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Friedensofferte im WestLB-Streit

Düsseldorf bietet Brüssel Aufspaltung der Landesbank an

mbe/msv BRÜSSEL/FRANKFURT A.M. In den Dauerstreit über die Zukunft der Westdeutschen Landesbank (WestLB) kommt Bewegung. Detlev Samland, Europaminister der Regierung Nordrhein-Westfalens, will den EU-Wettbewerbshütern "in den nächsten 14 Tagen" das von seinem Haus vorbereitete "Aufteilungsmodell" für das landeseigene Kreditinstitut zur Begutachtung schicken.

Mit dem von anderen Bundesländern und deren Landesbanken argwöhnisch betrachteten Vorstoß möchte Düsseldorf einen von mehreren Konfliktpunkten mit der EU-Kommission aus dem Weg räumen. Seit eineinhalb Jahren liegen beide Seiten bereits im Clinch, nachdem Brüssel die WestLB zur Zahlung von rund 1,6 Milliarden Mark an die Landeskasse aufgefordert hatte. Bei diesem Betrag handelt es sich nach Ansicht der Kommission um eine illegale staatliche Beihilfe, die der WestLB in den 90er Jahren durch die Übertragung öffentlichen Wohnungsbauvermögens geleistet worden sei.

Das NRW-Friedensangebot sieht dem Vernehmen nach eine Aufspaltung der WestLB in eine private Geschäftsbank sowie ein öffentlich-rechtliches Institut vor. Samland machte klar, das Geldhaus sei für seine Regierung ein "wichtiges strukturpolitisches Instrument und (müsse) dies auch bleiben". Von großer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang außerdem, dass die mit der Landesbank verbundenen Sparkassen "abgesichert" würden und auch künftig "im internationalen Geschäft tätig sein" könnten.

Formeller Ansprechpartner der EU-Kommission in Beihilfefällen ist die Bundesregierung, die das neue Konzept Anfang Februar in Brüssel hinterlegen wird. Düsseldorf werde die anschließende Prüfung jedoch "intensiv begleiten", sagte Samland. Er betonte, ihm sei daran gelegen, einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu finden.

Der ist allerdings derzeit nicht in Sicht, da der Deutsche Sparkassen- und Giroverband bereits einen anderen Vorschlag präsentiert hat. Demzufolge sollen Gewährträgerhaftung und Anstaltslast, mit denen der Staat die öffentlichen Institute vor dem Konkursrisiko schützt, nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren entfallen. Gegen diese öffentlichen Garantien hatte der Europäische Bankenverband, Lobby der privaten Konkurrenz, eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, die sich unter anderem gegen die Hilfen für die WestLB richtet. Sie sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung.

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Dokument erstellt am 25.01.2001 um 21:09:12 Uhr
Erscheinungsdatum 26.01.2001