Jusos in der SPD
Die Agenda 2010 als Zukunftsprogramm formulieren!
Die Verbindung von Innovation und Gerechtigkeit ist Leitmotiv der sozialdemokratischen Regierungspolitik seit 1998. Unsere Regierungspolitik muss sich daran messen lassen, dass sie in der Lage ist, diesen Zielen gerade in schwierigen Zeiten gerecht zu werden. Die Agenda 2010 muss daher zu einem Zukunftsprogramm weiterentwickelt werden.
Kern einer zukunftsfähigen Strategie muss eine fortschrittliche Wirtschafts- und Innovationspolitik zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen sein. Die aktuelle v.a. unter dem Eindruck schwindender Steuer- und Beitragseinnahmen geführte Rückschnittsdebatte reagiert dagegen nur auf ein Symptom. Die Umsetzung vieler Vorschläge wird die konjunkturelle Krise eher vertiefen, denn aus ihr heraushelfen. Dabei ist angesichts veränderter Rahmenbedingungen auch eine Reform der sozialen Sicherungssysteme notwendig. Diese darf jedoch nicht darauf angelegt sein, die großen Lebensrisiken und ihre Absicherung zu privatisieren sondern ihre kollektive Absicherung zukunftsfest zu machen.
Die konjunkturelle und strukturelle ökonomische Krise kann nur durch substanzielle ökonomische Entscheidungen und eine gemeinsame Kraftanstrengung überwunden werden. Offensichtliche Symbolpolitik und die Verweigerungshaltung der Eliten des Landes helfen dabei nicht weiter sondern behindern einen solchen Aufbruch.
Die Lasten, die aktuell zu tragen sind, müssen solidarisch finanziert werden. Wir erwarten hierbei auch einen Beitrag der Vermögenden.
Diese und andere Punkte sind in den letzten Wochen in unserer Partei heftig diskutiert worden und haben die Parteiführung zur Einberufung eines Sonderparteitages veranlasst. Dies ist u.a. das Ergebnis des von mehreren Abgeordneten initiierten Mitgliederbegehrens „Wir sind die Partei“. Wir Jusos wenden uns entschieden gegen die innerparteiliche Diskreditierung dieses demokratischen, transparenten und in den Statuten der SPD verankerten Instruments sowie gegen die Diffamierung der InitiatorInnen.
Die Sozialdemokratie muss einen Perspektivwechsel einleiten. Statt jeden Tag neue Zumutungen zu verkünden, muss die Orientierung darauf gerichtet werden, was wir gemeinsam für die Menschen erreichen wollen und welchem Ziel die anstehenden Reformen dienen. Die Agenda 2010 bietet den Rahmen, innerhalb der die Politik der kommenden Monate diskutiert werden muss. Sie bedarf der Weiterentwicklung, Ergänzung und Korrektur an verschiedenen Punkten:
1. Für eine aktive Wirtschafts- und Innovationspolitik.
Eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaft ist die Grundlage für Wohlstand. Wohlstand braucht Beschäftigung für alle und soziale Sicherheit. Die Sozialdemokratie tritt an, durch eine aktive Wirtschafts- und Innovationspolitik die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen. Notwendig bleibt weiterhin eine kluge Kombination aus Angebots- und Nachfragepolitik, die das Wachstum stärkt, die öffentliche und private Investitionen unterstützt und den wirtschaftlichen Strukturwandel gestaltet.
- Die im Januar beschlossene Mittelstandsoffensive und die Vorschläge zur Öffnung der Regelungen der Handwerksordnung weisen in die richtige Richtung. Ergänzt werden müssen diese Ansätze durch eine aktive Struktur- und Innovationspolitik, die gezielte Förderung von zukunftsfähigen Branchen und Qualifikationen.
- Notwendig ist eine nachhaltige Stärkung der öffentlichen Investitionsnachfrage. Eine mutige Gemeindefinanzreform kann hier wichtige Impulse geben, wenn die Investitionskraft der Gemeinden dadurch nachhaltig gestärkt wird. Das NRW-Modell zur Ertüchtigung der Gewerbesteuer (gemeindliche Betriebssteuer) muss deshalb Grundlage der notwendigen Verhandlungen werden. Als konjunkturstützende Brücke für das Jahr 2003 ist kurzfristig ein kommunales Investitionshilfeprogramm in Höhe von 15 Mrd. €. Aufzulegen.
- Bildung entscheidet über die Zukunft. Deswegen war es richtig, dass die Bundesregierung die Bildungsinvestitionen Jahr für Jahr erhöht hat. Sorgenkind bleibt die berufliche Ausbildung. Weit über 100.000 Jugendliche drohen in diesem Jahr unversorgt zu bleiben. Notwendig ist – sollte die Wirtschaft ihr Versprechen auch in diesem Jahr nicht einhalten – die Einführung einer gesetzlichen Umlagefinanzierung. Wir erwarten dann eine entsprechende Gesetzesinitiative noch im Jahr 2003.
- Zur Bekämpfung der wieder ansteigenden Jugendarbeitslosigkeit ist das im Regierungsprogramm enthaltene Programm JUMPplus kurzfristig umzusetzen.
2. Für eine sozialdemokratische Reform der sozialen Sicherungssysteme.
Die sozialen Sicherungssysteme bedürfen grundlegender und weitreichender Reformen. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und dem demographischen Wandel sind auch hier wichtige Grundlagen strukturell in Frage gestellt.
Wichtige Parameter müssen neu justiert werden. Jedoch werden die Probleme des demographischen Wandels und des Wandels der Arbeitswelt durch eine Privatisierung sozialer Risiken nicht gelöst sondern verschärft.
- Notwendig ist vor allem eine schrittweise Verbreiterung der Träger der Sozialversicherungen auf alle Einkommensarten und die Einführung einer Produktivitätskomponente in die entsprechenden Beitragsformeln um die Sozialversicherungssysteme strukturell in einer sich wandelnden Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.
- Die Reform der Krankenversicherung muss mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität und der Steigerung der Effizienz insgesamt reformiert werden. Hierbei kommt der gezielten Förderung von Prävention und Vorsorge eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus geht es um die Aktivierung der hohen Wirtschaftlichkeitsreserven in allen Bereichen des Gesundheitssystems, einschließlich der Preisgestaltung im Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich. Hierbei kommt den Leistungserbringern und der Pharmaindustrie eine besondere Verantwortung zu. Das Krankengeld muss als gesetzliche Pflichtleistung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben und weiterhin paritätisch von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen finanziert werden. Auch hier ist eine Herausnahme und Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen angezeigt. In einem ersten Schritt sind die privaten Krankenkassen in den Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Kassen miteinzubeziehen.
- Die geplante Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für alle arbeitsfähigen Erwerbslosen ist ein wichtiger Schritt heraus aus dem unwürdigen Verschiebebahnhof der vergangenen Jahre und hin zu Hilfen zur Arbeit aus einer Hand. Personen sind als „erwerbsfähig“ einzustufen, wenn sie gemäß der Definition im SGB VI mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können.
- Die Absenkung des sog. Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau lehnen wir ab. Bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe muss eine armutsfeste Absicherung der EmpfängerInnen der neuen Leistung auch wegen der notwendigen Pauschalierung einmaliger Hilfen deutlich oberhalb der Sozialhilfe gewährleistet sein, bei der keine ergänzende Sozialhilfe erforderlich ist und in der das im Arbeitsleben erarbeitete Vermögen, das der Alterssicherung dient, sowie der Besitzstand von Familienangehörigen geschont wird. Bei rentennahen Jahrgängen (ab 50 Jahren) entfällt die Bedürftigkeitsprüfung entsprechend den Regelungen bei der Sozialen Grundsicherung. Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, sowie zur Rentenversicherung werden gemäß den Regelungen bei der Sozialen Grundsicherung in voller Höhe steuerfinanziert übernommen.
- Mit der Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird eine Abkehr von der über die Sozialversicherungssysteme finanzierten Frühverrentungspolitik propagiert. Diese darf aber nicht dazu führen, dass die dadurch entstehenden Probleme der Finanzierung der Frühverrentung auf die älteren Arbeitslosen abgewälzt werden.
Gerade bei diesen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation wenig Chancen haben, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden, muss die Lebensleistung berücksichtigt und ein sozialer Abstieg verhindert werden. Dazu bedarf es nach Ablauf der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes einer formlosen Verlängerung der Leistungen im bisherigen Umfang, wenn nicht konkret ein zumutbarer Arbeitsplatz (nach heutiger Gesetzeslage – keine MiniJobs) durch das Arbeitsamt angeboten werden kann.
Wir sprechen uns für die Einführung einer Arbeitsversicherung aus, wie sie schon im Hartz-Konzept unter dem Titel „Beschäftigungsversicherung“ thematisiert wurde, die durch die finanzielle Flankierung von Arbeitszeitverkürzung und Weiterbildung, öffentlicher Beschäftigung und Qualifizierung einen neuen strategischen Ansatz für eine präventive und nachhaltige Arbeitsmarktpolitik bietet.
3. Für eine solidarische Finanzierung der Lasten.
Die aktuelle Situation der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes spiegelt sich zwangsläufig in den öffentlichen Kassen aller Ebenen und aller Institutionen wieder. Diese Lasten müssen solidarisch geschultert werden. Es gilt das Prinzip, dass starke Schulten mehr tragen müssen als schwache Schultern.
- Notwendig ist die Wiedereinführung der privaten Vermögenssteuer und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer. Beide Einnahmearten würden direkt den Bundesländern zugute kommen und können so wichtige Aufgabenim Bildungssektor und im Bereich der Ganztagsbetreuung finanzieren.
- Zu prüfen ist eine Spreizung des Mehrwertsteuersatzes, durch die handwerkliche und dienstleisterische Tätigkeiten begünstigt, Luxusgüter im Gegenzug belastet würden.
- Die angedachte Zinsabgeltungssteuer ist nicht zielführend und muss deshalb aufgegeben werden. Statt der erwarteten Mehreinnahmen wird sie bei Bund, Ländern und Gemeinden zu dauerhaften Einnahmeausfällen in der Höhe von voraussichtlich 3 Milliarden Euro führen.
- Die Entlastung unterer und mittlerer Einkommensarten ist sinnvoll, um die Binnennachfrage zu steigern. Allerdings sollte von der Reduzierung des Spitzensteuersatzes Abstand genommen werden.
4. Für eine effektive und ergebnisorientierte Frauen- und Gleichstellungspolitik
Neben der Umsetzung der Ganztagsbetreuung müssen weitere gesetzliche
Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen
eingeführt werden. Dazu gehört auch ein Gleichstellungsgesetz
für die Privatwirtschaft, das gleichen Lohn für gleiche Leistung
schafft. Dieses muss vor allem klare Vorgaben zur Förderung der Chancengleichheit
durch effektive Zielvorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
sowie verbindliche Gleichstellungspläne in Betrieben beinhalten.