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![]() Wahlbeamte: Kommission möchte Nebenverdienst begrenzen gra MAINZ, 10. Dezember. Mehr Transparenz und engere Grenzen für Nebeneinnahmen, die kommunalen Wahlbeamten aus Hauptberuf, Ehrenamt und berufsbedingter Nebentägigkeit zufließen, hat eine Expertenkomission für Nebentätigkeitsrecht in Rheinland-Pfalz gefordert. Die Kommission war von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) eingesetzt worden, nachdem Nebeneinkünfte von kommunalen Spitzenbeamten bekannt geworden waren, die bis zu 130 000 Mark betrugen. Der gesetzlich vorgesehenen Abführungspflicht war ein Großteil der Wahlbeamten nicht nachgekommen. Die Kommission verlangte nun eine stärkere Kontrolle und einen verbesserten Vollzug der vorhandenen Vorschriften. Künftig sollen alle neben dem Hauptberuf ausgeübten Tätigkeiten genehmigungspflichtig und bis auf Beträge von maximal 12 000 Mark abführungspflichtig sein, schlug das Gremium vor. Künftig sollen auch die Einnahmen aus den "außeramtlichen" Tätigkeiten, darunter auch Vortragshonorare von Ministern, beschränkt sein. In Rheinland-Pfalz verdienten Minister zuletzt teilweise bis zu 50 000 Mark hinzu, weil sie, da keine Beamten, keiner Abführungspflicht unterlagen. Die Kommisison regte außerdem eine systematische Neuordnung der Rechtsvorschriften und die Beseitung der "Begriffsvielfalt" an. Die oppositionelle grüne Landtagsfraktion forderte die Landesregierung auf, entsprechend den Vorschlägen des Kommissionsberichts nun auch zu handeln. Copyright
© Frankfurter Rundschau 1999
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9.6. In Nebentätigkeitsverordnungen werden privatisierungsfördernde Bestimmungen eingebracht ( Beispiel NRW )
9.7. Kommunale Hauptverwaltungsbeamte verschweigen deshalb hohe Nebentätigkeitseinnahmen ihren Dienstvorgesetzen ( Beispiel : Kreis Höxter )