des „Privatisierungsparagraphen" 18 a (2) Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die zuvor genannten ökologischen Mindeststandards berücksichtigt werden können (beispielsweise mittels einer Empfehlung oder Richtlinie). Dabei kann an die kritische LAWA-Publikation zur Privatisierung auf der Basis des LAWA-Kongresses von 1994 zur Privatisierung angeknüpft werden: „Als ein Ergebnis des obengenannten Kongresses in .Ludwigsburg kann festgehalten werden, daß bislang kein Betreiber- oder Privatisierungsmodell bekannt ist, bei dem unter der Voraussetzung vergleichbarer Standards eine Kosteneinsparung mit der Folge einer Gebührenreduktion für den Bürger nachgewiesen werden konnte" [Landtags-Drs. Ba.-Wü. 11/4826).

1. Die Wasserpolitik muß an den sozialen, umweltpotitischen und wirtschaftlichen Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.

2. Die Kommerzialisierung steht einer an vorsorgendem Gesundheit- und Umweltschutz orientierten zukunftsfähigen Wasserver- und Abwasserentsorgung entgegen

3. Die Liberalisierung/Privatisierung verfolgt allein kurzfristige ökonomische Privatinteressen

4., Ein wasserpolitisches Aktionsprogramm muss der voranschreitenden Privatisierung entgegensteuern.