ASG
Ja! zu einer Gesundheitsreform für mehr Qualität,
Wirtschaftlichkeit und soziale Gerechtigkeit!
Nein! zum Sozialabbau zu Lasten der Versicherten und Kranken
1. Die Entwicklung des Sozialstaats zählt mit zu den großen Errungenschaften der Sozialdemokratie in Deutschland. Ein Herzstück dieses Sozialstaats besteht aus der sozialen Krankenversicherung. Ihre tragenden Prinzipien – Inanspruchnahme nach dem Bedarf, Finanzierungsbeitrag nach der Leistungsfähigkeit, paritätische Finanzierung, Sachleistungsprinzip, hoher Standard der Versorgung – sind Grundlage des gesellschaftlichen Ausgleichs und Friedens sowie der wirtschaftlichen Stabilität in Deutschland und dienen deshalb vielen Ländern als Vorbild.
Diese Gestaltungsprinzipien haben sich in zwei Weltkriegen und bei der Deutschen Einigung bewährt. Das Sozialsystem hat seine Robustheit und Tragfähigkeit unter weitaus dramatischeren Verwerfungen und Anforderungen bewiesen, als die, die es als Folge der weltweiten und nationalen wirtschaftlichen Entwicklung aktuell zu bewältigen gilt. Dies war nur möglich, weil seine Prinzipien und Kernelemente bisher niemals in Frage gestellt, sondern als unverzichtbare Elemente der Stabilität akzeptiert wurden.
Die deutschen Sozialsysteme im Kern erhalten und unter den veränderten Bedingungen neu zu justieren kann deshalb nicht beinhalten, die als trag- und leistungsfähig erwiesenen Prinzipien und Kernelemente zu deregulieren oder außer Kraft zu setzen, sondern verlangt zu prüfen und zu entscheiden, welche inhaltliche Ausgestaltung diese Prinzipien und Elemente unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen erfahren müssen.
2. Neoliberale und marktradikale „Reformer“ stellen die bewährten Prinzipien der GKV Schritt für Schritt in Frage: Statt mehr Solidarität fordern sie mehr Individualität; statt gemeinsamen Handelns mehr Privatisierung von Leistungen und Finanzierung; statt echte Reformen in hehren Worten verpackten Sozialabbau.
Alle Erkenntnisse im internationalen Kontext belegen jedoch, dass sozialstaatliche Formen der Gesundheitsversorgung im Verhältnis zu über Märkte und private Zahlungen organisierten Systemen sowohl kosteneffektiver als auch verteilungsgerechter sind. Es bedarf schon eines starken Glaubens an das Prinzip Hoffnung und den Segen individualistischer Systeme, um die vorliegende Evidenz schlichtweg zu ignorieren.
Wir wenden uns deshalb entschieden gegen solche Forderungen – von welcher Seite sie auch immer kommen mögen – die Sozialabbau mit Reform gleichsetzen und die Sicherung und Weiterentwicklung erwiesener Maßen bewährter Gestaltungsprinzipien als Traditionalismus abtun wollen.
3. Die Eigentumsverpflichtung des Grundgesetzes findet im Sozialrecht ihren Niederschlag ausschließlich in der Beitragspflicht der Arbeitgeber. Dass die Arbeitgeber in den letzten zehn Jahren zunehmend durch die Privatisierung von Leistungen sowie durch Selbstbehalte, Zuzahlungen usw. aus dieser Mitverantwortung für die Gesellschaft und das Sozialleistungssystem entlassen wurden, ist nicht nur gesellschaftlich und verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch eine Ursache für die Finanzierungsprobleme der sozialen Sicherungssysteme und darf so nicht fortgesetzt werden.
Die sich in den letzten Jahren verschärfenden Engpässe der Finanzierung sind nicht systemverursacht, sondern überwiegend auf politische Eingriffe zurückzuführen. Würden die „Verschiebebahnhöfe“ zu Lasten der GKV rückgängig gemacht, gesamt-gesellschaftliche Leistungen über Steuern (inkl. der Alkohol- und Tabaksteuer) finan-ziert, die Wirtschaftlichkeitsreserven aktiviert (inkl. der Preisgestaltung im Arzneimittel-und Hilfsmittelbereich), der Beitrag nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen (also unter Heranziehung aller Einkommensarten) berechnet, könnten die Beiträge heute schon deutlich geringer sein. Mehr Solidarität durch Anhebung der Beitragsbemessungs- und/oder Versicherungspflichtgrenzen oder durch Ausweitung des Versichertenkreises unter Einbeziehung der heute von der Solidaritätspflicht weitgehend entbundenen Mitglieder der Gesellschaft bewirkt eine Senkung des Bei-tragssatzes um mehrere Prozentpunkte, ohne zusätzliche Lasten für die derzeitigen Versicherten und Patienten.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen bewirken dagegen nur eine vorübergehende Senkung des Krankenversicherungsbeitrags und belasten allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. die Kranken – insbesondere beim Krankengeld und beim Ausbau der Zuzahlungen. Der immer wieder betonten Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht nämlich eine weitaus höhere zusätzliche Belastung aus privater Eigenvorsorge bzw. Selbstbeteiligung gegenüber. Der politische Gegner, der solche Ziele seit Jahren verfolgt, betont nicht von ungefähr, diesen politischen Weg unterstützen zu wollen!
Die nachhaltige Sicherung der Finanzierung erfordert
– die Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage durch Einbeziehung aller Erwerbstätigen und Erwerbseinkommen; zur kurzfristigen Beeinflussung des Beitrages sind in einem ersten Schritt die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben;
– die gesellschaftspolitisch begründeten Leistungen der Krankenversicherung sowie der Aufbau eines wirksamen Systems der Prävention aus Steuermitteln zu finanzieren; dazu soll die Alkohol- und Tabaksteuer erhöht werden;
– die Beseitigung aller strukturellen Fehlentwicklungen des Systems durch Ausrich-tung auf eine bedarfsgerechte, zielgerichtete, qualitätsdefinierte und wirksame Leistungserbringung sowie die Schöpfung aller damit verbundenen Wirtschaftlichkeitsreserven.
Insgesamt lassen sich auf diesem Wege Mehreinnahmen der GKV in Höhe von über 20 Mrd sowie eine Entlastung des Beitragssatzes von ca. 2 v.H. (kurzfristig) bzw. ca. 4 v.H. (mittelfristig) bewirken.
4. Zur Beseitigung der strukturellen Fehlentwicklungen wiederholen wir die Forderungen, die wir gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften für Arbeitnehmerfragen und 60plus für den Bundesparteitag im November 2001 zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben haben, beispielsweise:
- Verbesserung der Leistungssteuerung für mehr Qualität und
Wirtschaftlichkeit (einschließlich Orientierung der Leistungssteuerung
an Krankheitsarten, Zielgruppen und -regionen sowie Alter und Geschlecht),
Erweiterung vertragsrechtlicher Möglichkeiten für Vertragsabschlüsse
von Kassen direkt mit (Gruppen/Netzen von) Leistungsanbietern; Verbesserung
der Verzahnung der Behandlungsabläufe; sektorübergreifende Vergütungssysteme;
Gesundheitsziele und Leitlinien; Weiter(pflicht)qualifizierung
der Ärztinnen und Ärzte u.a.m.;
- Verbesserung der Versorgungsqualität durch Prävention;
- Verbesserung der Patienteninformation und -beratung sowie des Patientenschutzes;
- Weiterentwicklung/Überprüfung der Finanzierungsseite der GKV (einschließlich Steuerfinanzierung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen; die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in der GKV, sowie Erweiterung des Versichertenkreises; Anpassung der Beitragsbemessungs- und Versichertenpflichtgrenze in der GKV an das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung u.a.m.).
Viele dieser Forderungen sind in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform 2003 der Bundesregierung enthalten, jedoch geht ihre Ausführung in den bisher bekannten Entwürfen nicht weit genug oder erscheint bereits durch die laufende politische Diskussion gefährdet.
Da jeder durch Strukturreformen nicht ausgegebene EURO Belastungen der
Bürgerinnen und Bürger auf der Beitragsseite mindert, dürfen
hier keine Abstriche gemacht werden.