Ausschreibung ohne "Automatismus"
Ibbenbüren. Heftig diskutiert wird in Ibbenbüren die mögliche Privatisierung der Müllabfuhr, gegen die inzwischen ein Bürgerbegehren angelaufen ist. Unabhängig von der politischen Bewertung sind sich Befürworter und Gegner nicht einmal einig über wesentliche Fakten. Unser Redaktionsmitglied Christoph Boll befragte Kämmerer Walter Wernsmann, um in einigen elementaren Punkten Klarheit zu schaffen
Frage: Kritiker der Ausschreibung bemängeln, dass über die Kosten der kommunalen Müllabfuhr keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Stimmt das - und wenn nein, wie sehen die Zahlen aus?
Wernsmann: Natürlich gibt es in der Verwaltung diese Zahlen. Verifiziert werden können sie anhand des Rechnungsergebnisses 2003, das spätestens am 5. Mai im Umweltausschuss erläutert wird. Damit haben wir dann auf jeden Fall eine Basis, um Angebote privater Anbieter zu vergleichen. Einzelheiten werden derzeit mit einem inzwischen beauftragten Fachanwalt abgestimmt .
Frage: Diese Kosten liegen alles andere als 15 Prozent unter den für 1999/2000 angegeben Zahlen. Wie kam es zu der Festsetzung der 15-Prozent-Ersparnis?
Wernsmann: Ein vor einigen Jahren in Auftrag gegebenes Gutachten einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft, das(so genanntes Wibera-Gutachten, hat für den logistischen Bereich Einsparpotenziale zum Ausdruck gebracht. Im Zuge der vom Baubetriebsamt vorgenommenen Überlegungen zur Neuausrichtung im logistischen Bereich wurde eine Einsparquote von mindestens 15 Prozent zugesichert. Diese klare Aussage war für die im Dezember 2001 vom Rat der Stadt getroffene Entscheidung zur Fahrzeugumstellung wesentliche Grundlage.
Frage: Heute heißt es, die Müllabfuhr arbeitet gut, aber die Verwaltung hat falsch gerechnet? Wie stehen Sie als Kämmerer zu dieser Behauptung?
Wernsmann: Unterschiedliche Berechnungsparameter haben dazu geführt, dass im Jahre 2003 zu der Frage der Kosteneinsparung kein einheitliches Berechnungsergebnis vorgelegt wurde. Alle Berechnungen kamen zu dem Ergebnis, dass die zugesagten Kostenreduzierungen nicht erreicht worden sind. Dieses ist letztlich auch im Rahmen einer umfangreichen Überprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt worden.
Frage: War die Entscheidung für das Front-/Seitenlader-System MSTS also falsch?
Wernsmann: Aus heutiger Sicht muss ich diese Frage bejahen. Die Systementscheidung ist seinerzeit vom Baubetriebsamt vorbereitet worden. Die ursprünglich zugrunde gelegten Leistungsdaten, etwa die Anzahl der Entleerungsvorgänge, wurden nach zwischenzeitlich vorgenommenen Überprüfungen im Echtbetrieb nicht erreicht.
Frage: Kritiker einer möglichen Privatisierung behaupten, die Stadt schicke die betroffenen Bauhof-Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit. Was ist da dran?
Wernsmann: Diese Behauptungen sind falsch. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2003 ausdrücklich beschlossen, dass im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens sichergestellt werden muss, dass alle dem jetzigen Aufgabenbereich "Abfallentsorgung" zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem künftigen Auftragnehmer übernommen werden müssen. Aus diesem Grund wird schon die Bekanntmachung der Ausschreibung diese Bedingung für eine Auftragserteilung an die Privatunternehmen enthalten. Damit ist sichergestellt, dass sich nur solche Unternehmen an der Ausschreibung beteiligen, die bereit sind, diese Vorgaben der Stadt Ibbenbüren zu erfüllen.
Frage: Bislang gibt es keinen Kostenvergleich für Ibbenbüren zwischen kommunaler und privater Abfall-Entsorgung. Folgt aus einer Ausschreibung, die den Vergleich ja gerade bringen soll, zwingend die Vergabe an ein Privatunternehmen?
Wernsmann: Eine durchgeführte Ausschreibung führt nicht zu einem "Automatismus". Insbesondere wird die Stadt nicht gezwungen, den Zuschlag auf ein überteuertes Angebot zu erteilen. Die Stadt Ibbenbüren wird - wie schon eingangs gesagt - die Kosten für die zu vergebende Leistung auch auf Grundlage der jetzigen Erbringung durch die Stadt berechnen. Sollten innerhalb einer Ausschreibung wider Erwarten nur Angebote eingehen, die diese Kalkulationsgrundlage überschreiten, das heißt teurer sind, wäre die Stadt berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben, da sie kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht hat.
Frage: Skeptiker argwöhnen, eine Firma könne nun mit einem Dumping-Angebot den Zuschlag erhalten und später die Preise so erhöhen, dass die Entsorgung auf jeden Fall teurer als in städtischer Verantwortung werde. Und dann gebe es kein Zurück mehr. Wie groß wäre der finanzielle Aufwand, wenn Ibbenbüren tatsächlich später einmal wieder eine städtische Müllabfuhr einrichten wollte, und wie würde sich das dann auf die Gebühren auswirken?
Wernsmann: Zunächst werden von den einzelnen Firmen Referenzen und Nachweise darüber gefordert, dass sie jeweils im Stande und in der Lage sind, die geforderten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Außerdem müssen die Angebotspreise nachvollziehbar so kalkuliert werden, dass es sich um so genannte "auskömmliche Preise" handelt. Unterangebote, das heißt Angebote, die deutlich unterhalb der üblichen Wettbewerbspreise liegen, sind nicht zulässig. Solche Dumping-Angebote müssen im Vergabeverfahren sogar ausgeschlossen werden. Auch hier wäre die Stadt keineswegs gezwungen, einen Zuschlag auf ein solches Angebot zu erteilen. Das Vergabeverfahren hat zum Ziel, denjenigen Anbieter herauszufinden, der zum einen die Leistungen zufrieden stellend ausführt und der zum anderen auch ein wirtschaftliches Angebot vorgelegt hat. Die Stadt geht davon aus, dass auch diese Ausschreibung ein solches Ergebnis haben wird. Insofern stellt sich auch die Frage nach einer späteren "Rückabwicklung" nicht. Ich möchte noch einmal herausstellen, dass ausschließlich die Belange der Bürgerinnen und Bürger als Gebührenzahler im Mittelpunkt der anstehenden Entscheidungen stehen müssen.
INTERVIEW
Ibbenbürener Volkszeitung (Ibbenbüren) Samstag, 24. Januar
2004 Textlänge: 5975 Zeichen