für die Arbeitsgemeinschaft
Sozialdemokratischer Gewerkschafter Hessen-Nord (ASG)
§ 1 (Zugehörigkeit zur ASG)
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Gewerkschafter steht allen Mitgliedern der Gewerkschaften des DGß, die der SPD angehören, offen.
§ 2 (Aufgabe der ASG)
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Gewerkschafter will den Interessen der Arbeiter, Angestellten und Beamten in der Politik der SPD Geltung verschaffen.
§ 3 (Vorstand)
Die Gründungsversammlung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer
Gewerkschafter wählt mit einfacher Mehrheit einen Vorstand.
Der Vorstand besteht aus 5 gleichberechtigten Mitgliedern.
§ 4 (Arbeit des Vorstandes)
Der Vorstand sorgt für den organisatorischen Aufbau der Arbeitsgemeinschaft
Sozialdemokratischer Gewerkschafter.
Er führt monatlich Mitgliederversammlungen durch.
Im Januar 1968 ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die die
Arbeitsgrundlagen verabschiedet.
§5 (ASG und Partei)
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Gewerkschafter strebt die
Anerkennung in der SPD, gemäß § 3 Abs. 4 des Organisationsstatuts
der SPD an.