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Privatisierung der Trinkwasserversorgung - NEIN DANKE!

Liberalisierung ist die Zerschlagung der deutschen Wasserwirtschaft!

Sebastian Schönauer
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - B U N D - / Netzwerk UNSER Wasser

Rothenbuch, 5.September 2000

Wasser ist Leben!

Wasser ist - neben Boden und Luft- eine natürliche Lebensgrundlage. Die Wasserversorgung ist fast überall auf der Welt nicht zuletzt wegen ihrer grundlegenden Bedeutung als öffentlich - rechtliche Dienstleistung organisiert worden.
Die heute vorliegende Struktur der öffentlichen Wasserversorgung ist in den letzten hundert Jahren hauptsächlich von den dafür verantwortlichen Kommunen so geschaffen worden. Nicht zuletzt als "Antwort auf die Unfähigkeit des privaten Kapitals zur Errichtung erfolgreicher und sozialverträglicher Wasserversorgungen in Deutschland" so nennt es Dr. Hanno Hames von den Hamburger Wasserwerken, haben sich in öffentlicher Verantwortung sehr unterschiedliche, an die naturräumlich sehr unterschiedlichen Verhältnisse und "vor Ort" meist hervorragend angepasste Strukturen herausgebildet, deren ökologische und auch ökonomische Vorzüge offenkundig zu Tage getreten sind und weiterhin bewiesen werden können.
Auch die Kehrseite der Medaille ist klar zu erkennen. Überall dort, wo die Wasserversorgung dem "freien Spiel der Kräfte" und damit dem brutalen Kampf um möglichst hohe Profite überlassen worden ist, sind Mangelwirtschaft, Qualitätsminderung und exorbitante ( Wucher- ) Preise das Ergebnis.

Notwendige Vorbemerkung:

Bei der Auseinandersetzung in der Diskussion um Privatisierung und Liberalisierung des Wassermarktes werden häufig die beiden Begriffe, um die es geht in ihrer Bedeutung nicht richtig erkannt oder nicht genau genug auseinandergehalten.

Privatisierung bedeutet dabei den Rückzug des Staates aus seinen hoheitlichen Aufgaben und die Erschließung des Geldmarktes für meist ( scheinbar ) "notleidende" Kommunen.
(Dies ist im bestehenden Ordnungsrahmen bereits jetzt möglich.)

Liberalisierung bedeutet darüber hinaus die Schaffung von Rahmenbedingungen für den uneingeschränkten Wettbewerb ( z.B. Freigabe der Leitungsrechte ohne Rücksicht auf die Folgen )
 

Die Privatisierungsdiskussion

Historische Entwicklung

Ausgangspunkt der verstärkt Ende der neunziger Jahre aufgekommenen Diskussion um die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist eine von interessierten Wirtschaftsverbänden und von der damaligen Regierungskoalition unter Kanzler Kohl eingeleitete Diskussion, die sich mit dem Thema der "Verschlankung" des Staates und "Überführung" von staatlichen Aufgaben in private Hände. Die damalige Regierung wollte sich offenkundig in einer immer mehr von einer vordergründigen Profitmaximierung faszinierten Gesellschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern profilieren und ganz offenkundig - auf Populismus ausgerichtet - einschmeicheln.
Das Thema war "chic" geworden.
Mit dem Argument einer - nicht bestrittenen und auch zum Teil notwendigen - Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung hat die vormalige Bundesregierung- sowohl auf die supranationale Gesetzgebung der EU wie auf die nationale Ebene der BRD - massiv Druck gemacht, um - neben anderen öffentlich organisierten Bereichen - auch die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung dem kommunalen Bereich - und damit dem öffentlichen Einfluss und der kommunalen Fürsorge - zu entziehen.

Deregulierung oder Abbau des Rechtsstaates

Unter dem Modewort "Deregulierung" wurde der Öffentlichkeit vorgegaukelt, dass "staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten" durch Ausgliederung und sogenannte Entstaatlichung - oder gar durch totale Privatisierung - besser erfüllt werden könnten als in kommunaler, also öffentlicher Verantwortung.
Die damalige, CDU-geführte Bundesregierung wollte offenkundig neben dem exorbitanten Geldtransfer von 1,5 Billionen DM an Staatsschulden, die nicht zuletzt zum Wohle der Großbanken und der Geldinstitute angehäuft wurden, dem privaten Kapital eine weitere lukrative und quasi staatlich garantierte Einnahmequelle erschließen.

Wie die Kohl - Regierung die Übernahme vorbereitet hatte

Nichts wurde dem Zufall überlassen: Sogar das "Haushaltsgrundsätzegesetz" wurde zu diesem Zweck umgeschrieben. Kohl wollte ganz offen den Großkonzernen aus aller Welt die äußerst gewinnversprechenden Märkte der kommunalen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erschließen. Die Kommunen wurden demnach zur Prüfung verpflichtet, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten - also auch über dem Wassersektor hinaus - durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
In der Begründung zur Gesetzesänderung dazu heißt es wörtlich: "Mit dem Gesetz sollen die Initiativen zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Aufgaben deutlich verstärkt werden."
Dass damit allerdings das Grundgesetz (GG) angetastet würde und sogar ausgehebelt werden könnte, hat - zumindest damals - weder die Rechtsexperten der im Bundestag vertretenen Parteien, aber auch nicht die Juristen des Städte- und Gemeindetags alarmiert!
Im Artikel 28 des GG heißt es deutlich:
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Diese Verantwortung wird durch Teil- oder Vollprivatisierung abgegeben. Dies betrifft insbesondere auch die Verantwortung für die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung.
Die Handlungsspielräume der Kommunen würden dabei bis auf Null zurückgehen! Die vorgesehene Privatisierung verletzt aber auch andere Ziele des GG, in denen z.B. die Kommune zur gleichmäßigen materiellen Sicherstellung der Grundbedürfnisse verpflichtet wird. o.ä.
Eine private Betreiberfirma - möglichst noch auf internationaler Ebene - hat die bewusst vorgesehene Bindung an das Grundgesetz nicht.

Fazit: Die sog. "Erosion der kommunalen Hoheit" wurde also planmässig vorbereitet.
 

Auch SPD und Grüne für Profitmaximierung bei internationalen Multis statt für die Erhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung in kommunaler Hand?

Warum sich die neue "rot - grüne" Bundesregierung in diese Diskussion - ohne Not - hinein manöveriert hat, ist gerade für diejenigen ein ( politisches ) Rätsel, die die starke kommunalpolitische Verankerung der SPD kennen. Wer den "Ausverkauf des kommunalen Tafelsilbers" betreibt, schwächt nicht nur die Kommunen, sondern gibt die Rechte an unserer wichtigsten Lebensgrundlage auf und gefährdet auf Dauer die Volksgesundheit.

Voraussetzung für eine gewinnbringende Übernahme durch private Betreiber und / oder Kapitalgesellschaften muss logischerweise sein, dass die zu privatisierenden Bereiche einer Profitmaximierung betriebswirtschaftlicher Art unterworfen werden.
Dies bedeutet in aller Regel in erster Linie - wie das britische Beispiel zeigt - Entlassung des Personals bis zu 50 Prozent der Beschäftigten und
zweitens Verringerung der Qualität des Produkts.

Die regelmäßig abzubuchenden Entgelte aus der Wasserversorgung und Abwassergebühren aus der Entsorgung sollen dann in mehr oder minder großen Teilen als legale Profite in die Taschen der Aktionäre fließen.

Liberalisierung des Strommarktes - von der Euphorie zu einer volkswirtschaftlich nüchternen Betrachtung

Die ersten negativen Effekte, die durch Öffnung des Strommarktes entstanden sind, werden gerade ansatzweise diskutiert. Der sogenannte "Billigstrom" wird unsere nachfolgenden Generationen sowohl ökologisch, wie auch ökonomisch sehr stark belasten. Der vermeintliche Gewinn ist, - gerade volkswirtschaftlich gerechnet - ein Verlustgeschäft für unsere Gesellschaft, ökologisch betrachtet ein Desaster.

Der Verfall der Strompreise haben zwar der gewerblichen und industriellen Wirtschaft nach VDEW - Angaben in knapp einem Jahr 11 Milliarden DM "Preisnachlässe"( zur Erhöhung ihrer bisher schon satten Gewinne ) beschert, konnten aber nur erzielt werden mit dem
Import von Dumpingstrom u. a. aus Osteuropa und aus französischen Atomkraftwerken, gingen einher mit der ( gewollten ) Zerschlagung der ökologisch und ökonomisch vernünftigen Kraftwärmekopplung
und lösten einen gnadenlosen Verdrängungswettbewerb aus, der insbesondere zu Lasten unserer kommunalen Betriebe ging.

Jetzt im Jahr 2000 - nach erfolgter Operation - steigen die Preise wieder!
 

Die Ausgangslage unserer Trinkwasserversorgung

Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland gibt es insgesamt 6.700 Wasserversorgungsunternehmen, davon liegen 2.700 in Bayern. 1.500 dieser bayerischen WVU haben eine geringere Wasserabgabe als 100.000 cbm im Jahr. Von den ca. 7.000 Kläranlagen in der BRD liegen wiederum allein 2.700 in Bayern.
Bei der Diskussion über die "Leistungsfähigkeit der Wasserwirtschaft in Deutschland und im internationalen Wettbewerb" wird immer wieder davon gesprochen, dass insbesondere "Bayern mit seiner ausgesprochen kleinräumig und dezentral ausgeprägten Struktur in der Wasserver- und in der Abwasserentsorgung besonders betroffen" sei.

Warum trotz des nachweislich guten Zustandes und trotz des hohen wirtschaftlichen Standards der WVU und der WEU in Bayern immer wieder behauptet wird, dass "von den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen .. gerade diese kleinen Wasserversorger betroffen" seien, ist nicht nur mir als "altgedienten" Gemeinderat und zweiten Bürgermeister ein Rätsel. Gerade die kleinräumig strukturierten Wasserversorgungen in Niedersachsen, Bayern und anderen Bundesländern sind finanziell gesund und liefern eine hohe Trinkwasserqualität.

Bundeswirtschaftsministerium - Dienstleister für die Multis?

Eine deutliche Warnung muss ausgesprochen werden gegenüber den Aussagen des Bundeswirtschaftsministers Werner Müller, der mit meist sehr vordergründigen Argumenten der Öffnung des Wassermarktes für private Wassermultis das Wort redet. Minister Müller weist zur "Begründung" für das anstehende Handeln auf die quasi schicksalhafte "Entwicklung der Wassermärkte sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene" hin und verlangt, dass "in einem seriösen Zeitrahmen" der "konstruktive Diskussionsprozess" zu Ende kommt und es zu "nachhaltigen Entscheidungen und zu Schritten" kommt, "die uns in der Sache voranbringen und eine angemessene Zeit Bestand haben".Meint Wirtschaftsminister Müller mit "Sache", die Zerschlagung der öffentlichen Wasserversorgung oder die Stärkung der kommunalen der Verantwortung, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist?

Eine recht zweideutige Aussage des ( parteilosen ) Wirtschaftsministers, die auch bedeuten kann, dass die "Hinrichtung" erst mal bis nach den nächsten Bundestagswahlen aufgeschoben wird, aber dann die kommunale Trinkwasserversorgung "exekutiert" werden soll.

Dagegen muss bereits jetzt gerade im deutschen Bundestag und nicht nur in den Kommunen oder von den kommunalen Spitzenverbänden vorgegangen werden.

Ausgangslage in anderen europäischen Ländern

Auch in anderen europäischen Ländern wird die Diskussion in Richtung Liberalisierung angeheizt, während interessanterweise Frankreich nicht im Traum daran denkt, seinen Wassermarkt zu öffnen.

Beispiel Österreich

Ein Fingerzeig in die richtige Richtung scheint mir - neben vielen anderen Informationen und Details zur diskutierten Privatisierung der Wasserversorgung - dagegen eine Aussage in einem Brief zu sein, den ich dieser Tage im August 2000 vom Oberösterreichischen Wasser Genossenschaftsverband in Linz, mit dem seit Jahren in Sachen Trinkwasserschutz Kontakt besteht, erhielt.

Dessen Geschäftsführer Dipl. Ing. Aichlseder ersucht mich darin um aktuelle Informationen und Unterlagen über unsere Einschätzung der Situation "Privatisierung und Liberalisierung" in Deutschland und Europa. Bereits im zweiten Satz schreibt der GF Aichlseder dann recht deutlich:
"Ich habe den massiven Eindruck, dass ein durchaus exzellenter Stand der Wasserversorgung in Österreich "krank" geredet wird, um Platz für sichere Investments zu schaffen. Für Multiutility - Anbieter soll Trinkwasser den sicheren Fuß in der Tür beim Konsumenten - auf Kosten der Konsumenten - schaffen, wobei durchaus auch bestehende Stadtwerke - Gesellschaften vorerst einmal mit dabei sein wollen."

In der Anlage zu dem o.a. Schreiben des OÖWGV befindet sich eine Richtigstellung der ÖVGW - des Verbandes der österreichischen Wasserwirtschaft - , die auf fünf - auch für die Diskussion in Deutschland typische - Fragen, bzw. Behauptungen, die die "A. T. Kearney GmbH" - ein sog. Beratungsunternehmen - unter dem Titel "Zukunftsperspektiven der österreichischen Wasser- und Abwasserwirtschaft" auf einer Pressekonferenz in Wien in der Öffentlichkeit dargestellt hatte, antworten.

Die Beantwortung dieser Fragen, bzw. die Widerlegung oder darin aufgestellten ( und zum großen Teil nachweislich unwahren ) Behauptungen können exemplarisch auch für die Diskussion in der deutschen Wasserszene genommen werden. Ich stelle sie deshalb kurz dar und füge sie als Kopie meinen Unterlagen bei.

Kurz zusammengefasst: Die ( fünf ) Effizienz- und Profitlügen aus Österreich

Die Behauptung Nr. 1 der ( wohl selbsternannten ) Beraterfirma der österreichischen Wasserwirtschaft " Nur die Zusammenführung der Wasserbetriebe in größere Einheiten kann die Übernahme der österreichischen Wasserwirtschaft durch ausländische Konzerne verhindern.." glossiert die ÖVGW angesichts der "nur" 6,5 Millionen Einwohner Österreichs schon im Ansatz als einen Flop, da im internationalen Vergleich diese Größe keinen Schutz vor einer Übernahme darstellen dürfte.

Dass zweitens die österreichischen WVU nicht effizient genug seien, drittens britische Wasserversorger um bis zu 40 % effektiver arbeiten als .., viertens die Wassergewinnung in Österreich und in Deutschland im internationalen Vergleich weitaus kostspieliger sei, und fünftens die von großen privaten Unternehmen zu erzielenden Synergien eine Kosteneinsparung von bis zu 20 % und große Gewinnpotentiale ( bringen ) , sind mit deutlichen Worten benannt, die "Köder", die die als "Unternehmensberater" getarnten PR Agenturen einer die Profitmaximierung "anbetenden" Gesellschaft vorwerfen, um sie zur "Aufgabe an den Rechten unserer wichtigsten Lebensgrundlagen" zu verführen. Die gleichen Halb- oder Unwahrheiten werden nicht nur in Österreich, sondern in allen Staaten, wo die Privatisierungsdebatte aufgezogen wurde, als "Köder" verwendet.

Europäische Kommission

EU und Liberalisierung

Entgegen der immer wieder vorgetragenen Aussage, dass die Öffnung des Wassermarktes von der Europäischen Kommission gewollt oder gar angeordnet worden sei, plant die EU Kommission keine "Liberalisierung" der Wasserversorgung nach dem Vorbild des Energiemarktes.

Erklärungen der EU dazu gibt es genug.
Wie die europäische Ausschreibungspflicht in der Wasserwirtschaft umgesetzt wird, sollte von den kommunalen Spitzenverbänden mitentschieden werden.

EU und Wasserqualität

Die neue EU Wasserrahmenrichtlinie sollte bewirken, dass das Ökosystem Wasser besser als bisher geschützt wird und die Belastung des Wassers mit chemischen und anderen gesundheitsgefährlichen Stoffen reduziert wird. Im Gegensatz zu bestimmten - zur Erhöhung oder Ermöglichung des Profits - mehr oder minder "eingeplanten" Qualitätsverschlechterungen

Im Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland heisst es deutlich im § 1a :
"Die Gewässer ( Grundwasser gilt als Gewässer, d.R. ) sind als Bestandteil des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt."
Eine Qualitätsverschlechterung des Trinkwassers sollte mit diesem Rechtsinstrumentarium auf Dauer verhindert werden können.

Verbesserter Grundwasserschutz statt Profitmaximierung

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen - SRU -Herr Prof. Hubert Wiggering hält zu Recht die bisherigen Anstrengungen für einen "flächendeckenden Grundwasserschutz" für ungenügend.
Drei Arten von Schadstoffeinträgen in unser Grundwasser bedrohen unsere Gesundheit und das Leben auf unserem Planeten besonders:

1. Schadstoffe aus Altlasten, Deponien und Abwasserkanälen,
2. die flächenhaften, "diffusen" Einträge von Nitraten und Pestiziden aus einer Grundwasser unverträglichen Landwirtschaft und
3. die vielen, endokrin wirkenden Arzneimittelstoffe, die mittelfristig die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen bedroht

Angesagt ist also ein wesentlich verbesserter Grundwasserschutz.
Darauf müssen sich die Bemühungen unserer Bundesregierung richten und nicht auf die Verbesserung der Profitmaximierung in der deutschen Wasserwirtschaft. Nach einer - durch die vom Bundeswirtschaftsminister vorgesehene - Zerschlagung der gesunden Strukturen der deutschen Wasserversorgung wird sich wohl kaum ein multinationales Unternehmen "freiwillig" und besorgt um die Volksgesundheit, quasi aus "innerem Antrieb" heraus um einen notwendigen und verbesserten Grundwasserschutz auf der Fläche kümmern.

Stand der Wasserwirtschaft in aller Welt

Warnung vor einer Wasserversorgung in privater Hand
Die Zustände in vielen Ländern und Staaten Afrikas, Asiens und Amerikas sind die besten Argumente gegen eine Privatisierung unserer Wasserwirtschaft. Alle diejenigen PR Agenten, die sich für die Privatisierung der Wasserversorgung in Deutschland aussprechen, sollten sich zuerst mit den meist negativen Zuständen in aller Welt beschäftigen, bevor sie unsere Kommunen Deutschland mit ihren "Heilslehren" missionieren wollen.

Vorsicht vor einem Billigwasser in deutschen Leitungen
Die Verantwortlichen in den Kommunen, aber auch alle VerbraucherInnnen sollten sich gerade deshalb gegen die zwar "modischen", aber umso gefährlicheren Botschaften von der Segenswirkung einer "Wasserversorgung in privater Hand" zur Wehr setzen.

Die Alternative zur Privatisierung heisst Stärkung und Optimierung der kommunalen Wasserversorger

Netzwerk UNSER Wasser

Die im deutschen Naturschutzring - DNR -gemeinsam agierenden Umweltverbände in der BRD haben sich gerade im Bereich der Wasserwirtschaft mit anderen Organisationen, die sich dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage Wasser verschrieben haben, wie zum Beispiel der Gewerkschaft ÖTV, zu einem "Netzwerk UNSER Wasser" zusammengeschlossen.
Anlass waren die seit Jahren diskutierten Pläne, die bewährte Trinkwasserversorgung in ( meist ) kommunaler Hand an internationale Multis zu übertragen und damit der Profitmaximierung zu unterwerfen.

Hintergrund dafür ist: Die Öffnung des Wassermarktes für Privatfirmen gefährdet die mit großem finanziellen Aufwand geschaffene, hohe Trinkwasserqualität in Deutschland, ganz zu schweigen von den Bemühungen der Kommunen um eine nachhaltige Wasserversorgung.

UNSER Vorschlag: Ertüchtigungsinitiative für die kommunale Wasserwirtschaft

Vorgeschlagen wird vom Netzwerk ( nach einer Ausarbeitung von Nik Geiler vom BBU Wasserrundbrief ) eine "Ertüchtigungsinitiative" für die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland. Die Zusammenarbeit kommunaler Wasser- und Abwasserbetriebe in Flusseinzugsgebieten wird zum Bestandteil des integrierten Flusseinzugsgebietsmanagement.

Die Bürgerbeteiligung an der kommunalen Wasserwirtschaft wird im Sinne der AGENDA 21 forciert.
Dezentrale Anlagen werden dort, wo dies notwendig erscheint, im organisatorischen Verbund kosten- und personalsparend betrieben.

Moderne Managementmethoden, betriebliches Vorschlagswesen und Benchmarking fördern ( oft bereits schon heute ) die Effizienz, hohe Qualitätsstandards und ( noch ) bessere Kundenorientierung.

UNSERe Vision:

Zusammen mit den Verbänden der Wasserwirtschaft starten BMWi und BMU eine entsprechende Kampagne und unterstützen mit einem "Ertüchtigungsleitfaden" den Umbau kommunalen Wasserwirtschaft zu hocheffizienten kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen, die sich einer nachhaltigen, ökologisch ausgerichteten Wasserwirtschaft verpflichtet fühlen....

Das gemeinsame Ziel der Kommunen, der Verbraucher- und Umweltverbände muss es sein, die drohende und durch nichts zu rechtfertigende Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben des Staates und der Kommunen wie zum Beispiel in der Wasserversorgung - auch und gerade durch intensive Aufklärung vor Ort und durch gemeinsames politisches Handeln zu verhindern!
 

Sebastian Schönauer

Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern - IKT -
Landesvorsitzender
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - B U N D -
Stellv. Bundesvorsitzender