Rothenbuch, 5.September 2000
Wasser ist Leben!
Wasser ist - neben Boden und Luft- eine natürliche Lebensgrundlage.
Die Wasserversorgung ist fast überall auf der Welt nicht zuletzt wegen
ihrer grundlegenden Bedeutung als öffentlich - rechtliche Dienstleistung
organisiert worden.
Die heute vorliegende Struktur der öffentlichen Wasserversorgung ist
in den letzten hundert Jahren hauptsächlich von den dafür verantwortlichen
Kommunen so geschaffen worden. Nicht zuletzt als "Antwort auf die Unfähigkeit
des privaten Kapitals zur Errichtung erfolgreicher und sozialverträglicher
Wasserversorgungen in Deutschland" so nennt es Dr. Hanno Hames von den
Hamburger Wasserwerken, haben sich in öffentlicher Verantwortung sehr unterschiedliche,
an die naturräumlich sehr unterschiedlichen Verhältnisse und "vor Ort"
meist hervorragend angepasste Strukturen herausgebildet, deren ökologische
und auch ökonomische Vorzüge offenkundig zu Tage getreten sind und weiterhin
bewiesen werden können.
Auch die Kehrseite der Medaille ist klar zu erkennen. Überall dort,
wo die Wasserversorgung dem "freien Spiel der Kräfte" und damit dem brutalen
Kampf um möglichst hohe Profite überlassen worden ist, sind Mangelwirtschaft,
Qualitätsminderung und exorbitante ( Wucher- ) Preise das Ergebnis.
Notwendige Vorbemerkung:
Bei der Auseinandersetzung in der Diskussion um Privatisierung und Liberalisierung des Wassermarktes werden häufig die beiden Begriffe, um die es geht in ihrer Bedeutung nicht richtig erkannt oder nicht genau genug auseinandergehalten.
Privatisierung bedeutet dabei den Rückzug des Staates aus seinen hoheitlichen
Aufgaben und die Erschließung des Geldmarktes für meist ( scheinbar ) "notleidende"
Kommunen.
(Dies ist im bestehenden Ordnungsrahmen bereits jetzt möglich.)
Liberalisierung bedeutet darüber hinaus die Schaffung von Rahmenbedingungen
für den uneingeschränkten Wettbewerb ( z.B. Freigabe der Leitungsrechte
ohne Rücksicht auf die Folgen )
Die Privatisierungsdiskussion
Historische Entwicklung
Ausgangspunkt der verstärkt Ende der neunziger Jahre aufgekommenen Diskussion
um die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist eine von interessierten
Wirtschaftsverbänden und von der damaligen Regierungskoalition unter Kanzler
Kohl eingeleitete Diskussion, die sich mit dem Thema der "Verschlankung"
des Staates und "Überführung" von staatlichen Aufgaben in private Hände.
Die damalige Regierung wollte sich offenkundig in einer immer mehr von
einer vordergründigen Profitmaximierung faszinierten Gesellschaft bei den
Bürgerinnen und Bürgern profilieren und ganz offenkundig - auf Populismus
ausgerichtet - einschmeicheln.
Das Thema war "chic" geworden.
Mit dem Argument einer - nicht bestrittenen und auch zum Teil notwendigen
- Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung hat die vormalige
Bundesregierung- sowohl auf die supranationale Gesetzgebung der EU wie
auf die nationale Ebene der BRD - massiv Druck gemacht, um - neben anderen
öffentlich organisierten Bereichen - auch die Wasserversorgung und die
Abwasserentsorgung dem kommunalen Bereich - und damit dem öffentlichen
Einfluss und der kommunalen Fürsorge - zu entziehen.
Deregulierung oder Abbau des Rechtsstaates
Unter dem Modewort "Deregulierung" wurde der Öffentlichkeit vorgegaukelt,
dass "staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche
Tätigkeiten" durch Ausgliederung und sogenannte Entstaatlichung - oder
gar durch totale Privatisierung - besser erfüllt werden könnten als in
kommunaler, also öffentlicher Verantwortung.
Die damalige, CDU-geführte Bundesregierung wollte offenkundig neben
dem exorbitanten Geldtransfer von 1,5 Billionen DM an Staatsschulden, die
nicht zuletzt zum Wohle der Großbanken und der Geldinstitute angehäuft
wurden, dem privaten Kapital eine weitere lukrative und quasi staatlich
garantierte Einnahmequelle erschließen.
Wie die Kohl - Regierung die Übernahme vorbereitet hatte
Nichts wurde dem Zufall überlassen: Sogar das "Haushaltsgrundsätzegesetz"
wurde zu diesem Zweck umgeschrieben. Kohl wollte ganz offen den Großkonzernen
aus aller Welt die äußerst gewinnversprechenden Märkte der kommunalen Trinkwasserversorgung
und Abwasserentsorgung erschließen. Die Kommunen wurden demnach zur Prüfung
verpflichtet, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende
wirtschaftliche Tätigkeiten - also auch über dem Wassersektor hinaus -
durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden
können.
In der Begründung zur Gesetzesänderung dazu heißt es wörtlich: "Mit
dem Gesetz sollen die Initiativen zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen
und Aufgaben deutlich verstärkt werden."
Dass damit allerdings das Grundgesetz (GG) angetastet würde und sogar
ausgehebelt werden könnte, hat - zumindest damals - weder die Rechtsexperten
der im Bundestag vertretenen Parteien, aber auch nicht die Juristen des
Städte- und Gemeindetags alarmiert!
Im Artikel 28 des GG heißt es deutlich:
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung
zu regeln."
Diese Verantwortung wird durch Teil- oder Vollprivatisierung abgegeben.
Dies betrifft insbesondere auch die Verantwortung für die Daseinsvorsorge
für die Bevölkerung.
Die Handlungsspielräume der Kommunen würden dabei bis auf Null zurückgehen!
Die vorgesehene Privatisierung verletzt aber auch andere Ziele des GG,
in denen z.B. die Kommune zur gleichmäßigen materiellen Sicherstellung
der Grundbedürfnisse verpflichtet wird. o.ä.
Eine private Betreiberfirma - möglichst noch auf internationaler Ebene
- hat die bewusst vorgesehene Bindung an das Grundgesetz nicht.
Fazit: Die sog. "Erosion der kommunalen Hoheit" wurde also planmässig
vorbereitet.
Auch SPD und Grüne für Profitmaximierung bei internationalen Multis statt für die Erhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung in kommunaler Hand?
Warum sich die neue "rot - grüne" Bundesregierung in diese Diskussion - ohne Not - hinein manöveriert hat, ist gerade für diejenigen ein ( politisches ) Rätsel, die die starke kommunalpolitische Verankerung der SPD kennen. Wer den "Ausverkauf des kommunalen Tafelsilbers" betreibt, schwächt nicht nur die Kommunen, sondern gibt die Rechte an unserer wichtigsten Lebensgrundlage auf und gefährdet auf Dauer die Volksgesundheit.
Voraussetzung für eine gewinnbringende Übernahme durch private Betreiber
und / oder Kapitalgesellschaften muss logischerweise sein, dass die zu
privatisierenden Bereiche einer Profitmaximierung betriebswirtschaftlicher
Art unterworfen werden.
Dies bedeutet in aller Regel in erster Linie - wie das britische Beispiel
zeigt - Entlassung des Personals bis zu 50 Prozent der Beschäftigten und
zweitens Verringerung der Qualität des Produkts.
Die regelmäßig abzubuchenden Entgelte aus der Wasserversorgung und Abwassergebühren aus der Entsorgung sollen dann in mehr oder minder großen Teilen als legale Profite in die Taschen der Aktionäre fließen.
Liberalisierung des Strommarktes - von der Euphorie zu einer volkswirtschaftlich nüchternen Betrachtung
Die ersten negativen Effekte, die durch Öffnung des Strommarktes entstanden sind, werden gerade ansatzweise diskutiert. Der sogenannte "Billigstrom" wird unsere nachfolgenden Generationen sowohl ökologisch, wie auch ökonomisch sehr stark belasten. Der vermeintliche Gewinn ist, - gerade volkswirtschaftlich gerechnet - ein Verlustgeschäft für unsere Gesellschaft, ökologisch betrachtet ein Desaster.
Der Verfall der Strompreise haben zwar der gewerblichen und industriellen
Wirtschaft nach VDEW - Angaben in knapp einem Jahr 11 Milliarden DM "Preisnachlässe"(
zur Erhöhung ihrer bisher schon satten Gewinne ) beschert, konnten aber
nur erzielt werden mit dem
Import von Dumpingstrom u. a. aus Osteuropa und aus französischen Atomkraftwerken,
gingen einher mit der ( gewollten ) Zerschlagung der ökologisch und ökonomisch
vernünftigen Kraftwärmekopplung
und lösten einen gnadenlosen Verdrängungswettbewerb aus, der insbesondere
zu Lasten unserer kommunalen Betriebe ging.
Jetzt im Jahr 2000 - nach erfolgter Operation - steigen die Preise wieder!
Die Ausgangslage unserer Trinkwasserversorgung
Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland gibt es insgesamt 6.700 Wasserversorgungsunternehmen,
davon liegen 2.700 in Bayern. 1.500 dieser bayerischen WVU haben eine geringere
Wasserabgabe als 100.000 cbm im Jahr. Von den ca. 7.000 Kläranlagen in
der BRD liegen wiederum allein 2.700 in Bayern.
Bei der Diskussion über die "Leistungsfähigkeit der Wasserwirtschaft
in Deutschland und im internationalen Wettbewerb" wird immer wieder davon
gesprochen, dass insbesondere "Bayern mit seiner ausgesprochen kleinräumig
und dezentral ausgeprägten Struktur in der Wasserver- und in der Abwasserentsorgung
besonders betroffen" sei.
Warum trotz des nachweislich guten Zustandes und trotz des hohen wirtschaftlichen Standards der WVU und der WEU in Bayern immer wieder behauptet wird, dass "von den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen .. gerade diese kleinen Wasserversorger betroffen" seien, ist nicht nur mir als "altgedienten" Gemeinderat und zweiten Bürgermeister ein Rätsel. Gerade die kleinräumig strukturierten Wasserversorgungen in Niedersachsen, Bayern und anderen Bundesländern sind finanziell gesund und liefern eine hohe Trinkwasserqualität.
Bundeswirtschaftsministerium - Dienstleister für die Multis?
Eine deutliche Warnung muss ausgesprochen werden gegenüber den Aussagen des Bundeswirtschaftsministers Werner Müller, der mit meist sehr vordergründigen Argumenten der Öffnung des Wassermarktes für private Wassermultis das Wort redet. Minister Müller weist zur "Begründung" für das anstehende Handeln auf die quasi schicksalhafte "Entwicklung der Wassermärkte sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene" hin und verlangt, dass "in einem seriösen Zeitrahmen" der "konstruktive Diskussionsprozess" zu Ende kommt und es zu "nachhaltigen Entscheidungen und zu Schritten" kommt, "die uns in der Sache voranbringen und eine angemessene Zeit Bestand haben".Meint Wirtschaftsminister Müller mit "Sache", die Zerschlagung der öffentlichen Wasserversorgung oder die Stärkung der kommunalen der Verantwortung, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist?
Eine recht zweideutige Aussage des ( parteilosen ) Wirtschaftsministers, die auch bedeuten kann, dass die "Hinrichtung" erst mal bis nach den nächsten Bundestagswahlen aufgeschoben wird, aber dann die kommunale Trinkwasserversorgung "exekutiert" werden soll.
Dagegen muss bereits jetzt gerade im deutschen Bundestag und nicht nur in den Kommunen oder von den kommunalen Spitzenverbänden vorgegangen werden.
Ausgangslage in anderen europäischen Ländern
Auch in anderen europäischen Ländern wird die Diskussion in Richtung Liberalisierung angeheizt, während interessanterweise Frankreich nicht im Traum daran denkt, seinen Wassermarkt zu öffnen.
Beispiel Österreich
Ein Fingerzeig in die richtige Richtung scheint mir - neben vielen anderen Informationen und Details zur diskutierten Privatisierung der Wasserversorgung - dagegen eine Aussage in einem Brief zu sein, den ich dieser Tage im August 2000 vom Oberösterreichischen Wasser Genossenschaftsverband in Linz, mit dem seit Jahren in Sachen Trinkwasserschutz Kontakt besteht, erhielt.
Dessen Geschäftsführer Dipl. Ing. Aichlseder ersucht mich darin um aktuelle
Informationen und Unterlagen über unsere Einschätzung der Situation "Privatisierung
und Liberalisierung" in Deutschland und Europa. Bereits im zweiten Satz
schreibt der GF Aichlseder dann recht deutlich:
"Ich habe den massiven Eindruck, dass ein durchaus exzellenter Stand
der Wasserversorgung in Österreich "krank" geredet wird, um Platz für sichere
Investments zu schaffen. Für Multiutility - Anbieter soll Trinkwasser den
sicheren Fuß in der Tür beim Konsumenten - auf Kosten der Konsumenten -
schaffen, wobei durchaus auch bestehende Stadtwerke - Gesellschaften vorerst
einmal mit dabei sein wollen."
In der Anlage zu dem o.a. Schreiben des OÖWGV befindet sich eine Richtigstellung der ÖVGW - des Verbandes der österreichischen Wasserwirtschaft - , die auf fünf - auch für die Diskussion in Deutschland typische - Fragen, bzw. Behauptungen, die die "A. T. Kearney GmbH" - ein sog. Beratungsunternehmen - unter dem Titel "Zukunftsperspektiven der österreichischen Wasser- und Abwasserwirtschaft" auf einer Pressekonferenz in Wien in der Öffentlichkeit dargestellt hatte, antworten.
Die Beantwortung dieser Fragen, bzw. die Widerlegung oder darin aufgestellten ( und zum großen Teil nachweislich unwahren ) Behauptungen können exemplarisch auch für die Diskussion in der deutschen Wasserszene genommen werden. Ich stelle sie deshalb kurz dar und füge sie als Kopie meinen Unterlagen bei.
Kurz zusammengefasst: Die ( fünf ) Effizienz- und Profitlügen aus Österreich
Die Behauptung Nr. 1 der ( wohl selbsternannten ) Beraterfirma der österreichischen Wasserwirtschaft " Nur die Zusammenführung der Wasserbetriebe in größere Einheiten kann die Übernahme der österreichischen Wasserwirtschaft durch ausländische Konzerne verhindern.." glossiert die ÖVGW angesichts der "nur" 6,5 Millionen Einwohner Österreichs schon im Ansatz als einen Flop, da im internationalen Vergleich diese Größe keinen Schutz vor einer Übernahme darstellen dürfte.
Dass zweitens die österreichischen WVU nicht effizient genug seien, drittens britische Wasserversorger um bis zu 40 % effektiver arbeiten als .., viertens die Wassergewinnung in Österreich und in Deutschland im internationalen Vergleich weitaus kostspieliger sei, und fünftens die von großen privaten Unternehmen zu erzielenden Synergien eine Kosteneinsparung von bis zu 20 % und große Gewinnpotentiale ( bringen ) , sind mit deutlichen Worten benannt, die "Köder", die die als "Unternehmensberater" getarnten PR Agenturen einer die Profitmaximierung "anbetenden" Gesellschaft vorwerfen, um sie zur "Aufgabe an den Rechten unserer wichtigsten Lebensgrundlagen" zu verführen. Die gleichen Halb- oder Unwahrheiten werden nicht nur in Österreich, sondern in allen Staaten, wo die Privatisierungsdebatte aufgezogen wurde, als "Köder" verwendet.
Europäische Kommission
EU und Liberalisierung
Entgegen der immer wieder vorgetragenen Aussage, dass die Öffnung des Wassermarktes von der Europäischen Kommission gewollt oder gar angeordnet worden sei, plant die EU Kommission keine "Liberalisierung" der Wasserversorgung nach dem Vorbild des Energiemarktes.
Erklärungen der EU dazu gibt es genug.
Wie die europäische Ausschreibungspflicht in der Wasserwirtschaft umgesetzt
wird, sollte von den kommunalen Spitzenverbänden mitentschieden werden.
EU und Wasserqualität
Die neue EU Wasserrahmenrichtlinie sollte bewirken, dass das Ökosystem Wasser besser als bisher geschützt wird und die Belastung des Wassers mit chemischen und anderen gesundheitsgefährlichen Stoffen reduziert wird. Im Gegensatz zu bestimmten - zur Erhöhung oder Ermöglichung des Profits - mehr oder minder "eingeplanten" Qualitätsverschlechterungen
Im Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland heisst es deutlich
im § 1a :
"Die Gewässer ( Grundwasser gilt als Gewässer, d.R. ) sind als Bestandteil
des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit
und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede
vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt."
Eine Qualitätsverschlechterung des Trinkwassers sollte mit diesem Rechtsinstrumentarium
auf Dauer verhindert werden können.
Verbesserter Grundwasserschutz statt Profitmaximierung
Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen - SRU -Herr
Prof. Hubert Wiggering hält zu Recht die bisherigen Anstrengungen für einen
"flächendeckenden Grundwasserschutz" für ungenügend.
Drei Arten von Schadstoffeinträgen in unser Grundwasser bedrohen unsere
Gesundheit und das Leben auf unserem Planeten besonders:
1. Schadstoffe aus Altlasten, Deponien und Abwasserkanälen,
2. die flächenhaften, "diffusen" Einträge von Nitraten und Pestiziden
aus einer Grundwasser unverträglichen Landwirtschaft und
3. die vielen, endokrin wirkenden Arzneimittelstoffe, die mittelfristig
die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen bedroht
Angesagt ist also ein wesentlich verbesserter Grundwasserschutz.
Darauf müssen sich die Bemühungen unserer Bundesregierung richten und
nicht auf die Verbesserung der Profitmaximierung in der deutschen Wasserwirtschaft.
Nach einer - durch die vom Bundeswirtschaftsminister vorgesehene - Zerschlagung
der gesunden Strukturen der deutschen Wasserversorgung wird sich wohl kaum
ein multinationales Unternehmen "freiwillig" und besorgt um die Volksgesundheit,
quasi aus "innerem Antrieb" heraus um einen notwendigen und verbesserten
Grundwasserschutz auf der Fläche kümmern.
Stand der Wasserwirtschaft in aller Welt
Warnung vor einer Wasserversorgung in privater Hand
Die Zustände in vielen Ländern und Staaten Afrikas, Asiens und Amerikas
sind die besten Argumente gegen eine Privatisierung unserer Wasserwirtschaft.
Alle diejenigen PR Agenten, die sich für die Privatisierung der Wasserversorgung
in Deutschland aussprechen, sollten sich zuerst mit den meist negativen
Zuständen in aller Welt beschäftigen, bevor sie unsere Kommunen Deutschland
mit ihren "Heilslehren" missionieren wollen.
Vorsicht vor einem Billigwasser in deutschen Leitungen
Die Verantwortlichen in den Kommunen, aber auch alle VerbraucherInnnen
sollten sich gerade deshalb gegen die zwar "modischen", aber umso gefährlicheren
Botschaften von der Segenswirkung einer "Wasserversorgung in privater Hand"
zur Wehr setzen.
Die Alternative zur Privatisierung heisst Stärkung und Optimierung der kommunalen Wasserversorger
Netzwerk UNSER Wasser
Die im deutschen Naturschutzring - DNR -gemeinsam agierenden Umweltverbände
in der BRD haben sich gerade im Bereich der Wasserwirtschaft mit anderen
Organisationen, die sich dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage Wasser
verschrieben haben, wie zum Beispiel der Gewerkschaft ÖTV, zu einem "Netzwerk
UNSER Wasser" zusammengeschlossen.
Anlass waren die seit Jahren diskutierten Pläne, die bewährte Trinkwasserversorgung
in ( meist ) kommunaler Hand an internationale Multis zu übertragen und
damit der Profitmaximierung zu unterwerfen.
Hintergrund dafür ist: Die Öffnung des Wassermarktes für Privatfirmen gefährdet die mit großem finanziellen Aufwand geschaffene, hohe Trinkwasserqualität in Deutschland, ganz zu schweigen von den Bemühungen der Kommunen um eine nachhaltige Wasserversorgung.
UNSER Vorschlag: Ertüchtigungsinitiative für die kommunale Wasserwirtschaft
Vorgeschlagen wird vom Netzwerk ( nach einer Ausarbeitung von Nik Geiler vom BBU Wasserrundbrief ) eine "Ertüchtigungsinitiative" für die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland. Die Zusammenarbeit kommunaler Wasser- und Abwasserbetriebe in Flusseinzugsgebieten wird zum Bestandteil des integrierten Flusseinzugsgebietsmanagement.
Die Bürgerbeteiligung an der kommunalen Wasserwirtschaft wird im Sinne
der AGENDA 21 forciert.
Dezentrale Anlagen werden dort, wo dies notwendig erscheint, im organisatorischen
Verbund kosten- und personalsparend betrieben.
Moderne Managementmethoden, betriebliches Vorschlagswesen und Benchmarking fördern ( oft bereits schon heute ) die Effizienz, hohe Qualitätsstandards und ( noch ) bessere Kundenorientierung.
UNSERe Vision:
Zusammen mit den Verbänden der Wasserwirtschaft starten BMWi und BMU eine entsprechende Kampagne und unterstützen mit einem "Ertüchtigungsleitfaden" den Umbau kommunalen Wasserwirtschaft zu hocheffizienten kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen, die sich einer nachhaltigen, ökologisch ausgerichteten Wasserwirtschaft verpflichtet fühlen....
Das gemeinsame Ziel der Kommunen, der Verbraucher- und Umweltverbände
muss es sein, die drohende und durch nichts zu rechtfertigende Privatisierung
von hoheitlichen Aufgaben des Staates und der Kommunen wie zum Beispiel
in der Wasserversorgung - auch und gerade durch intensive Aufklärung vor
Ort und durch gemeinsames politisches Handeln zu verhindern!
Sebastian Schönauer
Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern - IKT
-
Landesvorsitzender
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - B U N D -
Stellv. Bundesvorsitzender