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Anlage zur Vereinbarung zum Fusionsvertrag zwischen der Sparkasse Wetterau und der Sparkasse Vogelsbergkreis (zukünftig: Sparkasse Oberhessen)

Die Geschäftspolitik der zukünftigen Sparkasse Oberhessen darf nicht nur allein und vorrangig auf Ertragssteigerung abzielen, sondern muss auch dauerhaft ihrem be sonderen öffentlichen Auftrag Rechnung tragen. Ein wichtiger Erfolgsfaktor sind dabei nicht nur Zahlen und Fakten, sondern auch die Menschen, die in der Sparkasse Vogelsbergkreis arbeiten.
Aufgrund der Verteilung von Eigentumsanteilen an der Sparkasse Oberhessen und der daraus resultierenden Gewichtung der Stimmrechte im Verwaltungsrat zwischen den Eigentümern, dem Wetteraukreis und dem Vogelsbergkreis, sowie der relativen entscheidungspolitischen Stärkung des Hauptsitzes in Friedberg erwachsen allen Mitgliedern der Aufsichts- und Verwaltungsorgane der Sparkasse Oberhessen (sowohl in ihrer persönlichen als auch in ihrer kollektiven Verantwortung) im Rahmen ihrer geschäftspolitischen Entscheidungen für die Sparkasse Oberhessen zukünftig besondere strukturpolitische Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung des Vogelsbergkreises.
Daher betonen die Unterzeichner dieser Vereinbarung, dass bei einer Fusion die Interessen des Vogelsbergkreises sowie die Interessen der Bediensteten aus dem Vogelsberg zu wahren sind. Es wird vereinbart, dass

1. eine angemessene Aufteilung der Stabs- und Marktfolgebereiche (25 %) garantiert wird. Die festgelegten Hauptniederlassungen Aisfeld, Lauterbach und Nidda sind ihrer Bedeutung entsprechend aufgaben- und personalgerecht auszustatten. Existierende Zugangsmöglichkeiten für Vogelsberger Geschäftsund Privatkunden zu Dienstleistungen der Sparkasse zu gleichwertigen Konditionen müssen uneingeschränkt aufrecht erhalten werden. Die dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, umfassenden und serviceorientierten Leistungsangebotes der Sparkasse für die Menschen in der Region Vogelsbergkreis ist zu gewährleisten.

2. personalpolitische Entscheidungen auf allen Ebenen der Bank dürfen nicht zu ungunsten der Vogelsberger Bevölkerung getroffen werden. Dies gilt sowohl bei der Stellenbesetzung als auch beim Abbau von Positionen im Top- und Mittelmanagement, im Sachbearbeiterbereich sowie bei den Ausbildungsplätzen. Für unsere Region gilt es, Arbeitsplätze zu erhalten und für die Zukunft zu sichern. Es ist sicherzustellen, dass auch im Vogelsbergkreis'qualitativ hochwertige Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter sind für die nächsten 5 Jahre in der Region zu sichern; ein Abbau von Personal hat immer sozialverträglich zu erfolgen. Auf betriebsbedingte Kündigungen wird gänzlich verzichtet. Personalverringerungen darf es nur durch Vorruhestand und Altersteilzeit geben. Die Neueinstellung von Personal und die Übernahme von Auszubildenden haben mindestens in einem Verhältnis zum Geschäftsanteil an der Sparkasse Oberhessen zu erfolgen.

3. das Filialnetz der Sparkasse Vogelsbergkreis ist in einem angemessenen Umfang in der Fläche zu erhalten. Die Zweigstellendichte darf in den nächsten fünf Jahren nicht wesentlich verringert werden (Mindeststandard 80 % der heutigen Zweigstellen). Es ist auf Dauer sicherzustellen, dass in jeder Großgemeinde, in der die Sparkasse Vogelsbergkreis vertreten ist, eine personenbezogene Geschäftsstelle eingerichtet bleibt. Die Kundennähe und ein Vertrauen der Kunden in die Sparkasse muss auch weiterhin bestehen, denn dies ist ein wichtiges Instrument, Kunden zu behalten und neue zu gewinnen.

4. die Sparkasse Oberhessen auf Dauer den Anteil an der Vogelsberg-Consult übernimmt (Gesellschafteranteil der Sparkasse Vogelsbergkreis).

5. fusionsbedingte Mehrkosten sind, ggf., nach dem Verteilerschlüssel 74/26 aufzuteilen.

6. die bisherige Unterstützung der im jeweiligen Geschäftsgebiet ansässigen Vereine auch .künftig gewährleistet bleibt.

7. für jeden Kreis ein eigener Kreditausschuss gebildet wird.

8. für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren für den Geschäftsbereich Vogelsbergkreis Kreditmittel von bis zu 0,5 Mio. € zur Förderung von Existenzgründern ohne klassische Kreditsicherungsmittel bei günstiger Prognose des Vorhabens und des Gründers zur Verfügung gestellt werden. Bei positiver Abwicklung des Förderprogramms wird eine Verlängerung des Förderprogramms in Aussicht gestellt.

Der Vorstand hat einmal jährlich einen schriftlichen „Entwicklungsbericht Vogelsberg" vorzulegen, der in dem jeweiligen Kreisausschuss zu behandeln ist.
 

Bemerkung :

Modifiziert als Empfehlung (also unverbindlich) am 13.07.05 beschlossen