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Frankfurter Rundschau vom 19.05.2006 : WIRTSCHAFTS-THEMA PLUS
(Gescannter Bericht)
HINTERGRUND :
Die Angst vor dem
Präzedenzfall
In Hessen soll das Sparkassengesetz
geändert werden. Die CDU-Landesregierung will den Verkauf von
Instituten erlauben. Kritiker fürchten, dass dies der erste
Schritt zur Privatisierung sein könnte.
VON PETER DIETZ
Die Liste der Gegner ist lang. Gegen die Pläne der hessischen
Landesregierung für die Reform des öffentlichen Bankensektors
macht nicht nur der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
massiv Front. Auch die Handwerkskammer Kassel, die SPD-Fraktion im
Landtag und die hessischen Kommunalverbände haben mehrfach
Bedenken gegen die Möglichkeit eines Verkaufs von Instituten
geäußert. Die ungewöhnliche Koalition fürchtet um
die Eigenständigkeit der 34 Sparkassen in Hessen. Und sie bangt um
den Bestand des besonderen Drei-Säulen-Modells aus
öffentlichen, genossenschaftlichen und privaten Geldhäusern
in Deutschland insgesamt.
Dabei ist das, was die CDU-Landesregierung in Wiesbaden derzeit
vorbereitet, kein Novum in der Republik In Rheinland-Pfalz dürfen
Sparkassen schon seit 1998 Stammkapital bilden - und Anteile verkaufen.
Sieben von 26 Instituten haben laut Verband von dieser Option bis heute
Gebrauch gemacht. Nun will auch Hessen den Sparkassen erlauben,
Stammeinlagen zu bilden und an Dritte zu übertragen. Noch vor der
Sommerpause soll ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht
werden.
Mit der geplanten Reform will Hessens Ministerpräsident Roland
Koch den Verkauf von Sparkassen grundsätzlich ermöglichen.
Der Einstieg privater Banken soll jedoch per Gesetz ausgeschlossen
sein. Unter dem Druck der öffentlichen Debatte betont der
CDU-Politiker immer wieder: Eine Privatisierung der Sparkassen sei
nicht vorgesehen. Anteile an den Instituten sollen nur Mitglieder „der
Sparkassenfamilie" erwerben können - also andere Sparkassen und
die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) sowie Städte,
Gemeinden und Landkreise.
„Lex Helaba"
Könnten ertragsstarke Sparkassen oder die Helaba leichter Anteile
an anderen hessischen Instituten erwerben, würde die
Sparkassenfamilie insgesamt gestärkt, meint Wirtschaftsminister
Alois Rhiel (CDU). Mit potenten Verbundpartnern im Rücken
hätten die einzelnen Institute mehr Gestaltungsraum, sie
könnten neben den privaten und genossenschaftlichen
Geldhäusern leichter am Markt bestehen. Gewinner sei die
mittelständische Wirtschaft, weil die Kreditvergabe der Institute
gesichert bleibe.
Gewinner sei auch der kleine Sparer, weil „seine Sparkasse vor Ort"
erhalten bleibe.
Kritiker sehen das weniger rosig und verweisen auf die Risiken. Die
chronisch verschuldeten Städte und Gemeinden seien ohnehin nicht
in der Lage, sich bei einer „fremden" Sparkasse einzukaufen.
Profitieren könnte von der Regelung allenfalls die Helaba. Die
Landesbank hat im Juli vergangenen Jahres die in finanzielle
Schwierigkeiten geratene Frankfurter Sparkasse (Fraspa) übernommen
- bis dato ein Sonderfall. Nach der Gesetzesänderung indes
stünde weiteren Käufen nichts mehr im Wege - Nassauische
Sparkasse, Taunus-Sparkasse und Sparkasse Offenbach sollen die
Landesbanker im Auge haben.
Kritiker sprechen von einer „Lex Helaba" Das Vorhaben der
Landesregierung ziele „auf die Errichtung einer Rhein-Main-Bank unter
dem Dach der Helaba und eine Filiali-sierung der Sparkassen im
Rhein-Main-Gebiet ab", meint Gregor Böhmer,
geschäftsführender Präsident des Sparkassen- und
Giroverbands Hessen-Thüringen. Dies könnte „eine
Destabilisierung der Sparkassen-Finanzgruppe" zur Folge haben.
Kommunen unter Druck
Zudem warnt Böhmer vor einem „erheblichen
Veräußerungsdruck" auf Seiten der Kommunen als Eigner der
Sparkassen. Die geplante Reform stößt deshalb auch bei
vielen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände auf erhebliche
Bedenken. Eine Verkaufoption führe angesichts der Finanznöte
zu einem politischen Druck, dem die Städte und Gemeinden auf Dauer
nicht widerstehen könnten, fürchtet Karl-Christian Schelz-ke,
Geschäftsführer des Hessischen Städte-und Gemeindebunds.
Kritiker sehen auch rechtliche Fallstricke. Die geplante Reform
könnte - gewollt oder ungewollt - die Tür für
kaufwillige Privatbanken öffnen. Zwar versichert die
Landesregierung, das Gesetz werde „europafest" sein. Die versprochene
Beschränkung auf die öffentlich-rechtliche Gruppe werde von
den Privatbanken aber nicht hingenommen, fürchtet Hans-Dieter
Homberg, Vorstandschef der Taunus-Sparkasse. Eine entsprechende
Wettbewerbsklage vor dem Europäischen Gerichtshof könnte
Erfolg haben. Und dann sei es „nur noch eine Frage der Zeit" wann die
erste klamme Kommune ihre Sparkasse an den Meistbietenden
veräußert. Das werde wohl eine Privatbank sein, meint
Homberg. Denn eine solche werde fast jeden Preis zahlen, „nur um einen
Präzedenzfall zu schaffen". Und ein solcher Präzedenzfall
hätte Folgen über Hessen hinaus, meinen Experten.
In Rheinland-Pfalz ist bisher alles gut gegangen. Die aktuelle Debatte
aber laufe am internationalen Finanzplatz Frankfurt, sagt ein Insider.
„Und der steht natürlich stark im Blick von Brüssel."